Aktuelles
Inhalt
1A - Atom- und Strahlenschutzrecht
1B - Weiteres Recht
1C - Transportrecht
1D - Bilaterale Vereinbarungen
1E - Multilaterale Vereinbarungen
1F - Recht der EU
2 Allg. Verwaltungsvorschriften
3 Bekanntmachungen des BMU
4 Relevante Vorschriften und Empfehlungen
5 Kerntechnischer Ausschuss
6 Wichtige Gremien
Anhang
Englische Übersetzungen

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6 Wichtige Gremien
RS-Handbuch (12/11)


Die hier aufgeführten nationalen und internationalen Gremien und Institute erstellen wichtige Leitlinien, Empfehlungen und Stellungnahmen zum Thema Kerntechnik und Strahlenschutz.

 6-1

Reaktor-Sicherheitskommission - RSK 

  Die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) ist vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktosicherheit (BMU) eingesetzt und berät das BMU in allen Fragen der Reaktorsicherheit. Sie besteht aus unabhängigen Experten und gibt Empfehlungen und Stellungnahmen zu Belangen der Sicherheit kerntechnischer Anlagen. Bis Juli 2008 gehörte auch der Bereich Entsorgung radioaktiver Abfälle zu den Beratungsthemen, danach wurde diese Aufgabe von der neu gegründeten Entsorgungskommission (ESK) übernommen.
Hinweis: Sollen ersetzt werden durch Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke (Revision D) vom April 2009, vgl. 3-0

6-2

Strahlenschutzkommission - SSK 

  Die Strahlenschutzkommission (SSK) ist vom BMU eingesetzt und berät das BMU in Fragen des Schutzes vor ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung. Sie besteht aus unabhängigen Experten und gibt Empfehlungen und Stellungnahmen zu Belangen des Strahlenschutzes in den Bereichen Kerntechnik, Medizin, Industrie und Umwelt.

6-3

Entsorgungskommission - ESK 

  Die Entsorgungskommission (ESK) ist vom BMU eingesetzt und berät das BMU in den Angelegenheiten der nuklearen Entsorgung. Dies umfasst die Aspekte Konditionierung, Zwischenlagerung, Transporte radioaktiver Stoffe und Abfälle, ferner die Stilllegung und den Rückbau kerntechnischer Einrichtungen sowie die Endlagerung in tiefen geologischen Formationen. Die Kommission besteht aus unabhängigen Experten und gibt Empfehlungen und Stellungnahmen ab. Die konstituierende Sitzung fand am 30. Juni 2008 statt.

6-4

Internationale Länderkommission Kerntechnik - ILK 

  Die Internationale Länderkommission Kerntechnik (ILK) der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen wurde im Oktober 1999 auf Grundlage eines Verwaltungsabkommens gegründet. Das Land Hessen hatte das ILK-Verwaltungsabkommen zum 31. Dezember 2008 gekündigt. Die ILK beendete ihre Tätigkeit im Oktober 2009.

6-5 

Internationale Strahlenschutzkommission - ICRP 

  Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP - International Commission on Radiological Protection) ist eine unabhängige, gemeinnützige Gesellschaft, die Empfehlungen und Leitlinien für den Schutz vor ionisierenden Strahlen erstellt.

6-6

Internationale Atomenergie-Behörde (IAEA)

  Die Internationale Atomenergie-Behörde (IAEA - International Atomic Energy Agency) ist eine autonome wissenschatlich-technische Organisation, die mit den Vereinten Nationen durch ein Sonderabkommen verbunden ist. Die IAEA soll die friedliche und sichere Nutzung der Kernenergie und der Anwendung radioaktiver Stoffe, sowie die internationale Zusammenarbeit hierbei fördern und gleichzeitig die militärische Nutzung dieser Technologie durch Überwachungsmaßnahmen verhindern.
Unter anderem erstellt die IAEA Sicherheitsstandards (Safety Standards) und Richtlinien für die Nutzung der Kernenergie.

6-7

Internationale Kommission für den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung - ICNIRP 

  Die Internationale Kommission für den Schutz vor nicht-ionissierender Strahlung (ICNIRP - International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) ist eine unabhängige Expertengruppe, die Informationen und Ratschläge über die möglichen Gesundheitsschäden von nicht-ionisierender Strahlung erstellt.



RS-Handbuch (12/11)
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