Aktuelles
Inhalt
1A - Atom- und Strahlenschutzrecht
1B - Weiteres Recht
1C - Transportrecht
1D - Bilaterale Vereinbarungen
1E - Multilaterale Vereinbarungen
1F - Recht der EU
2 Allg. Verwaltungsvorschriften
3 Bekanntmachungen des BMU
4 Relevante Vorschriften und Empfehlungen
5 Kerntechnischer Ausschuss
6 Wichtige Gremien
Anhang
Englische Übersetzungen

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5 Kerntechnischer Ausschuss (KTA)
RS-Handbuch (12/11)

Der Kerntechnische Ausschuss (KTA) setzt sich aus den fünf Fraktionen der Hersteller, der Betreiber, der Behörden des Bundes und der Länder, der Gutachter und der Vertreter öffentlicher Belange - z.B. Gewerkschaften, Haftplichtversicherer etc. - zusammen. Der KTA hat die Aufgabe, auf Gebieten der Kerntechnik, bei denen sich auf Grund von Erfahrungen eine einheitliche Meinung von Fachleuten der Hersteller, Ersteller und Betreiber von Atomanlagen, der Gutachter und der Behörden abzeichnet, für die Aufstellung sicherheitstechnischer Regeln zu sorgen und deren Anwendung zu fördern.



RS-Handbuch (12/11)
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