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Geltendes Gemeinschaftsrecht
Dokument 390X0143
Kapitel des Fundstellennachweises, in denen dieses Dokument zu finden
ist:
EUR-Lex: 15.10.20.10 Nukleare Sicherheit und radioaktive Abfälle
390X0143
90/143/Euratom: Empfehlung der Kommission vom 21. Februar 1990 zum
Schutz der Bevoelkerung vor Radonexposition innerhalb von Gebaeuden
Amtsblatt nr. L 080 vom 27/03/1990 S. 0026 - 0028
Text:
*****
EMPFEHLUNG DER KOMMISSION
vom 21. Februar 1990
zum Schutz der Bevölkerung vor Radonexposition innerhalb von Gebäuden
(90/143/Euratom)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN
GEMEINSCHAFTEN -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 33 Absatz 2,
nach Anhörung der vom Ausschuß für Wissenschaft und
Technik gemäß Artikel 31 des Vertrages benannten Sachverständigengruppe,
in Erwägung nachstehender Gründe:
I
In zahlreichen Mitgliedstaaten wächst das Bewusstsein für
die Bedeutung der Radonexposition der Bevölkerung in Wohnräumen.
In einigen Ländern wurden bereits Maßnahmen zur Dosisüberwachung
ergriffen oder geplant.
Es ist Aufgabe der Kommission, die Bestimmungen der Mitgliedstaaten
für die Anwendung der Grundnormen für den Gesundheitsschutz der
Bevölkerung gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen zu harmonisieren.
Die Kommission hat daher die Sachverständigengruppe nach Artikel
31 des Vertrages aufgefordert, sich mit dieser Frage zu befassen und Vorschläge
für geeignete Maßnahmen zu erarbeiten.
Die Gruppe hat ihren Bericht der Kommission vorgelegt. Darauf beruht
diese Empfehlung.
Diese Empfehlung greift dem Ergebnis der laufenden Arbeiten der Kommission
im Hinblick auf ein Gesamtkonzept für die Probleme der Verunreinigung
in Gebäuden nicht vor.
II
Radon ist ein natürliches radioaktives Gas, sein wichtigstes Isotop
Radon-222 mit einer Halbwertzeit von 3,82 Tagen. Radon gehört zu der
Uranium-238 Zerfallsreihe und tritt hauptsächlich zusammen mit Spuren
seines unmittelbaren Mutternuklids Radium-226 in Gesteinen und Böden
auf. Die Radonkonzentration in Gebäuden beruht hauptsächlich
auf Bodengas, das aufgrund von Druck- oder Konzentrationsausgleich durch
die Fußböden in die Gebäude eindringt; in den meisten Ländern
ist der durch Baumaterialien bedingte Anteil von Radon, ausgenommen in
besonderen Fällen, vergleichsweise gering.
Neuere Untersuchungen in den Mitgliedstaaten haben durchschnittliche
Konzentrationen in Gebäuden von etwa 20 bis 50 Bq/m3 ergeben, wobei
die üblichen Aussenwerte eine Grössenordnung niedriger lagen.
Bezeichnend für die Radonwerte in Wohnräumen ist im Vergleich
mit anderen Arten natürlicher Strahlungen ihre Veränderlichkeit;
in zahlreichen Ländern liegen die Radonwerte in einigen Wohnräumen
mehr als eine Grössenordnung über dem Durchschnitt.
Bei der Inhalation von Radongas ist die empfangene Dosis verglichen
mit der entsprechenden Dosis der kurzlebigen radioaktiven Tochternukliden,
den Polonium-, Blei- und Wismut-Isotopen, gering. Bei einer Inhalation
lagern sich diese auf den Oberflächen des menschlichen Respirationstrakts
ab, wobei die höchsten Dosen durch die Bestrahlung des Bronchialepithels
mit Alphastrahlung erreicht werden. Eine Arbeitsgruppe der Internationalen
Strahlenschutzkommission (ICRP), die sich mit dem Lungenkrebsrisiko durch
die Exposition gegenüber Radon-Tochternukliden in geschlossenen Räumen
beschäftigt hatte, veröffentlichte 1987 einen Bericht (1) über
die ermittelten Dosen. Ausgehend von gängigen Expositionsmodellen
wurde dabei ein Umrechnungsverhältnis zwischen der zeitlich gemittelten
Aktivitätskonzentration von Radongas und der jährlichen effektiven
Äquivalentdosis für die Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung
in Wohnräumen von etwa 20 Bq/m3 je mSv pro Jahr angenommen. Danach
liegt die jährliche Dosis in Wohnräumen innerhalb der Gemeinschaft
üblicherweise zwischen 1 und 2,5 mSv, wobei ein geringer Prozentsatz
der Bevölkerung in einigen Ländern mehr als 20 mSv pro Jahr empfängt.
Für die Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung gegenüber
künstlichen Strahlungen liegt der nach den EG-Grundnormen (2) geltende
Dosisgrenzwert im Vergleich dazu bei 5 mSv pro Jahr.
Die Radonexposition ist kein neues Phänomen, und epidemiologische
Untersuchungen verschiedener Gruppen von Bergleuten, die am Arbeitsplatz
erhöhten Radonkonzentrationen ausgesetzt waren, haben eine überdurchschnittliche
Sterblichkeitsrate aufgrund von Lungenkrebs ergeben. Da im Augenblick keine
gesicherten Nachweise über die Auswirkungen einer Radonexposition
innerhalb von Gebäuden auf die allgemneine Bevölkerung vorliegen,
ist es nach Auffassung der Kommission angesichts der vorliegenden Erkenntnisse
angeraten, Empfehlungen für die Begrenzung der Radonexposition entsprechend
den diesbezueglichen Empfehlungen der ICRP (3) auszusprechen.
Zu beachten ist, daß Radon innerhalb von Gebäuden physikalisch
oder technisch gesehen kontrollierbar ist. Die Kriterien für radiologische
Sicherheit würden daher die Ausarbeitung praktischer Leitlinien für
Gegenmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden gestatten. Für
künftige Gebäude sind präventive Maßnahmen auf der
Grundlage entsprechender Planungs- und Bauspezifikationen erforderlich.
Derartige präventive Maßnahmen rechtfertigen die Festlegung
eines Planungswertes, der im Vergleich zu dem entsprechenden Referenzwert
für Gegenmaßnahmen in bestehenden Gebäuden niedriger liegt.
Um sicherzustellen, daß die Radonmessungen innerhalb von Gebäuden
genaue und zuverlässige Daten liefern, sollten einfache Meßverfahren
eingesetzt werden.
Im Hinblick auf eine verstärkte, gemeinschaftsweite Überwachung
der Radonexposition in Wohnräumen hat die Sachverständigengruppe
nach Artikel 31 detaillierte Leitlinien erarbeitet, die in diese Empfehlung
aufgenommen wurden und mit den Leitlinien der ICRP übereinstimmen.
Die Empfehlung ist praktisch durchführbar.
Angesichts der besonderen Problemstellung ist die Unterrichtung der
Öffentlichkeit ein wesentliches Element, um die Kontrollierbarkeit
der Exposition zu verbessern und eine positive Reaktion der Bevölkerung
zu erzielen -
GIBT FOLGENDE EMPFEHLUNG:
1. Zur Verringerung jeglicher Exposition gegenüber Radon innerhalb
von Gebäuden ist ein geeignetes System zu schaffen. Der angemessenen
Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Reaktion im öffentlichen
Bereich ist im Rahmen dieses Systems besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
2. Für bestehende Gebäude gilt:
a) Als Kriterium für die Einleitung von Gegenmaßnahmen ist
ein Referenzwert festzulegen, bei dessen Überschreitung einfache,
jedoch wirkungsvolle Maßnahmen zur Verringerung der Radonwerte zu
ergreifen sind.
b) Als Referenzwert ist eine effektive Äquivalentdosis von 20
mSv pro Jahr festzulegen, die aus praktischen Gründen mit einer jährlichen
durchschnittlichen Radongaskonzentration von 400 Bq/m3 gleichgesetzt werden
kann.
c) Die Dringlichkeit von Gegenmaßnahmen ist danach zu beurteilen,
in welcher Höhe dieser Referenzwert überschritten wurde.
d) Sind Gegenmaßnahmen erforderlich, so ist die betroffene Bevölkerung
über die Radonwerte, denen sie exponiert ist, sowie über die
verfügbaren Gegenmaßnahmen zur Verringerung dieser Werte zu
unterrichten.
3. Für zu errichtende Bauten gilt:
a) Ein Planungswert ist von den zuständigen Stellen als Grundlage
für die Festlegung von Bestimmungen, Normen oder Bauleitlinien in
den Fällen zu verwenden, in denen der Planungswert andernfalls überschritten
werden könnte.
b) Als Planungswert ist eine effektive Äquivalentdosis von 10
mSv pro Jahr festzulegen, die aus praktischen Gründen mit einer jährlichen
durchschnittlichen Radongaskonzentration von 200 Bq/m3 gleichgesetzt werden
kann.
c) Die mit der Errichtung neuer Gebäude befassten Stellen sind,
soweit notwendig, über mögliche Radonexpositionswerte und über
mögliche Gegenmaßnahmen zu unterrichten.
4. Bei der Festlegung von Gegenmaßnahmen oder vorbeugenden Maßnahmen
ist nach dem Grundsatz der Optimierung gemäß den EG-Grundnormen
(4) zu handeln.
5. Aufgrund der täglichen und jahreszeitlichen Schwankungen der
Radonwerte innerhalb von Gebäuden sollten Strahlenschutzmaßnahmen
im allgemeinen auf der Grundlage der mit Hilfe integrierender Meßverfahren
ermittelten Jahresdurchschnittswerte von Radongas oder entsprechenden Zerfallsprodukten
in den betreffenden Gebäuden beschlossen werden. Die zuständigen
Behörden haben für eine angemessene Qualität und Zuverlässigkeit
der Messungen zu sorgen.
6. Es sind Kriterien auszuarbeiten, anhand deren Regionen, Orte und
Gebäudemerkmale bestimmt werden können, bei denen mit hohen Radonkonzentrationen
in Wohngebäuden zu rechnen ist. Zur Bestimmung derartiger Expositionsbedingungen
könnten für die zugrunde liegenden Parameter (d. h. Aktivität
in Boden und Baustoffen, Bodendurchlässigkeit usw.) entsprechende
Untersuchungsniveaus herangezogen werden.
Diese Empfehlung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 21. Februar 1990
Für die Kommission
Carlo RIPA DI MEANA
Mitglied der Kommission
(1) Lung cancer risks from indoor exposures to radon daughters. Annals
of the ICRP, Band 17, Nr. 1, 1987, Veröffentlichung Nr. 50, Pergamon
Preß.
(2) Richtlinie 80/836/Euratom des Rates vom 15. Juli 1980 zur Änderung
der Richtlinien, mit denen die Grundnormen für den Gesundheitsschutz
der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender
Strahlungen festgelegt wurden (ABl. Nr. L 246 vom 17. 9. 1988, S. 1).
(3) Principles for limiting exposure of the public to natural sources
of radiation. Annals of the ICRP, Band 14, Nr. 1, 1984, Veröffentlichung
Nr. 39, Pergamon Preß.
(4) Mitteilung der Kommission zur Durchführung der Richtlinie
80/836/Euratom des Rates vom 15. Juli 1980 zur Änderung der Richtlinien,
mit denen die Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung
und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen
festgelegt wurden, sowie der Richtlinie 84/467/Euratom des Rates vom 3.
September 1984 zur Änderung der Richtlinie 80/836/Euratom (ABl. Nr.
C 347 vom 31. 12. 1985).
Ende des Dokuments
Dokument geliefert am: 19/02/2001
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