Das BfS steht interessierten Bürgerinnen und Bürgern für Fragen und
Gespräche auch während der Lichterkette zur Verfügung. Beschäftigte des
Betreibers von Konrad und Asse finden Sie als Ansprechpartner an den
zentralen Orten der Lichterkette in der Infostelle Asse direkt am
Endlager und vor der Schachtanlage Konrad - sowie in der Infostelle
Konrad in Salzgitter-Lebenstedt.
Sie können dort erfahren, welche fachlichen und rechtlichen
Unterschiede die Sicherheit von Konrad als geplantes Endlager für
schwach- und mittelradioaktive Abfälle gegenüber der Asse ausmachen.
Ein kurzer Vergleich: Konrad ist nicht Asse
Das Thema Endlagerung sorgt für Aufregung. Die Asse gilt vielen als
Beleg dafür, dass eine sichere Endlagerung von radioaktiven Abfällen
nicht möglich ist. Mit Schacht Konrad ist ein Standort für leicht und
mittelradioaktive Abfälle genehmigt, der alle Sicherheitskriterien
erfüllt, die der Stand von Wissenschaft und Technik vorgibt.
Anders als Asse weist Konrad keinen hohen Durchbauungsgrad auf. Alle
Hohlräume, in die Abfälle eingelagert werden, werden für diesen Zweck
untertage erst gebaut und nach der Einlagerung wieder fest verschlossen.
Die Abfälle in der Asse sind in große Kammern eingelagert worden, die
für die Salzgewinnung aufgefahren und nach der Einlagerung der
Abfallgebinde nicht oder nur locker mit Salzgrus verfüllt wurden. Die
Asse ist durch die in Jahrzehnten abgebauten Salzvorkommen durchlöchert.
Dadurch ist die Standsicherheit gefährdet und täglich fließen ca. 12.000
Liter Zutrittswässer aus den angrenzenden Gesteinsschichten in das
Endlager.
Die geplanten Einlagerungsbereiche von Konrad befinden sich dagegen mehr
als 800 Meter tief in einer stabilen geologischen Formation. Die bis zu
400 Meter dicke Schicht aus verschiedenen Ton- und Mergelsteinen dichtet
das Erzlager Konrad gegen zutretende Wässer ab.
Schacht Konrad ist in einem atomrechtlichen Verfahren mit umfänglicher
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Endlager bestimmt worden. Nach der
Befassung von rund 290.000 Einwendern, darunter Bürgerinnen und Bürger,
Kommunen und Verbände aus ganz Deutschland und mehreren Klagen ist
Schacht Konrad 2002 planfestgestellt und 2006 vom Oberverwaltungsgericht
bestätigt worden. 2007, über 30 Jahre nach den ersten Voruntersuchungen
und fünf Jahre nach dem Planfeststellungsbeschluss, wurde dieser
höchstrichterlich bestätigt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
wies die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision zu den
Urteilen des OVG Lüneburg ab.
Die Asse wurde ohne vergleichbare Voruntersuchungen allein nach
bergrechtlicher Genehmigung, die eine Beteiligung der Öffentlichkeit
nicht vorsah, ausgewählt und betrieben. Trotz der problematischen
geologischen Situation der Asse wurden teils in feuchten Kammern
insgesamt rund 126.000 Gebinde eingelagert. Nach heutigem Stand von
Wissenschaft und Technik erfüllt die Asse keines der grundlegenden
Auswahlkriterien für ein Endlager für radioaktive Abfälle.