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Organisationsstruktur des BfS

Organigramm des BfS (Beispiel)

Klicken Sie auf das Bild, um das aktuelle Organigramm des BfS als PDF zu öffnen.

Die Organisationsstruktur (Aufbau) des BfS ist in einem Organigramm (PDF, 53 kB) grafisch dargestellt. Dem Organigramm lassen sich die organisatorischen Einheiten des BfS sowie deren Aufgabenverteilung entnehmen.

Verantwortung für Personal- und Organisationsänderungen

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist nach dem Gesetz zur Errichtung des BfS eine selbständige Bundesoberbehörde. Das betrifft die fachliche Arbeit wie wissenschaftliche Bewertungen sowie die Vollzugsaufgaben nach dem Atomgesetz und der Strahlenschutzverordnung. Wichtige personelle und organisatorische Entscheidungen trifft nicht das BfS, sondern das Bundesumweltministerium (BMU). Die Einzelheiten hat das BMU in einem Delegierungserlass geregelt.

Leitungsfunktionen

Das BMU trifft insbesondere alle Entscheidungen über Leitungsfunktionen – beispielsweise Referats- und Fachbereichsleitung. Es besetzt Stellen des höheren Dienstes ab Entgeltgruppe 15 TVöD bzw. A 15 BBesO auf Vorschlag des BfS. Auch die Ausschreibungstexte, die diesen Personenkreis betreffen, sind dem BMU zur Zustimmung vorzulegen.

Nach dem BfS-internen Auswahlverfahren berichtet das BfS dem BMU und bittet um Zustimmung. Vor einer Entscheidung beteiligt das BMU den Hauptpersonalrat, der wiederum den jeweils zuständigen Personalrat im BfS beteiligt. Dieser Abstimmungsaufwand im Auswahlverfahren kann zeitintensiv sein.

Stellen des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes, ebenso wie des höheren Dienstes bis Entgeltgruppe 14 TVöD bzw. A 14 BBesO, besetzt das BfS in eigener Verantwortung.

Organisationsänderungen

Nicht nur bei Personalentscheidungen, auch bei allen organisatorischen Maßnahmen von Bedeutung muss das BfS die Zustimmung des BMU einholen. Dies gilt insbesondere für die Einrichtung, Verlagerung oder Auflösung von Organisationseinheiten einschließlich der damit verbundenen Aufgabenstellungen.

Ein Beispiel zur Illustration: die Umorganisation des Fachbereiches Sicherheit nuklearer Entsorgung (SE). Um auf geänderte Rahmenbedingungen angemessen reagieren zu können, musste der Fachbereich grundlegend neu organisiert werden. Hierfür wurden für die Umsetzungsgenehmigung rund vier Monate benötigt.


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