Radar
Radaranlagen werden für vielfältige Zwecke eingesetzt. Am
bekanntesten sind Radarsysteme für die zivile und militärische Flugüberwachung,
Wetterradar oder Verkehrsüberwachungsradar. Die genutzten Frequenzen liegen im
Bereich zwischen 1 und 35 GHz (siehe Tabelle
"Quellen hochfrequenter Strahlung"). Die Sendeleistungen sind
abhängig von der Anwendung und können bei weit reichenden Radaranlagen bis in
den Megawattbereich (Pulsleistung) reichen. Radargeräte auf Flugplätzen
strahlen ihre Energie vorwiegend in den Luftraum ab, um fliegende Objekte zu
erfassen.
Die Feldeinwirkungen im Umkreis der Flug-Radaranlagen sind
in den öffentlich zugänglichen Bereichen so gering, dass Beeinträchtigungen für
die Bevölkerung nicht zu erwarten sind. Übliche Verkehrs-Radargeräte, die auf Binnenschiffen
oder bei der Geschwindigkeitskontrolle im Straßenverkehr verwendet werden,
schöpfen den Grenzwert nur zu einem Bruchteil aus; sie sind im Gebrauchsabstand
sowohl für das Bedienpersonal als auch für die Bevölkerung gesundheitlich
unbedenklich. Neuartige Abstandsradars in Kraftfahrzeugen arbeiten mit
Leistungen im Bereich von einigen 100 mW. Eine gesundheitliche Gefährdung ist
daher nicht zu befürchten.
Als unerwünschter Nebeneffekt kann im Inneren starker
Radarsender abhängig von der Bauart auch Röntgenstrahlung (Radargeräte als
Störstrahler) auftreten. Eine gesundheitlich relevante Exposition durch
Röntgenstrahlung kann bei Einhaltung der Sicherheitsvorschriften allerdings
nicht auftreten.
Mikrowellenkochgeräte
HF-Strahlung mit einer Frequenz von 2,45 GHz (siehe Tabelle
"Quellen hochfrequenter Strahlung") wird in Mikrowellenherden zum
schnellen Erwärmen von Speisen verwendet. Die im Haushalt üblichen Geräte
arbeiten in einem Leistungsbereich zwischen ca. 100 und 1300 W. Die
HF-Strahlung wird im Inneren der Geräte erzeugt. Durch Abschirmmaßnahmen ist
gewährleistet, dass im Betrieb nur sehr wenig Strahlung nach außen gelangt.
Eine weitere Sicherheitsmaßnahme sorgt über eine technisch mehrfach ausgelegte
Schutzvorrichtung für eine zuverlässige Abschaltung des Gerätes, sobald die Tür
geöffnet wird.
Trotz guter Abschirmung tritt in der Umgebung der
Sichtblende und der Türen eine geringe Leckstrahlung auf. In den
Gerätespezifikationen ist hierfür ein Emissionsgrenzwert von 5 mW/cm2
( = 50 W/m2) in einem Abstand von 5 cm von der Geräteoberfläche
festgelegt. Das BfS hat umfangreiche Messungen an Mikrowellenkochgeräten durchgeführt.
Die Ergebnisse der Messungen vom November 1997 können auch weiterhin als gültig
angesehen werden, da sich die technische Funktionsweise der Mikrowellenkochgeräte
in den letzten Jahren nicht wesentlich geändert hat. Im Mittel lag die Leckstrahlung
bei 1% des festgelegten Grenzwertes an der Geräteoberfläche. Diese Ergebnisse
wurden gleichermaßen an alten, wie auch an modernen auf dem Markt befindlichen
Geräten gefunden. Mit zunehmendem Abstand vom Gerät nimmt die Intensität der Mikrowellenstrahlung
rasch ab. In 30 cm Entfernung ist z.B. noch etwa fünf bis zehn Prozent der
an der Oberfläche des Gerätes gemessenen Mikrowellenintensität vorhanden; in
einem Meter Entfernung ist dieser Wert auf ein Dreißigstel bis ein Hundertstel abgesunken.
Bei technisch einwandfreien Geräten besteht daher keine gesundheitliche Gefahr,
auch nicht für besonders schutzbedürftige Personen wie Schwangere oder
Kleinkinder. Um unnötige Expositionen zu vermeiden, sollte insbesondere darauf
geachtet werden, dass sich Kinder während der Zubereitung des Essens nicht unmittelbar
vor oder neben dem Gerät aufhalten.
Bei beobachteten Mängeln, zum Beispiel sichtbaren
mechanischen Veränderungen an der Tür oder Verschleißerscheinungen durch
intensive Benutzung, ist eine Überprüfung der Geräte durch den Kundendienst
sowie gegebenenfalls die Beseitigung der Mängel oder der Ersatz defekter Geräte
zu empfehlen.
Der gegenüber herkömmlichen Erwärmungsmethoden
unterschiedliche Zeit- und Temperaturverlauf bei der Mikrowellenbehandlung kann
spezifische Wirkungen auf Lebensmittel haben. Werden die speziellen Garvorschriften
für Mikrowellenherde nicht beachtet, kann es zur Überhitzung der Lebensmittel
oder durch eine nicht ausreichende Erwärmung zu einer mangelhaften Keimabtötung
kommen. Bei Einhaltung der Garvorschriften zeigt sich aber, dass die
Nährwertveränderungen denen bei konventioneller Erwärmung entsprechen. Dies
bedeutet, dass die Mikrowellenbehandlung von Lebensmitteln nicht schädlicher
ist als konventionelle Zubereitungsverfahren.
Warensicherungsanlagen
Einige Typen von Warensicherungsanlagen arbeiten mit hochfrequenter Strahlung im Frequenzbereich zwischen 1,8 und
10 MHz oder zwischen 2400 und 2500 MHz (siehe Tabelle
"Quellen hochfrequenter Strahlung"). Nähere Informationen finden
Sie hier.
Terahertz
Terahertz (THz)-Strahlung umfasst den Frequenzbereich von
ca. 100 GHz bis ca. 20 THz und ist innerhalb des elektromagnetischen Spektrums
zwischen den Mikrowellen und Infrarot (Wärmestrahlung) anzusiedeln. Eine
breitere Nutzung dieses Frequenzbereichs wurde bisher durch die teuren und
großformatigen Sender und Empfänger begrenzt. Denkbar und zum Teil bereits realisiert
sind Anwendungen in den Bereichen Sicherheitstechnik, Materialprüfung, Datenübertragung,
medizinische Bildgebung und Bioanalytik. Relevant für die breitere Bevölkerung
wäre der Einsatz in sog. Bodyscannern (siehe auch „Strahlenschutzaspekte bei Ganzkörperscannern „Nackt-Scannern“)
für Personenkontrollen, z.B. auf Flughäfen.
THz-Strahlung kann Papier, Kleidung, Mauerwerk, Kunststoff
und Keramik durchdringen. Die Eindringtiefe im Gewebe ist aufgrund der starken
Absorption durch Wasser gering und liegt in Abhängigkeit von der Frequenz bei
wenigen mm bzw. im µm-Bereich (1µm = 0,001 mm). Das bedeutet, dass auch in
Bezug auf mögliche biologische Wirkungen im wesentlichen die Körperoberfläche
zu betrachten wäre. Das BfS führt zu dieser Thematik ein Forschungsprojekt
durch.
Bildschirmgeräte
Wie alle elektrisch betriebenen Büro- und Haushaltsgeräte
sind auch Bildschirmarbeitsplätze und Fernsehgeräte von elektromagnetischen
Feldern umgeben, die sich aus dem funktionellen Aufbau der Geräte ergeben.
Dabei lassen sich Strahlungsarten aus dem gesamten Bereich des
elektromagnetischen Spektrums bis hin zur ionisierenden Strahlung nachweisen.
Die zahlreichen Untersuchungen an Bildschirmgeräten zeigen, dass keine dieser
Strahlungsarten in einer Größenordnung auftritt, die auch nur annähernd die
gültigen Grenzwerte erreicht. Auch bei einer Häufung vieler Monitore in einem
Raum ist Bildschirmarbeit aus der Sicht des Strahlenschutzes unbedenklich.
In den sog. TCO-Normen für Bildschirmgeräte sind u.a.
Höchstwerte für die unterschiedlichen Strahlungsarten festgelegt, die vom
technisch Machbaren abgeleitet sind. Die Bezeichnung "strahlungsarmer
Bildschirm" für Bildschirme, die diese Norm einhalten, hat deshalb keinen
unmittelbaren Zusammenhang mit gesundheitlichen Wirkungen.
Die Arbeit an Datensichtgeräten wurde mit verschiedenen
Gesundheitsschäden in Verbindung gebracht. Augenbelastungen, Unwohlsein,
Muskelversteifungen an Hals, Schultern oder Rücken, verschiedene
Stress-Reaktionen, Hautausschläge und ungünstige Auswirkungen auf den
Schwangerschaftsverlauf sind die am häufigsten genannten Beschwerden. Die
bisher durchgeführten Untersuchungen haben keinen ursächlichen Zusammenhang
zwischen der schwachen Emission verschiedener Strahlungsarten aus den Monitoren
oder Fernsehgeräten und gesundheitlichen Beeinträchtigungen ergeben.
Belastungen bei der Bildschirmarbeit können aber aufgrund
mangelhafter ergonomischer Gestaltung des Arbeitsplatzes auftreten. Dies
betrifft die Qualität der optischen Darstellung auf dem Bildschirm (Kontrast,
Helligkeit, Flimmern etc.) oder die physiologische Gestaltung der Arbeitsplätze
(Sitzhaltung, Lichteinfall etc.).
Beim Fernsehen zu Hause sollte vor allem auf die
Ausleuchtung des Hintergrundes und auf einen ausreichenden Betrachtungsabstand
geachtet werden, um Beeinträchtigungen des Sehvermögens zu vermeiden.
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