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Bei einer Stichprobe von Solarien, die in Deutschland mit einem
freiwilligen Zertifikat betrieben werden, hat das Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) gravierende Mängel festgestellt. Die untersuchten
Sonnenstudios haben Defizite in einem oder mehreren der Kriterien, die
die Verbraucherinnen und Verbraucher vor den gesundheitsschädlichen
Auswirkungen von UV-Strahlung schützen sollen. Insgesamt hat das BfS bis
Anfang November 100 der insgesamt etwa 800 zertifizierten Sonnenstudios
in Deutschland untersucht. Nur vier erfüllten alle Anforderungen des
Zertifikats.
Bei der Überprüfung dieser 100 Solarien zeigten sich eklatante Mängel
vor allem in der Kundenberatung, der Aufstellung eines detaillierten
Besonnungsplans sowie der Einhaltung der strikt vorgeschriebenen
Erstbestrahlungsdosis. Auf Gesundheitsrisiken durch die UV-Strahlung,
die mit dem Besonnen verbunden sind, und auf die geltenden
Ausschlusskriterien wurde nur vereinzelt hingewiesen. Obwohl in
zertifizierten Sonnenstudios grundsätzlich untersagt, konnten sich in
etlichen Studios mit Einverständnis der Eltern auch Jugendliche unter 18
Jahren sonnen. Darüber hinaus wurden bei der Kontrolle auch
zertifizierte Selbstbedienungs-Sonnenstudios gefunden, die ohne Personal
arbeiten und daher keine Beratung gewährleisten.
2007 waren im Auftrag des Bundesumweltministeriums alle 5600 Solarien in
Deutschland angeschrieben worden, sich an einem freiwilligen
Zertifizierungsverfahren zu beteiligen. Bis Oktober hatten sich davon
nur 800 Sonnenstudios zertifizieren lassen.
Das freiwillige Zertifizierungsverfahren für Solarien war 2003 mit den
Verbänden der Solarienwirtschaft vereinbart worden, weil es in
Deutschland bisher keine Regelungen gab, die eine
Bestrahlungsbegrenzung, Beratung und Hygiene in den Studios forderten
sowie die besondere Schutzbedürftigkeit von Jugendlichen unter 18 Jahren
sicherstellten. Das BfS hatte hierzu im Konsens mit Vertretern der
Ärzte, der Wissenschaft sowie der Solarienhersteller und -betreiber
Kriterien erarbeitet, die in einem zertifizierten Sonnenstudio
einzuhalten sind. Dem BfS war dabei besonders wichtig, dass die
Verbraucher ausführlich und fachkundig durch qualifizierte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die bestehenden Gesundheitsrisiken
aufgeklärt werden. Außerdem sollte ein individueller Besonnungsplan
aufgestellt und Jugendlichen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt
werden. Weiterhin sind Gerätestandards einzuhalten, die ein
risikoärmeres Sonnen ermöglichen und eine Selbstbedienung ausschließen.
Zur Durchführung von Zertifizierungen hatte das BfS fünf
Zertifizierungsstellen akkreditiert. Das BfS wird die Ergebnisse der
Überprüfung den verantwortlichen Zertifizierungsstellen mit der Bitte um
Stellungnahme und Überprüfung zusenden.
Informationen zum freiwilligen Zertifizierungsverfahren für Solarien
erhalten Sie auf den Internetseiten des BfS unter http://www.bfs.de/de/uv/uv2/solarien.
Die Ergebnisse der Prüfung unterstreichen erneut die Notwendigkeit der
vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) geplanten gesetzlichen Regelung des Betriebs von Solarien. Derzeit
wird im Rahmen des Umweltgesetzbuches ein generelles Solarienverbot für
Kinder und Jugendliche vorbereitet. Auf Verordnungsebene sollen weitere
Anforderungen für den Betrieb von Solarien folgen, insbesondere die
Begrenzung der Bestrahlungsstärke sowie Anforderungen an die
Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Gesetz umfasst
alle Solarienbetreiber, insbesondere auch diejenigen, die sich bisher
nicht einmal einer freiwilligen Zertifizierung unterworfen haben.
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