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5 Kerntechnischer Ausschuss (KTA)
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RS-Handbuch (12/11)
Der Kerntechnische Ausschuss (KTA) setzt sich aus den fünf Fraktionen
der Hersteller, der Betreiber, der Behörden des Bundes und der Länder,
der Gutachter und der Vertreter öffentlicher Belange - z.B.
Gewerkschaften, Haftplichtversicherer etc. - zusammen. Der KTA hat die
Aufgabe, auf Gebieten der Kerntechnik, bei denen sich auf Grund von
Erfahrungen eine einheitliche Meinung von Fachleuten der Hersteller,
Ersteller und Betreiber von Atomanlagen, der Gutachter und der Behörden
abzeichnet, für die Aufstellung sicherheitstechnischer Regeln zu sorgen
und deren Anwendung zu fördern.
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