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Welche elektrischen und magnetischen Felder treten bei Haushaltsgeräten auf?
Haushaltsgeräte unterliegen nicht der 26. Verordnung
zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV). Die in
dieser Verordnung festgelegten und von der Deutschen Strahlenschutzkommission (SSK)empfohlenen Grenzwerte können aber für die Beurteilung möglicher gesundheitlicher Wirkungen aller niederfrequenten
elektrischen und magnetischen Felder im 50 Hz-Bereich und damit auch für die
Beurteilung von Haushaltsgeräten herangezogen werden.
Ein elektrisches Feld ist immer vorhanden, wenn eine
elektrische Spannung vorhanden ist, auch wenn kein Strom fließt. Die
elektrische Feldstärke wird in Volt pro Meter (V/m) gemessen. Magnetfelder sind
dagegen nur vorhanden, wenn sich elektrische Ladungen bewegen, d.h. wenn elektrische Geräte eingeschaltet sind und Strom fließt. Bei statischen und niederfrequenten Magnetfeldern wird in der Regel die magnetische Flussdichte (in Mikrotesla (µT))gemessen.
Niederfrequente elektrische und magnetische Felder können bei ausreichender Intensität z.B. das Nervensystem im Körper beeinflussen oder
empfindliche medizinische Implantate (z.B. Herzschrittmacher) stören.
Niederfrequente magnetische Felder stehen zudem in Verdacht, bei langfristiger
Einwirkung möglicherweise Leukämieerkrankungen bei Kindern zu verursachen.
Die Werte der elektrischen Feldstärke und der magnetischen Flussdichte der meisten Haushaltsgeräte sind in den üblichen Abständen zwischen Nutzerin bzw. Nutzer und Gerät im Allgemeinen aber gering oder wirken nur kurzfristig auf den Körper ein, dass davon nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine Beeinträchtigung der Gesundheit zu erwarten ist. Bei einem Mindestabstand von 30 cm zum Gerät treten in den meisten Fällen auch keine Störungen von Herzschrittmachern auf. Herzschrittmacherpatientinnen und -patienten sollten sich aber bei ihrem Arzt darüber informieren, ob bei ihrem Schrittmacher eine Störung durch die niederfrequenten Felder von Haushaltsgeräten möglich ist.
Grundsätzlich empfiehlt das BfS, aus Vorsorgegründen die
Einwirkung niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder so gering wie
möglich zu halten. Dies gilt insbesondere für länger andauernde Einwirkungen
und für möglicherweise besonders empfindliche Personen, wie Kinder, Schwangere
und alte bzw. kranke Menschen.
Im Folgenden wird anhand einiger typischer Haushaltsgeräte beschrieben, wie hoch die niederfrequenten Felder in deren Umgebung im Regelfall sind und was unter Vorsorgeaspekten beachtet werden sollte.
Der empfohlene Höchstwert für das auf den gesamten Körper bezogene elektrische Feld beträgt 5 Kilovolt pro Meter (kV/m). Ein elektrischer Boiler zum Beispiel weist im Abstand von 30 cm ein lokal begrenztes elektrisches Feld von ca. 0,3 kV/m auf. Werte zwischen 0,1 und 0,2 kV/m misst man in 30 cm Abstand von Stereoanlagen, Bügeleisen, Kühlschränken oder Handmixern. Bei Kaffeemaschinen und Fernsehgeräten wurden etwa 0,06 kV/m ermittelt. Das elektrische Feld einer Glühbirne beträgt in 30 cm Entfernung 0,005 kV/m. Die meisten Haushaltsgeräte weisen also im Vergleich zu den empfohlenen Höchstwerten nur geringe und lokal begrenzte elektrische Feldstärken auf.
Für niederfrequente Magnetfelder wird ein auf den gesamten
Körper bezogener Höchstwert von 100 Mikrotesla (µT) empfohlen. Bei
gebräuchlichen Haushaltgeräten liegen die Werte der magnetischen Flussdichte bereits im Abstand von 30 cm weit unter dem empfohlenen Höchstwert und sind zudem meist lokal eng begrenzt). Beispiele dafür sind Mixer, elektrische Heizöfen, Waschmaschinen und Elektroherde mit Werten zwischen 0,5 und 10 µT. Auch Nachtspeicherheizungen können Magnetfelder in dieser Größenordnung aufweisen. Magnetische Flussdichten, die unter einem halben Mikrotesla liegen, misst man in 30 cm Entfernung bei Wäschetrocknern, Computern, Kühlschränken und Videorekordern.
Abhängig von Geräteart und Fabrikat unterscheiden sich die Stärke des Magnetfeldes teilweise beträchtlich. Bei unterschiedlichen Haarfön-Typen liegen sie an der Geräteoberfläche zwischen 6 und 2000 µT. Verschiedene Trockenrasierer weisen am Gehäuse zwischen 15 und 1500 µT auf.
Zu nennen sind noch Bohrmaschinen und Staubsauger. Bis zu
800 µT können hier beim Betrieb dieser Haushaltsgeräte an der Oberfläche auftreten. Da die Felder lokal eng begrenzt sind und schon in geringem Abstand schnell abfallen und die Geräte nur kurzzeitig betrieben werden, sind gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht zu befürchten. Träger von Herzschrittmachern und elektronischen Implantaten sollten aber bei der Benutzung dieser Geräte vorsichtig sein. Hier können Störungen der Funktion der Implantate nicht ausgeschlossen werden. Im Zweifelsfall sollte der behandelnde Arzt befragt
werden.
Manche Geräte, wie z.B. Radiowecker oder Babyphone werden
mit Netztrafos betrieben. Im Abstand von 30 cm liegt die magnetische
Flussdichte bei wenigen Mikrotesla. Da in diesen Fällen aber eine lang
andauernde Feldeinwirkung vorliegt, empfiehlt das BfS, vorsorglich einen
möglichst großen Abstand (etwa 1,5 bis 2 m) einzuhalten, der mit der Funktion
der Geräte noch zu vereinbaren ist.
Eine Kennzeichnung der Geräte hinsichtlich der elektrischen
Feldstärke und der magnetischen Flussdichte wäre wünschenswert, um Verbraucherinnen und Verbrauchern wichtige Informationen zur Kaufentscheidung an die Hand zu geben.
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