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Transporte von radioaktiven Abfällen in das Endlager Konrad bergen
keine Gefahr für die Bevölkerung, das Transportpersonal und die
Umwelt. Dies gilt einer Sicherheitsanalyse der Gesellschaft für
Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) zufolge sowohl für den normalen
Transport als auch für den Fall nicht auszuschließender
Transportunfälle. Die »Transportstudie Konrad 2009« bestätigt damit Berechnungen, die bereits 1991 von der GRS im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) und des Bundesamtes für Strahlenschutz
(BfS) durchgeführt worden waren.
Schacht Konrad in Salzgitter ist das erste nach Atomgesetz genehmigte Endlager in Deutschland. Dort sollen schwach- und mittelradioaktive
Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung eingelagert werden.
»Es ist verständlich, dass viele Anwohner Bedenken gegen Transporte
mit radioaktiven Abfällen durch ihre Region haben. Wir nehmen diese
Ängste und Befürchtungen ernst«, sagte ein BfS-Sprecher. Die Studie
wurde angefertigt, um diesen Bedenken Rechnung zu tragen. Die
Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Abfalltransporte keine
Gesundheitsgefahr für die Menschen in der Region bedeuten.
In der Studie wurde mit aktuellen Daten zu Art und Menge der
einzulagernden Abfälle sowie zur Transportplanung nach dem
Planfeststellungsbeschluss 2002 untersucht, welche Strahlenbelastung in der Region Salzgitter durch die Abfalltransporte selbst und durch nicht auszuschließende Transportunfälle entstehen können. Den
Berechnungen liegen sogenannte konservative Annahmen zugrunde. Das
bedeutet, dass von ungünstigen Bedingungen wie einem dauerhaften
Aufenthalt von Personen an der Transportstrecke bei normalen
Transporten ausgegangen wird oder bei Transportunfällen keine
Gegenmaßnahmen wie beispielsweise die Dekontamination betroffener
Bereiche unterstellt werden.
Für den Transport der Abfälle zeigen die Berechnungen, dass die
zusätzliche Strahlenbelastung für direkte Anwohner maximal 0,02
Millisievert pro Jahr beträgt. Das sind zwei Prozent des geltenden
Grenzwertes von 1 Millisievert. Die zusätzliche Belastung durch die
Höhenstrahlung bei einem Flug von Frankfurt nach New York und zurück ist mit bis zu 0,15 Millisievert deutlich größer als der errechnete
Höchstwert durch die Transporte. Auch für das Transportpersonal bleibt die Strahlendosis so gering, dass in der Regel keine zusätzlichen
Überwachungs- oder Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Für Transportunfälle mit Güterzügen oder Lkw wurden verschieden
schwere und unterschiedlich wahrscheinliche Unfälle untersucht.
Demnach könnte statistisch betrachtet alle 260 Jahre ein Unfall
passieren, bei dem Radioaktivität austritt. In neun von zehn Fällen
bliebe die Strahlenbelastung in 150 Metern Entfernung auch ohne
Gegenmaßnahmen unterhalb von 0,02 Millisievert, in 99 von 100 Fällen unterhalb von 0,3 Millisievert. Dabei wird von der Annahme
ausgegangen, dass sich eine betroffene Person nicht nur kurzfristig, sondern 50 Jahre lang in diesem Bereich aufhält. Im ungünstigsten
Fall, mit dem im statistischen Mittel etwa alle zehn Millionen Jahre zu rechnen ist, könnte die Strahlenbelastung im Abstand von 150 Metern vom Unfallort etwa 8 Millisievert erreichen. Der zur Orientierung
herangezogene Störfallplanungswert von 50 Millisievert wird damit
deutlich unterschritten. Insgesamt liegen die potenziellen
Strahlenbelastungen der aktualisierten Transportrisikoanalyse deutlich unter den entsprechenden Ergebnissen der Studie von 1991.
Die Studie ist auf der Homepage der GRS unter www.grs.de abrufbar.
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