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Pressemitteilung 027 vom 30.07.2009

BfS warnt vor Besuch von Sonnenstudios
Strahlenschützer sehen sich bestätigt – UV-Strahlung von Solarien definitiv krebserregend

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) sieht sich durch die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) bestätigt, dass UV-Strahlung in Solarien definitiv krebserregend ist. „Wir warnen schon lange vor einem Solarienbesuch und raten auch zu einem vernünftigen Umgang mit der natürlichen Strahlung der Sonne“, sagte BfS-Präsident Wolfram König. Auch bei natürlicher UV-Strahlung sei Vorsicht geboten. Kinder und Jugendliche aber auch Erwachsene sollten unbedingt einen Sonnenbrand vermeiden. „Jedes Jahr erkranken rund 140.000 Menschen neu an Hautkrebs. Die Haut vergisst nichts“. Die IARC, eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte natürliche und künstliche Strahlung in die höchste Krebsrisikostufe eingeordnet.

Um das Risiko für den Verbraucher zu minimieren, hatte das BfS bereits 2003 ein freiwilliges Zertifizierungsverfahren für Solarien vorgeschlagen. Dieses Zertifikat ist leider kaum angenommen worden. An der freiwilligen Zertifizierung nach den Kriterien des BfS hatten sich nur etwa 15 Prozent aller Sonnenstudios beteiligt. Eine Überprüfung der zertifizierten Studios erbrachte ernüchternde Ergebnisse. Bei einer Stichprobe von Solarien, die bundesweit mit dem freiwilligen Zertifikat des BfS betrieben werden, hatte das BfS gravierende Mängel festgestellt. 100 dieser etwa 800 zertifizierten Sonnenstudios in Deutschland hatte das BfS untersucht. Nur vier Solarien hatten alle Anforderungen des Zertifikats erfüllt.

Als Konsequenz aus diesen Erfahrungen hat das Bundesumweltministerium in Zusammenarbeit mit dem BfS rechtlich verbindliche Regelungen erarbeitet. Ein Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen ist mittlerweile verabschiedet worden und soll in Kürze in Kraft treten. Danach ist u. a. die Nutzung von Solarien für unter 18-Jährige verboten. Das Gesetz beinhaltet weiterhin eine Ermächtigungsgrundlage für Rechtsverordnungen. Eine entsprechende UV-Schutz-Verordnung ist derzeit in Vorbereitung. Damit werden u.a. Anforderungen an den Betrieb von Solarien festgelegt und Anforderungen an die Fachkunde des Personals verbindlich gemacht. Außerdem muss jede Besucherin und jeder Besucher vor der Nutzung eines Solariums eine Beratung bekommen. Ein heller Hauttyp sollte ein Ausschlusskriterium für den Besuch einer Sonnenbank sein. Für dunkle Hauttypen muss ein individuell erarbeiteter Besonnungsplan mit Bestrahlungspausen aufgestellt werden. „Als Strahlenschützer haben wir die Aufgabe, Schäden an Haut und Augen durch UV-Strahlung der Solarien zu verhindern“, sagte König. Das gesundheitliche Risiko für Hautkrebs und Hautalterung müsse begrenzt werden.

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