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Neue Frequenzen für die mobile Kommunikation: Gesundheitliche Bewertung
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Im Sommer 2010 wurde die Versteigerung zusätzlicher Frequenzen für neue mobile Kommunikationstechnologien durch die Bundesnetzagentur abgeschlossen. Mit Hilfe der neuen Frequenzbereiche soll insbesondere in bisher mit schnellen Internetzugängen unterversorgten Gebieten in Deutschland - wie etwa in ländlichen Gemeinden – ein schnellerer Breitband-Internetzugang möglich werden. Versteigert wurden mehrere Frequenzblöcke in den Bereichen um 800 Megahertz /MHz), 1,8 Gigahertz (GHz), 2 GHz und 2,6 GHz. Diese Frequenzbereiche grenzen an die bisher für den Mobilfunk genutzten und im Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramm (DMF) erforschten Frequenzbänder (900/1800 MHz für GSM und um 2 GHz für UMTS).
Der Frequenzbereich um 2,6 GHz liegt oberhalb des lizenzfrei
nutzbaren „ISM“-Bandes (Industrial, Scientific and Medical Band) um 2,45 GHz,
der zum Beispiel von WLAN und
Bluetooth genutzt wird. Der Bereich um 800 MHz wird als „Digitale Dividende“ bezeichnet. Dieser Frequenzbereich wurde bisher unter anderem für die terrestrische Verbreitung von Fernsehprogrammen genutzt. Er wurde durch die Digitalisierung von Rundfunk und Fernsehen für andere Funkanwendungen frei, da die digitale Ausstrahlung der Programme ein wesentlich kleineres Frequenzband benötigt.
Untersuchungen zu gesundheitlichen Risiken
Im Rahmen des 2008 abgeschlossenen Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms
(DMF) hat das BfS mögliche gesundheitliche Risiken sowie grundsätzliche
biologische Wirkungen und Mechanismen der beim Mobilfunk verwendeten
hochfrequenten elektromagnetischen Felder untersucht.
Der im Rahmen des DMF untersuchte Frequenzbereich wurde bewusst breit
gefasst und ging in einigen Studien über die aktuell für den Mobilfunk
genutzten Bereiche hinaus. Das Ziel: Die Ergebnisse zu den
grundsätzlichen biologischen Wirkungen und Mechanismen sollten
Aussagekraft für das gesamte Frequenzspektrum der Telekommunikation
haben und es ermöglichen, auch die Wirkungen zukünftiger technischer
Entwicklungen zu bewerten.
Ergebnisse des DMF lassen sich auf neue Frequenzen übertragen
Aus den Ergebnissen des DMF lassen sich deshalb Schlüsse auf die
möglichen gesundheitlichen Risiken durch die elektromagnetischen Felder
der neu versteigerten Frequenzbänder ziehen: Da diese Bänder eng
bei den derzeit für den Mobilfunk und für andere Funktechnologien
genutzten Frequenzbereichen liegen, ist nicht zu erwarten, dass sich ihre
biologisch-medizinischen Wirkungen grundsätzlich unterscheiden.
Das bedeutet, dass auch für die gesundheitliche Bewertung
dieser Frequenzbereiche die Wärmewirkung ausschlaggebend ist. Dass
nicht-thermische Wirkungen bisher nicht nachgewiesen werden konnten,
solange die Grenzwerte eingehalten werden, gilt auch für diese
Frequenzen.
Neuer Mobilfunkstandard LTE
Die Lizenzbedingungen der Bundesnetzagentur schreiben keine bestimmte Technik vor. Um die Frequenzen möglichst effizient zu nutzen und einen schnellen
Internetzugang mit einer möglichst hohen Datenübertragungsrate zu
erreichen, wird voraussichtlich der neue Mobilfunkstandard
„LTE“ (Abkürzung für „Long-Term Evolution“) eingesetzt werden, der bezüglich
der Signalform eher dem UMTS-Standard ähnelt als dem gepulsten GSM-Verfahren. Das von LTE genutzte Modulationsverfahren („Orthogonal-Frequency-Division-Multiplexing“, kurz OFDM) wird auch von
anderen drahtlosen Übertragungstechniken wie beispielsweise DVB-T und WiMAX verwendet.
Unterschiedlicher Wirkmechanismus für das Übertragungsverfahren von LTE ist unwahrscheinlich
Das Übertragungsverfahren von LTE wurde im Rahmen des Deutschen
Mobilfunk Forschungsprogramms nicht explizit untersucht.
Wissenschaftliche Studien ergaben allerdings bisher keinen Hinweis
darauf, dass Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder nur
bei bestimmten Frequenzbereichen oder nur bei bestimmten
Modulationsarten auftreten – so dass die Ergebnisse des DMF auf LTE
übertragbar sind.
Wissenschaftlich gesehen können unterschiedliche Wirkmechanismen für
die nicht untersuchten Frequenzbereiche und Modulationsverfahren grundsätzlich nie völlig ausgeschlossen werden – in Anbetracht der zahlreichen nationalen und internationalen Forschungsergebnisse sind sie jedoch unwahrscheinlich.
Langzeitwirkung von Mobilfunkstrahlung wird noch untersucht
Die Frage nach Langzeitwirkungen und Wirkungen auf besonders empfindliche Organismen - wie möglicherweise Kinder - konnte das DMF nicht abschließend beantworten. Da drahtlose digitale Kommunikationstechniken erst seit etwas mehr als zehn Jahren intensiv genutzt werden, sind verlässliche Aussagen über Langzeitwirkung noch nicht möglich.
Aus ethischen Gründen konnten Kinder im Rahmen des DMF mit Ausnahme von epidemiologischen Studien nicht untersucht werden. Die Bewertung des gesundheitlichen Risikos für Kinder basiert daher im Wesentlichen auf Berechnungen und Übertragungen der Ergebnisse von Untersuchungen an Erwachsenen auf Kinder bzw. von jungen Tieren auf Kinder. Diese Übertragungen sind mit Unsicherheiten behaftet. Es ergaben sich aber bislang keine schwerwiegenden Hinweise, dass das mögliche gesundheitliche Risiko für Kinder bisher unterschätzt wurde.
Schutzwirkung bestehender Grenzwerte
Insgesamt gibt es in Anbetracht der Ergebnisse des DMF sowie der aktuellen internationalen Forschung keinen Anlass, die Schutzwirkung der bestehenden Grenzwerte zu bezweifeln. Dies gilt auch für die jetzt versteigerten
Frequenzbereiche.
Allerdings sollte aus Sicht des BfS beim Betrieb der bestehenden sowie
bei der Entwicklung neuer drahtloser Kommunikationstechniken aus Gründen der Vorsorge darauf geachtet werden, die Strahlenbelastung von Nutzern
und Bevölkerung so gering wie möglich zu halten. Dies gilt uneingeschränkt auch für die Techniken, die die erfolgreichen Bieter in den neu versteigerten Frequenzbereichen einsetzen werden.
Grundsätzlich fordert das BfS dazu auf, wesentliche Parameter neuer
Techniken rechzeitig bekannt zu geben, damit Wissenschaft und
Strahlenschutz Gelegenheit haben, vor der Einführung der neuen
Techniken deren Gesundheitsverträglichkeit zu prüfen.
Weiterführende Informationen
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