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Häufig gestellte Fragen zum Thema „Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder“

1.

Was ist unter elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern zu verstehen?

2.

Was versteht man unter "Elektrosmog"?

3.

Welche Grenzwerte gelten in Deutschland für elektromagnetische Felder?

4.

Wie werden die gesetzlichen Grenzwerte festgelegt?

5.

Ist Vorsorge über die Grenzwerte hinaus sinnvoll?

6.

Wie und von wem werden elektromagnetische Felder gemessen?

7.

Welche Wirkungen haben sogenannte „Abschirmmatten gegen Elektrosmog“?


1.

Was ist unter elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern zu verstehen?

Niederfrequente elektrische und magnetische Felder, hochfrequente elektromagnetische Felder, sowie die optische Strahlung zu der die Infrarotstrahlung (IR), das sichtbare Licht und die ultraviolette Strahlung (UV) gehören, bilden den Bereich der nichtionisierenden Strahlung (NIR).

Strahlung mit noch höheren Frequenzen wird als ionisierende Strahlung bezeichnet.

Zur Unterscheidung der verschiedenen Strahlungsarten dient ihre Wellenlänge bzw. ihre Frequenz, d.h. die Anzahl der Schwingungen in einer Sekunde (Maßeinheit: Hertz [Hz]; 1 Schwingung in einer Sekunde entspricht 1 Hz). Frequenz und Wellenlänge sind fest miteinander verbunden. Sie sind ein Maß für den Energietransport der Strahlung. Bei hohen Frequenzen ist die Wellenlänge der Strahlung klein, während geringe Frequenzen mit großen Wellenlängen einhergehen; z.B. beträgt bei einer Frequenz von 50 Hz die entsprechende Wellenlänge ca. 6000 km, während bei einer Frequenz von 50 000 Hz (50 kHz) die Wellenlänge bei 6 km liegt. Strahlungsarten mit hohen Frequenzen und kurzen Wellenlängen sind energiereich.

Im elektromagnetischen Spektrum werden statische Felder, niederfrequente Felder, hochfrequente Felder, optische und ionisierende Strahlung geordnet nach Frequenz bzw. Wellenlänge dargestellt. Diese aufeinanderfolgenden Bereiche des Spektrums weisen fließende Übergänge auf.

Statische elektrische und magnetische Felder (0 Hz) kommen natürlich in der Umwelt vor, z.B. in Form des Erdmagnetfelds. Sie treten aber auch bei manchen Verkehrssystemen (z.B. Straßenbahnen) und bei industriellen Prozessen auf und werden zunehmend auch in der Medizin (Magnetresonanz) eingesetzt, (z. B. bei der Magnet-Resonanz-Tomographie (MRT)).

Niederfrequente elektrische und magnetische Felder (größer 0 Hertz bis 100 Kilohertz) werden vor allem durch technische Anwendungen hervorgerufen. Jeder elektrische Leiter, in dem Strom fließt, ist von einem Magnetfeld und einem elektrischen Feld umgeben. Im Alltag bedeutsam sind hauptsächlich die elektrischen und magnetischen Felder, die durch die Stromversorgung (50 Hz) und elektrifizierte Verkehrssysteme wie Eisenbahnen (16 2/3 Hz) entstehen. Aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften liegen im niederfrequenten Bereich elektrische und magnetische Felder entkoppelt vor.

Hochfrequente elektromagnetische Felder (>100 kHz - 300 GHz) (HF-EMF) kommen in unserem Alltag hauptsächlich bei Anwendungen vor, die zur drahtlosen Informationsübertragung bei Rundfunk, Fernsehen, Mobilfunk und anderen Kommunikationstechnologien verwendet werden. Andere wichtige Anwendungsbereiche sind die Medizin und vielfältige industrielle Prozesse. Bei den HF-EMF sind die elektrische und die magnetische Komponente in einer von der Wellenlänge abhängigen Entfernung von der Quelle sehr eng miteinander gekoppelt. Bei sehr kurzen Wellenlängen kann man daher Effekte und Wirkungen, die z.B. beim Auftreffen auf den menschlichen Körper auftreten, kaum auf die Wirkung nur einer der beiden Komponenten zurückführen.

Die biologischen Wirkungen der elektromagnetischen Felder hängen von deren Frequenz ab. Daher muss zwischen den Wirkungen hoch- und niederfrequenter Felder deutlich unterschieden werden.

2.

Was versteht man unter "Elektrosmog"?

Der Begriff „Smog“ im Wort „Elektrosmog" ist ein Kunstwort aus den englischen Wörtern "smoke" (Rauch) und "fog" (Nebel). Er bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch die Anwesenheit von Luftschadstoffen in gesundheitsschädlichen Konzentrationen. In Bezug auf die künstlichen elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Felder wird der Begriff „Smog“ verwendet, um deren allgegenwärtiges Vorkommen in der Umwelt des Menschen und die in diesem Zusammenhang befürchteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu beschreiben. Obwohl die Wortwahl nicht sehr glücklich ist und eher zur allgemeinen Verunsicherung beiträgt, wird der Begriff „Elektrosmog“ vielfach in den Medien und in der öffentlichen Diskussion verwendet.

3.

Welche Grenzwerte gelten in Deutschland für elektromagnetische Felder?

In Deutschland gelten unterschiedliche Grenzwerte für verschiedene Bereiche des elektromagnetischen Spektrums. Dies ist aufgrund der unterschiedlichen Eigenschaften und gesundheitlichen Wirkungen der Felder erforderlich.

Seit Januar 1997 gilt in Deutschland die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV). Darin sind Grenzwerte für die elektrischen und magnetischen Felder in der Umgebung von Stromversorgungsanlagen und Bahnstromanlagen festgelegt, sowie Grenzwerte für hochfrequente Felder in der Umgebung von gewerblich betriebenen feststehenden Funksendeanlagen, die auch den Bereich der Mobilfunkfrequenzen umfassen. Ziel der Verordnung ist es, den Schutz der Bevölkerung vor wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch hoch- und niederfrequente elektromagnetische Felder aus derartigen Anlagen sicherzustellen.

Folgende Grenzwerte für gewerblich betriebene feststehende Hochfrequenzanlagen sind in der 26. BImSchV festgelegt:

Frequenz f [MHz] Elektrische Feldstärke*) E [V/m] Magnetische Feldstärke*) H [A/m]
10 - 400 27,5 0,073
400 - 2.000 1,375 x f1/2 0,0037 x f1/2
2.000 - 300.000 61 0,16
*) Effektivwerte, gemittelt über 6-Minuten-Intervalle

Im niederfrequenten Bereich bezieht sich die Verordnung auf die  gewerblich betriebenen Anlagentypen: Hochspannungsleitungen, Erdkabel, Transformatoren sowie Bahn- und Stromversorgungsanlagen. Folgende Grenzwerte sind festgelegt:

Frequenz f [Hz] Elektrische Feldstärke*) E [kV/m] Magnetische Flussdichte*) [Mikrotesla µT]
50 5 100
16 2/3 10 300
*) Effektivwerte

4.

Wie werden die gesetzlichen Grenzwerte festgelegt?

Grundlage für die Festlegung gesetzlicher Grenzwerte sind alle verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse, die von nationalen und internationalen Gremien ständig verfolgt und bewertet werden. In Deutschland ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) für Fragen des Strahlenschutzes zuständig. Das BfS berät das BMU in allen fachlichen Fragen des gesundheitlichen Strahlenschutzes. Die Strahlenschutzkommission (SSK), ein mit Experten aus unterschiedlichen Disziplinen besetztes unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium des BMU, hat für das BMU Empfehlungen zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch hochfrequente und niederfrequente elektromagnetische Felder erarbeitet und dabei deren Begrenzung in Anlehnung an die Empfehlungen der "International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection" (ICNIRP) vorgeschlagen. Das BfS überprüft laufend anhand der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse, ob die Annahme einer Schutzwirkung der gültigen Grenzwerte aufrecht erhalten werden kann. Das übereinstimmende Fazit von SSK und BfS lautet, dass bei Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte der Schutz des Menschen vor den derzeit wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Gefahren gewährleistet ist.

5.

Ist Vorsorge über die Grenzwerte hinaus sinnvoll?

In der "Verordnung über elektromagnetische Felder" (26. BImSchV) sind Grenzwerte für niederfrequente elektrische und magnetische Felder mit 50 Hz (Haushaltsstrom) und 16 2/3 Hz (elektrifizierte Verkehrssysteme) und hochfrequente elektromagnetische Felder ab 10 MHz festgelegt. Diese Werte sind so gewählt, dass nach dem heutigen Kenntnisstand, über den international weitgehend fachlicher Konsens besteht, die bisher wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitsschädlichen Risiken durch elektromagnetische Felder auch bei dauerhaftem Einwirken nicht auftreten.

In einzelnen Fragen bestehen allerdings nach wie vor Unsicherheiten in der Risikobewertung für hochfrequente elektromagnetische Felder. Diese konnten auch durch das Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm nicht vollständig ausgeräumt werden. Sie beziehen sich auf mögliche Gesundheitsrisiken bei einer Handynutzungsdauer von länger als zehn Jahren und auf die Frage, ob Kinder empfindlicher gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Feldern sein könnten als Erwachsene. Für eine abschließende Klärung dieser Fragen reicht die Datenlage nicht aus (siehe auch FAQs „Vorsorge bei elektromagnetischen Feldern“.

Für niederfrequente Magnetfelder gibt es aus epidemiologischen Studien konsistente Hinweise auf ein mögliches gesundheitliches Risiko (siehe „Biologische und gesundheitliche Wirkungen von niederfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern“). Allerdings konnte ein ursächlicher Zusammenhang bislang nicht nachgewiesen werden.

Diese offenen Fragen und Hinweise reichen nicht aus, um ein gesundheitliches Risiko zu belegen, begründen aber die Forderung nach Vorsorgemaßnahmen. Ein Ziel derartiger Maßnahmen ist die Verringerung der nieder- und hochfrequenten elektromagnetischen Felder, denen Personen ausgesetzt sind. Zu den Vorsorgemaßnahmen gehören außerdem weitere Forschung, um die wissenschaftlichen Unsicherheiten zu verringern sowie die Aufklärung und Information der Bevölkerung über:

  • bekannte und vermutete gesundheitliche Wirkungen der Felder,
  • relevante Feldquellen in der Umwelt wie z.B. Hochspannungsleitungen und
  • die Stärke der Felder, die von elektrischen Geräten ausgehen, z. B. durch entsprechende Kennzeichnung.

Im Bereich des Mobilfunks sollte darüber hinaus Transparenz bei der Planung von Sendeanlagen vorherrschen. Bevölkerung und Kommunen sollten vor Errichtung von Sendeanlagen beteiligt werden. 

6.

Wie und von wem werden elektromagnetische Felder gemessen?

Zur exakten Messung bei unterschiedlichen Frequenzen und Intensitäten sind verschiedene Messgeräte erforderlich. Die prinzipiellen Messverfahren sind dargestellt in der DIN 0848 Teil 1, die beim Beuth Verlag GmbH Berlin zu beziehen ist.

Ansprechpartner für Messungen können Hochschulinstitute, der TÜV, die Kommunen oder Landesumweltämter sein. Auch die örtlichen Stromversorgungsunternehmen verfügen in der Regel über entsprechende Messtechnik. Im Hochfrequenzbereich sind zudem die Außenstellen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen kompetente Ansprechpartner. Im Einzelfall prüft die Bundesnetzagentur, ob Messungen angezeigt sind und führt sie in begründeten Einzelfällen auch durch. Die Messungen sind teilweise kostenpflichtig.

Das BfS führt grundsätzlich keine individuellen Messungen durch. Aus Wettbewerbsgründen können auch keine Empfehlungen für spezielle Messgeräte oder -institutionen gegeben werden. Eine aktuelle Übersicht über zertifizierte Labors und Prüfmethoden ist erhältlich bei der

        Bundesnetzagentur
        Postfach 80 01
        55003 Mainz
        Tel. 06131/18-5600

7.

Welche Wirkungen haben sogenannte „Abschirmmatten gegen Elektrosmog“?

Von verschiedenen Firmen werden sogenannte „Abschirmmatten gegen Elektrosmog“ angeboten. Diese Abschirmmatten sind zum der Schutz Gesundheit nicht notwendig und wegen der zweifelhaften Wirksamkeit auch nicht zu empfehlen.

Wirksamkeit der Abschirmmatten
Bei den „Abschirmmatten gegen Elektrosmog“ handelt es sich meist um Matten aus einem leitfähigen Textil, die z.B. mit Hilfe eines Kabels über den Schutzleiter einer Steckdose oder über ein Heizungsrohr geerdet werden können. Niederfrequente magnetische Felder können durch derartige Materialien nicht abgeschirmt werden. Diese Matten könnten höchstens niederfrequente elektrische Felder abschirmen, wenn sich die Feldquelle unmittelbar jenseits der Matte befindet.

Auch bei hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (z.B. von Mobilfunksendeanlagen) ist eine Abschirmung prinzipiell nur dann möglich, wenn sich das abschirmende Material zwischen der Feldquelle und der betroffenen Person befindet. Da die Abschirmmatten jedoch als Unterlage verwendet werden, können elektromagnetische Felder, die aus allen Richtungen auf den Menschen einwirken können, keinesfalls effektiv abgeschirmt werden.

Sowohl für den Niederfrequenz- als auch für den Hochfrequenzbereich liegen wissenschaftliche Hinweise auf mögliche Felderhöhungen bei der Verwendung von Abschirmmatten vor.

Gesundheitliche Wirkungen
Der Schutz vor nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken ist bei Einhaltung der Grenzwerte gegeben. Der oftmals behauptete ursächliche Zusammenhang zwischen niederfrequenten elektrischen und magnetischen oder hochfrequenten elektromagnetischen Feldern und Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen usw. konnte bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden. Damit ist auch ein diesbezüglicher Nutzen von Abschirmmatten wissenschaftlich nicht belegt.

 

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