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Elektromagnetische Felder > FAQs zum Thema > FAQs Mobilfunk
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Mobilfunk
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1.
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Wie wird der Strahlenschutz in der Umgebung von Mobilfunkbasisstationen gewährleistet?
Mobilfunkgeräte und Mobilfunksendeanlagen verwenden hochfrequente elektromagnetische Felder zur Übertragung von Sprache und Daten. Für das GSM-System werden zwei Frequenzbereiche genutzt. Der Frequenzbereich für das D-Netz liegt um 900 MHz (GSM 900), der für das E-Netz um 1800 MHz (GSM 1800). Für das UMTS-System ist ein Frequenzbereich zwischen 1900 und 2170 MHz reserviert.
Um den Menschen vor den schädlichen Wirkungen der hochfrequenten
Felder des Mobilfunks zu schützen, wird die Einwirkung elektromagnetischer
Felder auf den menschlichen Körper begrenzt.
Bei den Mobilfunksendeanlagen ist der Betreiber für die Einhaltung
der gesetzlichen Grenzwerte verantwortlich. Sendeanlagen werden nur dann
genehmigt, wenn sichergestellt ist, dass die entsprechenden Grenzwerte eingehalten
werden. Sofern eine maximale Sendeleistung von 10 Watt EIRP (EIRP stellt eine
Rechengröße dar, die die Abstrahleigenschaften der Antenne berücksichtigt)
überschritten wird, muss bei der Bundesnetzagentur eine
Standortbescheinigung für die betreffende Anlage beantragt werden. In der
Standortbescheinigung werden auch die Abstände angegeben, ab denen die
Grenzwerte mit Sicherheit eingehalten werden.
Wenn die Sicherheitsabstände eingehalten werden, dann sind
nach dem derzeitigen Stand des Wissens gesundheitsschädliche Wirkungen durch
die hochfrequenten elektromagnetischen Felder nicht zu befürchten, auch nicht
bei ganztägigem Aufenthalt. Diese Aussage gilt auch für möglicherweise
empfindliche Personen wie Schwangere, Kranke und Kinder. Allgemein liegt der
Sicherheitsabstand bei reinen Mobilfunksendern in der Größenordnung zwischen
1 und 10 Metern (in Abstrahlrichtung der Antenne). Nähere Informationen zum Genehmigungsverfahren
für Mobilfunksendeanlagen finden Sie hier.
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2.
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Wie sind die Grenzwerte festgelegt?
Hochfrequente Felder werden vom menschlichen Körper aufgenommen
(absorbiert). Dabei kann sich das Körpergewebe erwärmen. Als Maß für die
aufgenommene Energie wird die spezifische Absorptionsrate (SAR) verwendet. Sie
gibt die Leistung (Energie pro Zeit) an, die pro Kilogramm Gewebe absorbiert
wird und wird in Watt pro Kilogramm
(W/kg) gemessen. Bei einem SAR-Wert von 4 W/kg (über den ganzen Körper
gemittelt) erhöht sich die Körpertemperatur innerhalb von 30 Minuten um etwa 1
°C. Bei Überschreiten dieses Wertes über einen längeren Zeitraum kann es zu
gesundheitsschädlichen Wirkungen durch Erwärmung (thermische Effekte) kommen.
Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand, der
von nationalen (z.B. der Deutschen Strahlenschutzkommission, SSK) und
internationalen (z.B. der Internationalen Kommission zum Schutz vor
nichtionisierender Strahlung, ICNIRP) Expertengremien regelmäßig überprüft
wird, sind die bisher nachgewiesenen gesundheitsschädlichen Wirkungen
hochfrequenter Felder auf eine Erwärmung des Gewebes zurückzuführen.
Um auch den Schutz besonders empfindlicher Personen (alte
Menschen, Kinder, kranke Menschen, Schwangere) zu gewährleisten und
wissenschaftliche Unsicherheiten zu berücksichtigen, wurde der Schwellenwert für
die spezifische Absorptionsrate, ab dem gesundheitliche Wirkungen nachgewiesen
sind, um den Faktor 50 reduziert und so ein Basisgrenzwert von 0,08 W/kg für
den Ganzkörper festgelegt.
Die Absorption hochfrequenter Energie im Körper ist vor
allem nahe an einer Strahlenquelle sehr ungleichmäßig. Dadurch kann es in
bestimmten Situationen, selbst bei Einhaltung des Basisgrenzwertes für den
Ganzkörper, zu sehr hohen SAR-Werten in bestimmten Organen kommen. Um dem
entgegen zu wirken, wurde eine zusätzliche Begrenzung der SAR-Werte für Teilbereiche
des Körpers eingeführt (2 W/kg für Kopf und Rumpf, 4 W/kg für die Gliedmaßen).
Da SAR-Werte nur mittels eines aufwändigen Messverfahrens
mit Hilfe von Phantomen bestimmt werden können, verwendet man in vielen Fällen
abgeleitete, gut messbare physikalische Größen: die elektrische und die magnetischen
Feldstärke. Grenzwerte für die elektrische und magnetische Feldstärke sind in
der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26.
BImSchV) festgelegt. Werden diese Grenzwerte eingehalten, so ist auch die
Einhaltung der Basisgrenzwerte gewährleistet.
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3.
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Welche Begrenzungen gibt es für Handys?
Von den Antennen der Mobiltelefone - der "Handys"
- wird hochfrequente Energie abgestrahlt, meist in unmittelbarer Nähe zum Kopf.
Um negative gesundheitliche Folgen zu verhindern, muss die
maximale Energieaufnahme im Kopf begrenzt werden. Der Teilkörpergrenzwert für die so genannte "spezifische Absorptionsrate" (SAR)
von 2 Watt pro Kilogramm (2 W/kg, gemittelt über 10 Gramm Gewebe) darf nicht
überschritten werden - so die Empfehlung der Strahlenschutzkommission. Alle
Handys, die in Deutschland verkauft werden, müssen diesen Grenzwert einhalten.
Die Hersteller geben in der Regel den SAR-Wert des jeweiligen Gerätes in der
Gebrauchsanweisung und auf ihrer Internetseite an. Eine Liste der SAR-Werte der verfügbaren
Handys finden Sie im Internetangebot des BfS. Das
BfS empfiehlt, Handys mit einem möglichst geringen SAR-Wert zu verwenden. Handys,
die einen SAR-Wert von 0,6 W/kg nicht überschreiten und eine Reihe weiterer
Kriterien einhalten, können das Umweltzeichen "Blauer Engel" für
besonders strahlungsarme Mobiltelefone erhalten, das im Juni 2002 eingeführt
wurde (s. auch "Vorsorge bei elektromagnetischen Feldern“).
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4.
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Wie kann der Handynutzer seine persönliche Strahlenbelastung verringern?
Die hochfrequenten elektromagnetischen Felder, die beim Telefonieren mit Handys auftreten, sind im Allgemeinen sehr viel stärker als die Felder, denen man zum Beispiel durch benachbarte Mobilfunksendeanlagen ausgesetzt ist. Daher ist es für das BfS für besonders wichtig, dass die Stärke der Felder, denen die Nutzer von Handys ausgesetzt sind, so gering wie möglich gehalten wird. Dies erreicht man durch die Befolgung folgender Empfehlungen:
- Wenn möglich das Festnetztelefon verwenden.
- Kopfhörersysteme – so genannte "Headsets" – verwenden:
Die Stärke der Felder nimmt mit der Entfernung von der Antenne schnell ab. Durch die Verwendung von Headsets wird der Abstand zwischen dem Kopf und der Antenne des Handys stark vergrößert, der Kopf ist beim Telefonieren schwächeren Feldern ausgesetzt. - Möglichst nicht bei schlechtem Empfang telefonieren:
Die Leistung, mit der das Handy sendet, richtet sich danach, wie gut die Verbindung zur nächsten Basisstation ist. Die Karosserie von Autos kann zum Beispiel die Verbindung beim Telefonieren im Auto verschlechtern, so dass das Handy mit einer höheren Leistung sendet. - Telefonate per Handy kurz halten.
- Auf die Alternative SMS zurückgreifen
Dabei befindet sich das Handy in größerer Entfernung vom Kopf, und dieser ist schwächeren Feldern ausgesetzt. - Verbindungsaufbau abwarten:
Während des Verbindungsaufbaus sendet das GSM-Handy mit maximaler Leistung. Daher sollte das Freizeichen nicht mit dem Handy am Ohr abgewartet werden. Bei Handys, die im UMTS-Netz telefonieren, gilt dies nicht. Sie beginnen mit minimaler Sendeleistung und erhöhen sie nach Bedarf. - Handys mit niedrigem SAR-Wert verwenden, damit der Kopf des Nutzers möglichst schwachen Feldern ausgesetzt ist:
Je geringer die Feldstärke, desto geringer die Energieeinwirkung auf das menschliche Gewebe. Informationen hierzu findet man entweder beim Hersteller oder auf den Internetseiten des Bundesamtes für Strahlenschutz.
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5.
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Was ist der SAR-Wert?
Hochfrequente Felder werden vom menschlichen Körper
aufgenommen (absorbiert). Als Maß für die absorbierte Energie dient die
spezifische Absorptionsrate SAR. Sie gibt die Leistung (Energie pro Zeit) an,
die pro Kilogramm Gewebe absorbiert wird und wird in Watt pro Kilogramm (W/kg)
gemessen. Für die Bestimmung des Ganzkörper-SAR-Werts wird die Absorption im
gesamten Körper gemittelt, für den Teilkörper-SAR-Wert (der z.B. bei der Benutzung
eines Handys eine Rolle spielt) wird
über eine Masse von 10 g Gewebe gemittelt. In beiden Fällen erfolgt diese
Mittelung über ein Zeitintervall von 6 Minuten.
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6.
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Darf mit dem Handy aus dem Auto telefoniert werden?
Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist das Telefonieren am
Steuer eines Autos nur erlaubt, wenn eine Freisprecheinrichtung benutzt wird.
Auch mit Freisprecheinrichtung sollten Sie möglichst kurz oder besser gar nicht
telefonieren, wenn Sie am Steuer sitzen, um so zu mehr Sicherheit im
Straßenverkehr beizutragen.
Aus Sicht des Strahlenschutzes ergibt sich folgende
Situation: Wenn in einem Fahrzeug ohne Verwendung einer Außenantenne mit einem
Handy telefoniert wird, kann es zu einer sehr ungleichmäßigen Feldverteilung in
der Umgebung des Handys kommen. Die Stärke des elektromagnetischen Feldes im
Innern des Kraftfahrzeuges hängt dabei u. a. von der Konstruktion des
Mobiltelefons, von den Eigenschaften des Mobilfunknetzes, von der Form der
Karosserie und von den Materialien im Innenraum des Fahrzeugs ab. Bedingt durch
den raschen Wechsel zwischen den Mobilfunkzellen (nähere Erläuterungen zur
Zellstruktur beim Mobilfunk finden Sie hier)
beim Fahren und die damit verbundenen Übergabevorgänge („Handovers“)
sowie die Notwendigkeit, aus dem Inneren heraus die partiell abschirmende
Wirkung der metallischen Karosserie zu überwinden, müssen die Handys häufig mit
erhöhter oder maximaler Leistung senden, um den notwendigen Kontakt zur
Basisstation herzustellen oder zu halten. Reflexionen der elektromagnetischen
Wellen im Fahrzeug können zudem zu einer lokalen Verstärkung des
elektromagnetischen Feldes im Innenraum führen. Dabei können im Fahrzeuginneren
beim Betrieb des Handys höhere Feldstärken auftreten als im Freien. Eine
Überschreitung der Grenzwerte ist aber nicht zu befürchten.
Bei Benutzung einer Außenantenne sind Personen im Fahrzeug
hingegen nur sehr geringen Feldstärken ausgesetzt. Um die persönliche
Strahlenbelastung zu verringern, sollte daher im Auto möglichst nur mit Außenantenne
telefoniert werden. Besonders zu empfehlen sind im Übrigen Gerätekombinationen,
bei denen die Außenantenne über eine Steckverbindung direkt am Mobiltelefon
angeschlossen werden kann. Dabei wird die im Handy integrierte Sendeantenne
fast völlig abgeschaltet.
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7.
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Darf mit Handys in Krankenhäusern telefoniert werden?
Die Benutzung von Handys in Krankenhäusern kann wegen der
möglichen Beeinflussung elektronischer Geräte durch hochfrequente
elektromagnetische Felder zu Problemen führen. Vereinzelt wurden Störungen
empfindlicher medizinischer Geräte in 1 bis 2 Metern Abstand beobachtet.
Der Besucherstrom in Krankenhäusern lässt sich häufig nur
schwer kontrollieren. Deshalb liegt es im Ermessen der jeweiligen
Krankenhausleitung, Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass
empfindliche medizinische Geräte in ihrer Funktion nicht gestört werden und
somit diese Ursache für mögliche Gesundheitsfolgen ausgeschlossen werden kann.
Dies erfolgt in vielen Fällen durch ein Verbot des Telefonierens mit Handys.
Aufgrund der nicht auszuschließenden Wechselwirkungen zwischen Handys und
medizinischen Geräten, ist den entsprechenden Anweisungen in den Krankenhäusern
unbedingt Folge zu leisten.
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8.
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Dürfen Träger von Herzschrittmachern mit Handys telefonieren?
Es ist nicht auszuschließen, dass Mobiltelefone die Funktion
von Herzschrittmachern beeinflussen. Deshalb sollte zwischen Handy und
Herzschrittmacher ein Mindestabstand von etwa 20 cm eingehalten werden.
Schrittmacherträger dürfen also mit Handys telefonieren. Sie sollten jedoch das
betriebsbereite Mobiltelefon nicht in der Brusttasche direkt über dem
Schrittmacher tragen.
Bei schnurlosen Festnetz-Telefonen ist auch bei einem
geringeren Abstand als 20 cm zwischen Telefon und Herzschrittmacher keine Gefährdung
zu erwarten, da die maximale Sendeleistung der schnurlosen Telefone deutlich
niedriger ist als die von Handys.
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9.
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Stimmt es, dass das Telefonieren mit Handys Krebs auslösen kann?
Zu den aktuellen Themen der laufenden Forschung gehören
Untersuchungen, die klären sollen, ob es einen Zusammenhang zwischen
Krebserkrankungen und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern gibt. Da die
Exposition des Kopfes beim Telefonieren mit dem Handy am höchsten ist, spielt
die Frage eines möglicherweise erhöhten Risikos für Hirntumore aufgrund der
Handynutzung eine besondere Rolle. In den vergangenen Jahren wurde zu diesem
Thema eine große epidemiologische Studie mit internationaler Beteiligung, die
sog. INTERPHONE-Studie durchgeführt. Die deutsche Teilstudie wurde im Rahmen des
Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms gefördert. Für eine Nutzungsdauer von weniger als 10 Jahren bei Erwachsenen wurde
kein erhöhtes Risiko für Hirntumore, Akustikusneurinome (gutartiger Tumor des
Hörnervs) oder Augentumore gefunden. Aufgrund der langen Latenzzeiten von
Krebserkrankungen und der vergleichsweise kurzen Zeit der Nutzung der
Mobilfunktechnik in der breiten Bevölkerung können für Langzeitwirkungen über
einen Zeithorizont von mehr als 10 Jahren hinaus aber noch keine verlässlichen
Aussagen getroffen werden. Diese Frage wird daher weiter untersucht.
Das Bundesamt für Strahlenschutz ist der Meinung, dass
weitere Forschung auf diesem Gebiet durchgeführt werden muss, um die noch
bestehenden wissenschaftlichen Unsicherheiten zu klären. Da insbesondere
hinsichtlich der Langzeitwirkungen bei intensiver Nutzung von Mobiltelefonen
noch keine gesicherte Aussage möglich ist, sollten die elektromagnetischen Felder,
denen die Menschen ausgesetzt sind, möglichst gering gehalten werden. Aufgrund
der im Vergleich zur Exposition durch Sendeanlagen hohen Exposition am Kopf
beim Telefonieren beziehen sich die Empfehlungen des BfS besonders auf die
Reduzierung der persönlichen Strahlenbelastung beim Telefonieren mit dem Handy (siehe auch "Empfehlungen des Bundesamts
für Strahlenschutz zum Telefonieren mit dem Handy".)
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10.
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Gibt es Bedenken bei der Verwendung von schnurlosen Telefonen?
Schnurlose Telefone für Haus und Garten (Reichweite bis 300
m) übertragen die Sprache aus dem normalen Telefonnetz per Funk zum tragbaren
Hörer. Der genutzte Frequenzbereich liegt zwischen 1800 und 1900 Megahertz
(MHz). Die heute gebräuchlichen Geräte arbeiten nach dem so genannten DECT-
Standard (Digital Enhanced Cordless Telephone - digitales System für
schnurlose Telefone). Die maximale Sendeleistung von 250 mW bei DECT-Geräten
(Basisstation und Mobilteil) ist im Vergleich zu den bei einer ähnlichen
Frequenz (um 1800 MHz) arbeitenden Handys des E-Netzes (maximal 1000 mW
Sendeleistung) vergleichsweise gering. Aufgrund des verwendeten
Zeitschlitzverfahrens beträgt die mittlere abgestrahlte Leistung eines DECT-Gerätes
maximal 10 mW. Daraus resultieren maximale spezifische Absorptionsraten (SAR)
von weniger als 0,1 W/kg. Damit wird der Höchstwert für die Energieabsorption
im Kopf, den die Strahlenschutzkommission empfiehlt (Teilkörper-SAR-Wert von 2
W/kg, gemittelt über 10 Gramm Gewebe), weit unterschritten. Anders als
Mobiltelefone kennt der DECT-Standard aber keine Leistungsregelung, d.h. viele Basisstationen
und Mobilteile senden immer mit der gleichen Leistung, unabhängig davon, ob der
Nutzer 1 m oder 250 m von der Basisstation entfernt ist. Außerdem sendet bei
vielen Modellen die Basisstation auch im Stand-by-Betrieb ständig ein
Kontrollsignal an das/die Mobilteil/e. Die Mobilteile senden aber nur beim
Telefonieren. Wissenschaftlich belegte gesundheitliche Risiken durch die
Verwendung dieser Geräte liegen nicht vor - auch nicht für möglicherweise
empfindliche Personen.
Unabhängig von der Aussage, dass nach aktuellem Wissensstand
in der DECT-Technik kein gesundheitsgefährdendes Potenzial zu erkennen ist, ist
eine Minimierung der persönlichen Strahlenbelastung immer anzustreben. Dies
kann z.B. dadurch realisiert werden, dass ein Daueraufenthalt in unmittelbarer
Nähe zur DECT-Basisstation vermieden wird. Basisstationen sollten z. B. nicht
im Kinder- oder im Schlafzimmer oder direkt auf dem Schreibtisch betrieben
werden. Wer die Belastung des Kopfes mit elektromagnetischen Feldern verringern
will, sollte Telefonate mit dem Mobilteil kurz halten oder ein Schnurtelefon verwenden.
Mittlerweile sind auch „bedingt strahlungsarme“ DECT-Telefone erhältlich, bei
denen das Kontrollsignal zwischen Basisstation und Mobilteil abgeschaltet bzw.
in der Sendeleistung im Stand-by-Betrieb stark abgesenkt wird. Bei einigen Modellen darf dann aber nur ein
Mobilteil angemeldet sein und dieses muss in der Basisstation abgelegt werden.
Manche Geräte verringern auch die Sendeleistung der Mobilteile, wenn der
Abstand zwischen Basisstation und Mobilteil klein ist. Außerdem kann bei
einigen Geräten die Sendeleistung der Basisstation durch manuelle Einstellung
reduziert werden. (siehe "Strahlungsarme
DECT-Schnurlostelefone").
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