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Internationale Zusammenarbeit
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Das BfS arbeitet in allen im Amt vertretenen Bereichen (Strahlenschutz, Kerntechnische Sicherheit, Transport und Zwischenlagerung radioaktiver Stoffe sowie Endlagerung radioaktiver Abfälle) auf nationaler und internationaler Ebene mit den fachlich einschlägigen Organisationen und Gremien zusammen.
Die wichtigsten Ziele sind dabei:
- Mitgestaltung international anerkannter Standards im Strahlenschutz und für die Sicherheit von Anlagen, Transporten und den Umgang mit radioaktiven Stoffen
- Austausch von Erfahrungen mit den internationalen Partnern, um Sicherheitsverbesserungen im eigenen Verantwortungsbereich zu erkennen
- Wissenschaftlicher Austausch über Methoden und Erkenntnisse, Ermittlung und Weiterentwicklung des Standes von Wissenschaft und Technik, Kooperationen für Forschung und Untersuchungen
- Gegenseitige Information, bei Bedarf Unterstützung und Hilfeleistung
Internationale Zusammenarbeit zur Erarbeitung von Standards und RichtlinienGrenzwerte und Standards im Strahlenschutz werden in den meisten Staaten, so auch in Deutschland, entsprechend internationaler Empfehlungen und Vorschriften festgelegt. Für den Bereich der ionisierenden Strahlung kann dieser Ablauf vereinfacht wie folgt dargestellt werden: Basierend auf wissenschaftlichen Berichten zu Strahlenexpositionen und ihrer Bewertung durch UNSCEAR (United Nations Scientific Committee on the Effects of Atomic Radiation), entwickelt die internationale Strahlenschutzkommission ICRP Empfehlungen, die das System des Strahlenschutzes aktualisieren, konsolidieren und weiter entwickeln. Diese Empfehlungen werden von der Europäischen Kommission (EK) im Rahmen des EURATOM-Vertrags bzw. von der in Wien ansässigen Internationalen Atomenergieorganisation IAEO im Rahmen internationaler Verträge aufgenommen und in den wesentlichen Teilen in Form von Richtlinien, Verordnungen und weiteren untergesetzlichen Regelungen umgesetzt. Die Verfahrensabläufe bei den unterschiedlichen Gebieten (ionisierende Strahlung, nicht-ionisierende Strahlung, Transport radioaktiver Stoffe, Sicherheit von Anlagen und Einrichtungen) sind vergleichbar.
In den EU-Mitgliedsländern sind die Direktiven unmittelbar in nationales Recht umzusetzen. So hatte die ICRP-Empfehlung 60 aus dem Jahre 1990 zur "EURATOM-Grundnorm" (Richtlinie 96/29/EURATOM vom 13. Mai 1996) geführt, die schließlich mit den Neufassungen der deutschen Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung im Jahre 2001 bzw. 2002 in nationales Recht umgesetzt wurde. Die neue ICRP Empfehlung Nr. 103 (Übersetzung) ist Ende 2007 erschienen. Zur Zeit werden sowohl von der Europäischen Kommission wie auch von der IAEO die Direktiven bzw. Standards im Strahlenschutz an die neuen ICRP-Empfehlungen angepasst.
Bei der IAEO werden Standards und Regeltexte in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten erarbeitet. Sie umfassen die Sicherheit im Strahlenschutz, der Kerntechnik, des Transportes und der Behandlung und Lagerung radioaktiver Abfälle. Diese Sicherheits-Standards stellen den im Konsens erreichten Stand der Sicherheitsanforderungen für die Auslegung, den Bau, den Betrieb und die Überwachung nuklearer Anlagen und Einrichtungen dar. Hier ergibt sich eine wesentliche Quelle zur Beurteilung des Standes von Wissenschaft und Technik.
Im Transportbereich zum Beispiel werden internationale Regelungen unmittelbar national anzuwendendes Recht, was vor dem Hintergrund der Tatsache, dass radioaktive Quellen oder abgebrannte Brennelemente vielfach über nationale Grenzen hinweg transportiert werden, sinnvoll ist. Die Richtlinien der IAEO zur Sicherheit von Transporten radioaktiver Stoffe gelten in Deutschland somit unmittelbar.
Die wesentlichen Grundprinzipien der nuklearen Sicherheit und der Behandlung und Lagerung radioaktiver Abfälle haben Eingang gefunden in internationale Übereinkommen. Es sind dies das Übereinkommen über nukleare Sicherheit und das Gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit von abgebrannten Brennelementen und die Sicherheit von radioaktiven Abfällen. Mit diesen beiden völkerrechtlich bindenden Verträgen haben sich die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, hohe Anforderungen einzuhalten, über ihre Umsetzung regelmäßig zu berichten und die dazu auflaufenden Nachfragen der anderen Staaten zu beantworten.
Internationaler ErfahrungsaustauschAuch wenn in den Bereichen Strahlenschutz, kerntechnische Sicherheit und nukleare Entsorgung in vielen Ländern unterschiedliche Vorgehensweisen und auch rechtliche Randbedingungen existieren, sind der Austausch von Erfahrungen und die gegenseitige Information ein wesentliches Element, um den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt zu gewährleisten. Diese Zusammenarbeit findet in allen Fachbereichen des BfS statt. Das BfS ist deshalb in Abstimmung mit dem BMU und anderen Bundesministerien in allen wesentlichen internationalen Gremien vertreten, um dort die deutsche fachliche Expertise einzubringen und um die nationalen Interessen angemessen vertreten zu können.
Hier bietet auch die Nuclear Energy Agency (NEA) der OECD eine internationale Plattform. Sie unterhält mehrere fachliche Komitees aus den Bereichen Recht, Strahlenschutz, Behördliche Aufgaben, Sicherheit von Anlagen und Entsorgung und in allen Komitees weitere Fach- und Arbeitsgruppen.
Mit den Nachbarstaaten Deutschlands gibt es neben dem internationalen Rahmen bilaterale Vereinbarungen für laufende Konsultationen und intensiven Austausch auf fachlicher Ebene.
Für die Zusammenarbeit des BfS mit internationalen Organisationen sind folgende Argumente maßgebend:
- Die grundlegenden biologischen Effekte ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung sowie das Verhalten radioaktiver Stoffe in der Umwelt sind überall gleich, daher macht es Sinn, die empirischen Daten aus Beobachtungen und Experimenten sowie darauf aufbauende Modelle zu vergleichen, um auf der einen Seite Übereinstimmung bei Abschätzungsfragen zu erzielen und auf der anderen Seite Doppelarbeit zu vermeiden.
- Dies gilt umso mehr, als in allen Ländern derzeit ein massiver Personalabbau in diesem Bereich zu beobachten ist. Kompetenzerhalt kann durch internationale Zusammenarbeit auf zwei verschiedene Arten erreicht werden: Entweder findet eine Spezialisierung bestimmter Gruppen auf spezifische Themen statt, oder man tauscht intensiv Personal aus, um sich gegenseitig auf dem Laufenden zu halten.
- Darüber hinaus gibt es eine rein praktische Notwendigkeit, auf das Zusammenwachsen der Märkte der Europäischen Union und darüber hinaus und die damit verbundenen grenzüberschreitenden Tätigkeiten der Arbeitnehmer zu reagieren.
Darüber hinaus ist das BfS internationales Kooperationszentrum (Collaborating Centre) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in verschiedenen Feldern des Strahlenschutzes. Das Aufgabenspektrum, mit dem das BfS als Kooperationszentrum aktiv in die Arbeit der WHO eingebunden ist, umfasst fünf Themenbereiche: "Strahlenrisiken im Bereich niedriger Dosen", "Netzwerk zur biologischen Dosimetrie", "Nichtionisierende Strahlung", "Risikokommunikation Radon" sowie "Medizinische Strahlenexposition". Alle fünf Projekte haben zum Ziel, mögliche und tatsächlich existierende gesundheitliche und ökologische Risiken wissenschaftlich zu bewerten. Darauf aufbauend wird das BfS Verhaltensempfehlungen für die Öffentlichkeit aussprechen.
Bezüglich der Überwachung des Kernwaffenteststopp-Abkommens, das von der Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty Organisation (CTBTO) koordiniert wird, betreibt das BfS eine von weltweit 80 Spurenmessstationen für Radioaktivität in der Luft und die einzige in Mitteleuropa.
Im Bereich der kerntechnischen Sicherheit findet sich eine wesentliche Beteiligung des BfS an der Übersicht aller bei der OECD/NEA laufenden Projekte zur Weiterentwicklung der kerntechnischen Sicherheit, zu ausgewählten technischen Sicherheitsfragen und in Fragen der behördlichen Aufsicht.
Im Bereich Abfallbehandlung und Endlagerung schließlich besteht über das oben genannte Übereinkommen über nukleare Entsorgung hinaus die internationale Zusammenarbeit im Wesentlichen darin, gemeinsame Normen zu definieren, zu diskutieren, welche Schutzziele anzustreben sind, und grundlegende Erkenntnisse über Wirtsgesteine und Expositionspfade auszutauschen. Die tatsächliche Umsetzung, d. h. vor allem die Errichtung eines nationalen Endlagers, hängt so stark von den jeweiligen konkret vor Ort anzutreffenden geologischen Gegebenheiten ab, dass weiterführende Fragen nur für den spezifischen Einzelfall beantwortet werden können. Dennoch wird für diese Fragen ebenso wie in den Bereichen Strahlenschutz, Transport und Kerntechnische Sicherheit bei der IAEO ein Regelwerk erarbeitet, das den Mitgliedsstaaten als Orientierung dienen soll.
Schlussendlich ist internationale Zusammenarbeit aber nicht nur eine fachliche Frage, sie ist ein Gesamtkonzept, das zum einen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Anreiz bietet, ggf. auch für einige Zeit in einer anderen Organisation zu arbeiten, andererseits aber auch Vorteile für die entsendende Organisation bietet. Im Vordergrund steht dabei der wissenschaftliche Austausch von Erkenntnissen sowie das gemeinsame Vorantreiben des Standes von Wissenschaft und Technik (siehe auch Nationale Kontaktstelle), aber auch das Kennenlernen der jeweiligen Sicherheitskultur und des jeweiligen Umfeldes, in dem Strahlenschutz, kerntechnische Sicherheit und Entsorgung praktiziert wird.
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