6-1
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Reaktor-Sicherheitskommission - RSK
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Die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) ist
vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktosicherheit (BMU) eingesetzt und berät das BMU in allen Fragen der
Reaktorsicherheit. Sie besteht aus unabhängigen Experten und gibt
Empfehlungen und Stellungnahmen zu Belangen der Sicherheit
kerntechnischer Anlagen. Bis Juli 2008 gehörte auch der Bereich Entsorgung radioaktiver Abfälle zu den Beratungsthemen, danach wurde diese Aufgabe von der neu gegründeten Entsorgungskommission (ESK) übernommen.
Hinweis: Sollen ersetzt werden durch Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke (Revision D) vom April 2009, vgl. 3-0
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6-2
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Strahlenschutzkommission - SSK
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Die Strahlenschutzkommission (SSK) ist
vom BMU eingesetzt und berät das BMU in Fragen des Schutzes vor
ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung. Sie besteht aus
unabhängigen Experten und gibt Empfehlungen und Stellungnahmen zu
Belangen des Strahlenschutzes in den Bereichen Kerntechnik, Medizin,
Industrie und Umwelt.
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6-3 |
Entsorgungskommission - ESK |
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Die Entsorgungskommission (ESK) ist vom BMU eingesetzt und berät das BMU in den Angelegenheiten der nuklearen Entsorgung. Dies umfasst die Aspekte Konditionierung, Zwischenlagerung, Transporte radioaktiver Stoffe und Abfälle, ferner die Stilllegung und den Rückbau kerntechnischer Einrichtungen sowie die Endlagerung in tiefen geologischen Formationen. Die Kommission besteht aus unabhängigen Experten und gibt Empfehlungen und Stellungnahmen ab. Die konstituierende Sitzung fand am 30. Juni 2008 statt.
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6-4
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Internationale Länderkommission Kerntechnik - ILK
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Die Internationale Länderkommission
Kerntechnik (ILK) der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen wurde im Oktober 1999 auf Grundlage eines Verwaltungsabkommens gegründet.
Das Land Hessen hatte das ILK-Verwaltungsabkommen zum 31. Dezember 2008 gekündigt. Die ILK beendete ihre Tätigkeit im Oktober 2009.
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6-5
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Internationale Strahlenschutzkommission - ICRP
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Die Internationale
Strahlenschutzkommission (ICRP - International Commission on
Radiological Protection) ist eine unabhängige, gemeinnützige
Gesellschaft, die Empfehlungen und Leitlinien für den Schutz vor
ionisierenden Strahlen erstellt.
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6-6
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Internationale Atomenergie-Behörde (IAEA)
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Die Internationale Atomenergie-Behörde (IAEA - International
Atomic Energy Agency) ist eine autonome wissenschatlich-technische
Organisation, die mit den Vereinten Nationen durch ein Sonderabkommen
verbunden ist. Die IAEA soll die friedliche und sichere Nutzung der
Kernenergie und der Anwendung radioaktiver Stoffe, sowie die
internationale Zusammenarbeit hierbei fördern und gleichzeitig die
militärische Nutzung dieser Technologie durch Überwachungsmaßnahmen
verhindern.
Unter anderem erstellt die IAEA Sicherheitsstandards (Safety Standards) und Richtlinien für die Nutzung der Kernenergie.
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6-7
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Internationale Kommission für den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung - ICNIRP
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Die Internationale Kommission für den Schutz vor nicht-ionissierender Strahlung (ICNIRP -
International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) ist eine
unabhängige Expertengruppe, die Informationen und
Ratschläge über die möglichen Gesundheitsschäden von
nicht-ionisierender Strahlung erstellt.
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