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Das BfS arbeitet auf allen im Amt vertretenen Bereichen Strahlenschutz, Kerntechnische Sicherheit, Transport und
Zwischenlagerung radioaktiver Stoffe sowie Endlagerung radioaktiver
Abfälle auf nationaler und internationaler Ebene mit den fachlich
einschlägigen Organisationen und Gremien zusammen. Am Beispiel des
Strahlenschutzes
soll zunächst die Motivation und Notwendigkeit dieser Zusammenarbeit
allgemein erläutert werden, anschließend wird auf die Besonderheiten
der anderen Fachgebiete eingegangen.
Die Grenzwerte und Standards des Strahlenschutzes für
ionisierende und zunehmend auch für nichtionisierende Strahlung werden
in den meisten Staaten, so auch in Deutschland, entsprechend
internationaler Empfehlungen und Vorschriften festgelegt. Für den
Bereich der ionisierenden Strahlung kann dieser Ablauf vereinfacht wie
folgt dargestellt werden: basierend auf wissenschaftlichen Berichten zu Expositionen und
Abschätzung des Risikos durch UNSCEAR (United Nations Scientific Committee on the Effects of Atomic Radiation), IARC (International Agency for Research on Cancer; gehört zur Weltgesundheitsorganisation WHO) u.a. entwickelt die internationale Strahlenschutzkommission ICRP Empfehlungen zur Regulation des Strahlenschutzes. Diese Empfehlungen werden von der Europäischen Union (EU) im Rahmen des EURATOM-Vertrags bzw. von der in Wien ansässigen Internationalen Atomenergieorganisation IAEO
im Rahmen internationaler Verträge aufgenommen und in den wesentlichen
Teilen in Form von Richtlinien bzw. Empfehlungen als Standards umgesetzt.
In den EU-Mitgliedsländern
ergibt sich daraus eine unmittelbare Rechtsfolge: Die Direktiven der EU sind unmittelbar
in nationales Recht umzusetzen. So hatte die ICRP Empfehlung 60 aus dem
Jahre 1990 zur "EURATOM-Grundnorm" (Richtlinie 96/29/EURATOM vom 13.
Mai 1996) geführt, die schließlich mit den Neufassungen der deutschen
Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung im Jahre 2001 bzw.
2002 in nationales Recht umgesetzt wurde. Die neue ICRP Empfehlung Nr. 103 (Übersetzung) ist Ende 2007 erschienen.
Die Richtlinien der IAEO zur Sicherheit von Transporten
abgebrannter Brennelemente gelten in Deutschland unmittelbar. Die
Richtlinien zu anderen Fragen der nuklearen Sicherheit sind allerdings
lediglich Empfehlungen und Hinweise auf den Stand von Wissenschaft und
Technik.
Richtlinien zum Transport radioaktiver Stoffe allgemein kommen
ebenfalls aus internationalen Übereinkommen und fließen in das deutsche
Gefahrgut-Recht ein.
In Deutschland werden die
internationalen Standards anschließend verbindlich in Form von Gesetzen, Verordnungen
und weiteren untergesetzlichen Regelungen umgesetzt. Die
Verfahrensabläufe bei nichtionisierender Strahlung sind vergleichbar.
Für eine intensive Zusammenarbeit des BfS mit internationalen Organisationen sind folgende Argumente maßgebend:
- Die grundlegenden biologischen Effekte ionisierender und
nicht-ionisierender Strahlung sowie das Verhalten radioaktiver Stoffe
in der Umwelt sind überall gleich, daher macht es Sinn, die empirischen
Daten aus Beobachtungen und Experimenten sowie darauf aufbauende
Modelle zu vergleichen, um auf der einen Seite Übereinstimmung bei
Abschätzungsfragen zu erzielen und auf der anderen Seite Doppelarbeit
zu vermeiden.
- Dies gilt umso mehr als in allen Ländern derzeit ein
massiver Personalabbau in diesem Bereich zu beobachten ist.
Kompetenzerhalt kann durch internationale Zusammenarbeit auf zwei
verschiedene Arten erreicht werden: entweder findet eine
Spezialisierung bestimmter Gruppen auf spezifische Themen statt oder
man tauscht intensiv Personal aus, um sich gegenseitig auf dem
Laufenden zu halten.
- Darüber hinaus gibt es eine rein praktische Notwendigkeit, auf das
Zusammenwachsen der Märkte der Europäischen Union und darüber hinaus
und den damit verbundenen grenzüberschreitenden Tätigkeiten der
Arbeitnehmer zu reagieren.
Aus dem oben Gesagten ergibt sich die Notwendigkeit einer
intensiven internationalen Zusammenarbeit, auch um die nationalen
Interessen angemessen vertreten zu können. Das BfS ist deshalb in Abstimmung mit dem BMU und anderen
Bundesministerien in allen wesentlichen Gremien vertreten, um dort die
deutsche fachliche Expertise einzubringen.
Viele der für den Bereich Strahlenschutz beispielhaft
aufgeführten Gründe sind für die anderen im BfS bearbeiteten
Arbeitsfelder ebenso relevant, aber es gibt auch einige wichtige
Unterschiede. Im Transportbereich zum Beispiel werden internationale
Regelungen unmittelbar national anzuwendendes Recht, was
vor dem Hintergrund der Tatsache, dass radioaktive Quellen oder
abgebrannte Brennelemente über nationale Grenzen hinweg transportiert
werden, sicher sinnvoll ist.
Im Bereich der kerntechnischen Sicherheit gibt es eine sehr
intensive internationale Zusammenarbeit. Sie beschäftigt sich
im Wesentlichen damit, durch laufende Diskussionen, Erfahrungsaustausch und
gegenseitiges Hinterfragen nationale Vorgehensweisen effektiver zu
gestalten und den Stand von Wissenschaft und Technik voranzutreiben.
Hier bietet die Nuclear Energy Agency (NEA) der OECD eine internationale Plattform.
Die IAEO nimmt ausgehend von ihrer ursprünglichen Aufgabe auch
viele andere Aufgaben wahr, die der Sicherheit im Strahlenschutz, der
Kerntechnik, des Transportes und der Behandlung und Lagerung
radioaktiver Abfälle dienen. Hierzu zählen besonders auch die in
Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten erarbeiteten Regelwerkstexte in
diesen Bereichen. Sie stellen den im Konsens erreichten Stand der
nuklearen Anforderungen dar. BfS-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind
in den einschlägigen Gremien vertreten.
Die wesentlichen Grundprinzipien der nuklearen Sicherheit
haben Eingang gefunden in das internationale Übereinkommen über
nukleare Sicherheit. Mit diesem völkerrechtlichen Vertrag haben sich
die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, hohe Anforderungen einzuhalten,
über ihre Umsetzung regelmäßig zu berichten und die dazu auflaufenden
Nachfragen der anderen Staaten zu beantworten. Ein vergleichbares
Abkommen ist im Bereich der Sicherheit von abgebrannten Brennelementen
und von radioaktiven Abfällen in Kraft (Übereinkommen über
nukleare Entsorgung).
Im Gegensatz zum Strahlenschutz hat nach der derzeitigen
Auslegung der EURATOM-Verträge die EU-Kommission keine Befugnisse im
Bereich der nuklearen Sicherheit und auch keinen direkten Einfluss
darauf, wie die Einzelstaaten die Aufsicht über ihre jeweiligen
kerntechnischen Anlagen handhaben. Allerdings gibt es im Zusammenhang
mit der EU-Erweiterung ausführliche Diskussionen und Absprachen über
die notwendigen Anforderungen und deren Weiterentwicklung.
Der Status der EURATOM-Verträge befindet sich derzeit in intensiver
Diskussion, weil sich die EU-Kommission in diesem Bereich
weitreichende Vollmachten aneignen will.
Im Bereich Abfallbehandlung und Endlagerung schließlich
besteht über das oben genannte Übereinkommen über nukleare Entsorgung
hinaus die internationale Zusammenarbeit im Wesentlichen darin,
gemeinsame Normen zu definieren, welche Schutzziele anzustreben sind,
und grundlegende Erkenntnisse über Wirtsgesteine und Expositionspfade
auszutauschen. Die tatsächliche Umsetzung, d.h. vor allem die Errichtung
eines nationalen Endlagers hängt so stark von den jeweiligen konkret
vor Ort anzutreffenden geologischen Gegebenheiten ab, dass
weiterführende Fragen nur für den spezifischen Einzelfall beantwortet
werden können. Dennoch wird für diese Fragen ebenso wie in den
Bereichen Strahlenschutz, Transport und Kerntechnische Sicherheit bei
der IAEO ein Regelwerk erarbeitet, das den Mitgliedsstaaten als
Orientierung dienen soll.
Schlussendlich ist internationale Zusammenarbeit aber nicht
nur eine fachliche Frage sie ist ein Gesamtkonzept, das zum einen für
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Anreiz bietet, ggf. auch für
einige Zeit in einer anderen Organisation zu arbeiten, andererseits aber
auch Vorteile für die entsendende Organisation bietet. Im Vordergrund
steht dabei der wissenschaftliche Austausch von Erkenntnissen sowie das
gemeinsame Vorantreiben des Standes von Wissenschaft und Technik (siehe auch Nationale Kontaktstelle), aber
auch das Kennenlernen der jeweiligen Sicherheitskultur und des
jeweiligen Umfeldes, in dem Strahlenschutz, kerntechnische Sicherheit
und Entsorgung praktiziert wird.
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