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Babyüberwachungsgeräte - auch Babyphone, Babyfone oder
Babyrufgeräte genannt ("Babyfon" und "Babyrufgerät" sind
geschützte Markenzeichen einzelner Hersteller) - können zwei verschiedene
technische Möglichkeiten nutzen, um Eltern Geräusche aus dem Kinderzimmer zu
übermitteln und ihnen so die Möglichkeit zu geben, den Schlaf ihres Babys oder
Kleinkinds auch aus der Entfernung zu überwachen:
- Der Stromkreis des Hauses oder der Wohnung dient als
Übertragungsweg.
- Es wird eine Funkverbindung vom Sender (Kinderzimmer) zum
Empfänger eingerichtet.
Die Übertragung über den Stromkreis funktioniert nur, wenn
Sender und Empfänger sich in dem selben Stromkreis befinden. Funkgeräte haben
diese Einschränkung naturgemäß nicht. Sie besitzen außerdem eine höhere
Reichweite. Daher arbeiten heute die meisten Babyüberwachungsgeräte mit Funk.
Babyüberwachungsgeräte sind elektrische Geräte und erzeugen,
sofern sie am Stromnetz betrieben werden, elektrische und magnetische Felder im
Bereich von 50 Hz. Unter Vorsorgeaspekten sind daher bei Babyphonen auch die
niederfrequenten Felder zu betrachten. Zusätzlich ist zu beachten, dass sich
Babys und Kleinkinder in der Entwicklung befinden und daher eine besondere
Empfindlichkeit gegenüber elektromagnetischen Feldern vorliegen könnte.
Aus Vorsorgegründen empfiehlt das BfS, Geräte mit einer
möglichst niedrigen Feldintensität zu bevorzugen und auf eine Reichweitenkontrolle,
bei der der Sender im Kinderzimmer andauernd sendet, nach Möglichkeit zu
verzichten (siehe hierzu auch Stellungnahme des BfS
zum ÖKO-TEST-Artikel über Babyüberwachungsgeräte). Mittlerweile gibt es ein
entsprechendes Umweltzeichen (Blauer Engel) für Babyüberwachungsgeräte, das
neben Strahlenschutzaspekten weitere Umweltaspekte, wie z.B. Recyclingfähigkeit
und Energieverbrauch berücksichtigt.
Der Anlass für Vorsorgemaßnahmen in Bezug auf die
niederfrequenten Felder ergibt sich aus epidemiologischen Studien, die Hinweise
auf einen möglichen Zusammenhang dieser Felder mit einem erhöhten
Leukämierisiko bei Kindern zeigen, auch wenn die Ergebnisse dieser Studien noch
keinen wissenschaftlichen Nachweis für ein erhöhtes Leukämierisiko darstellen.
Eine solche Maßnahme ist z.B. die Einhaltung eines möglichst großen Abstands (wobei
die Funktionsfähigkeit des Gerätes erhalten bleiben soll) zwischen dem Gerät
(sowie einem möglicherweise separaten Netzgerät) und dem Bett des Kindes. Falls
möglich, sollte das Gerät mit Batterien betrieben werden, da in diesem
Fall keine niederfrequenten Wechselfelder auftreten. Auch ein Hinweis in der
Gebrauchsanleitung der Geräte, dass diese in einem möglichst großen Abstand vom
Bett des Kindes aufgestellt werden sollten, wäre im Sinne der Vorsorge zu begrüßen.
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