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Internationale Zusammenarbeit

Das BfS arbeitet auf allen im Amt vertretenen Bereichen Strahlenschutz, Kerntechnische Sicherheit, Transport und Zwischenlagerung radioaktiver Stoffe sowie Endlagerung radioaktiver Abfälle auf nationaler und internationaler Ebene mit den fachlich einschlägigen Organisationen und Gremien zusammen. Am Beispiel des Strahlenschutzes soll zunächst die Motivation und Notwendigkeit dieser Zusammenarbeit allgemein erläutert werden, anschließend wird auf die Besonderheiten der anderen Fachgebiete eingegangen.

Die Grenzwerte und Standards des Strahlenschutzes für ionisierende und zunehmend auch für nichtionisierende Strahlung werden in den meisten Staaten, so auch in Deutschland, entsprechend internationaler Empfehlungen und Vorschriften festgelegt. Für den Bereich der ionisierenden Strahlung kann dieser Ablauf vereinfacht wie folgt dargestellt werden: basierend auf wissenschaftlichen Berichten zu Expositionen und Abschätzung des Risikos durch UNSCEAR (United Nations Scientific Committee on the Effects of Atomic Radiation), IARC (International Agency for Research on Cancer; gehört zur Weltgesundheitsorganisation WHO) u.a. entwickelt die internationale Strahlenschutzkommission ICRP Empfehlungen zur Regulation des Strahlenschutzes. Diese Empfehlungen werden von der Europäischen Union (EU) im Rahmen des EURATOM-Vertrags bzw. von der in Wien ansässigen Internationalen Atomenergieorganisation IAEO im Rahmen internationaler Verträge aufgenommen und in den wesentlichen Teilen in Form von Richtlinien bzw. Empfehlungen als Standards umgesetzt.

In den EU-Mitgliedsländern ergibt sich daraus eine unmittelbare Rechtsfolge: Die Direktiven der EU sind unmittelbar in nationales Recht umzusetzen. So hatte die ICRP Empfehlung 60 aus dem Jahre 1990 zur "EURATOM-Grundnorm" (Richtlinie 96/29/EURATOM vom 13. Mai 1996) geführt, die schließlich mit den Neufassungen der deutschen Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung im Jahre 2001 bzw. 2002 in nationales Recht umgesetzt wurde. Die neue ICRP Empfehlung Nr. 103 (Übersetzung) ist Ende 2007 erschienen.

Die Richtlinien der IAEO zur Sicherheit von Transporten abgebrannter Brennelemente gelten in Deutschland unmittelbar. Die Richtlinien zu anderen Fragen der nuklearen Sicherheit sind allerdings lediglich Empfehlungen und Hinweise auf den Stand von Wissenschaft und Technik.

Richtlinien zum Transport radioaktiver Stoffe allgemein kommen ebenfalls aus internationalen Übereinkommen und fließen in das deutsche Gefahrgut-Recht ein.

In Deutschland werden die internationalen Standards anschließend verbindlich in Form von Gesetzen, Verordnungen und weiteren untergesetzlichen Regelungen umgesetzt. Die Verfahrensabläufe bei nichtionisierender Strahlung sind vergleichbar. 

Für eine intensive Zusammenarbeit des BfS mit internationalen Organisationen sind folgende Argumente maßgebend:

  • Die grundlegenden biologischen Effekte ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung sowie das Verhalten radioaktiver Stoffe in der Umwelt sind überall gleich, daher macht es Sinn, die empirischen Daten aus Beobachtungen und Experimenten sowie darauf aufbauende Modelle zu vergleichen, um auf der einen Seite Übereinstimmung bei Abschätzungsfragen zu erzielen und auf der anderen Seite Doppelarbeit zu vermeiden.
  • Dies gilt umso mehr als in allen Ländern derzeit ein massiver Personalabbau in diesem Bereich zu beobachten ist. Kompetenzerhalt kann durch internationale Zusammenarbeit auf zwei verschiedene Arten erreicht werden: entweder findet eine Spezialisierung bestimmter Gruppen auf spezifische Themen statt oder man tauscht intensiv Personal aus, um sich gegenseitig auf dem Laufenden zu halten.
  • Darüber hinaus gibt es eine rein praktische Notwendigkeit, auf das Zusammenwachsen der Märkte der Europäischen Union und darüber hinaus und den damit verbundenen grenzüberschreitenden Tätigkeiten der Arbeitnehmer zu reagieren.

Aus dem oben Gesagten ergibt sich die Notwendigkeit einer intensiven internationalen Zusammenarbeit, auch um die nationalen Interessen angemessen vertreten zu können. Das BfS ist deshalb in Abstimmung mit dem BMU und anderen Bundesministerien in allen wesentlichen Gremien vertreten, um dort die deutsche fachliche Expertise einzubringen.

Viele der für den Bereich Strahlenschutz beispielhaft aufgeführten Gründe sind für die anderen im BfS bearbeiteten Arbeitsfelder ebenso relevant, aber es gibt auch einige wichtige Unterschiede. Im Transportbereich zum Beispiel werden internationale Regelungen unmittelbar national anzuwendendes Recht, was vor dem Hintergrund der Tatsache, dass radioaktive Quellen oder abgebrannte Brennelemente über nationale Grenzen hinweg transportiert werden, sicher sinnvoll ist.

Im Bereich der kerntechnischen Sicherheit gibt es eine sehr intensive internationale Zusammenarbeit. Sie beschäftigt sich im Wesentlichen damit, durch laufende Diskussionen, Erfahrungsaustausch und gegenseitiges Hinterfragen nationale Vorgehensweisen effektiver zu gestalten und den Stand von Wissenschaft und Technik voranzutreiben. Hier bietet die Nuclear Energy Agency (NEA) der OECD eine internationale Plattform.

Die IAEO nimmt ausgehend von ihrer ursprünglichen Aufgabe auch viele andere Aufgaben wahr, die der Sicherheit im Strahlenschutz, der Kerntechnik, des Transportes und der Behandlung und Lagerung radioaktiver Abfälle dienen. Hierzu zählen besonders auch die in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten erarbeiteten Regelwerkstexte in diesen Bereichen. Sie stellen den im Konsens erreichten Stand der nuklearen Anforderungen dar. BfS-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den einschlägigen Gremien vertreten.

Die wesentlichen Grundprinzipien der nuklearen Sicherheit haben Eingang gefunden in das internationale Übereinkommen über nukleare Sicherheit. Mit diesem völkerrechtlichen Vertrag haben sich die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, hohe Anforderungen einzuhalten, über ihre Umsetzung regelmäßig zu berichten und die dazu auflaufenden Nachfragen der anderen Staaten zu beantworten. Ein vergleichbares Abkommen ist im Bereich der Sicherheit von abgebrannten Brennelementen und von radioaktiven Abfällen in Kraft  (Übereinkommen über nukleare Entsorgung).

Im Gegensatz zum Strahlenschutz hat nach der derzeitigen Auslegung der EURATOM-Verträge die EU-Kommission keine Befugnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit und auch keinen direkten Einfluss darauf, wie die Einzelstaaten die Aufsicht über ihre jeweiligen kerntechnischen Anlagen handhaben. Allerdings gibt es im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung ausführliche Diskussionen und Absprachen über die notwendigen Anforderungen und deren Weiterentwicklung. Der Status der EURATOM-Verträge befindet sich derzeit in intensiver Diskussion, weil sich die EU-Kommission in diesem Bereich weitreichende Vollmachten aneignen will.

Im Bereich Abfallbehandlung und Endlagerung schließlich besteht über das oben genannte Übereinkommen über nukleare Entsorgung hinaus die internationale Zusammenarbeit im Wesentlichen darin, gemeinsame Normen zu definieren, welche Schutzziele anzustreben sind, und grundlegende Erkenntnisse über Wirtsgesteine und Expositionspfade auszutauschen. Die tatsächliche Umsetzung, d.h. vor allem die Errichtung eines nationalen Endlagers hängt so stark von den jeweiligen konkret vor Ort anzutreffenden geologischen Gegebenheiten ab, dass weiterführende Fragen nur für den spezifischen Einzelfall beantwortet werden können. Dennoch wird für diese Fragen ebenso wie in den Bereichen Strahlenschutz, Transport und Kerntechnische Sicherheit  bei der IAEO ein Regelwerk erarbeitet, das den Mitgliedsstaaten als Orientierung dienen soll.

Schlussendlich ist internationale Zusammenarbeit aber nicht nur eine fachliche Frage sie ist ein Gesamtkonzept, das zum einen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Anreiz bietet, ggf. auch für einige Zeit in einer anderen Organisation zu arbeiten, andererseits aber auch Vorteile für die entsendende Organisation bietet. Im Vordergrund steht dabei der wissenschaftliche Austausch von Erkenntnissen sowie das gemeinsame Vorantreiben des Standes von Wissenschaft und Technik (siehe auch Nationale Kontaktstelle), aber auch das Kennenlernen der jeweiligen Sicherheitskultur und des jeweiligen Umfeldes, in dem Strahlenschutz, kerntechnische Sicherheit und Entsorgung praktiziert wird.

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