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Am 8. Oktober wird in Mosbach die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
als Genehmigungsbehörde durchgeführte Erörterung des Antrags der EnBW
Kernkraft GmbH auf Errichtung eines dezentralen Zwischenlagers am
Standort des abgeschalteten Kernkraftwerks Obrigheim beginnen.
Der Erörterungstermin ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern, die
während der öffentlichen Auslegung im Sommer 2008 schriftlich
Einwendungen erhoben haben, ihre Argumente zu erläutern und zu
vertiefen. Die dargelegten Aspekte werden im weiteren
Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Während der zweimonatigen
Auslegung haben etwa 900 Personen Einwendungen gegen das Zwischenlager
erhoben.
Die Betreiberin des Kernkraftwerks, die EnBW Kernkraft GmbH,
beabsichtigt auf dem Gelände des 2005 abgeschalteten Kernkraftwerks
Obrigheim abgebrannte Brennelemente zu lagern, die ausschließlich aus
dem Betrieb des Reaktors stammen und derzeit noch im Nasslager auf dem
Gelände lagern. Beantragt ist die Lagerung von insgesamt maximal 342
bestrahlten Brennelementen in insgesamt 15 Transportbehältern der
Behälterbauart CASTOR 440/84. Diese sollen in einer Lagerhalle aus
Stahlbeton gelagert werden, die 35 m lang, 18 m breit und 17 m hoch ist.
Die Außenwände der beantragten Halle sollen etwa 85 cm dick sein, die
Dicke des Betondaches soll etwa 55 cm betragen. Damit entspricht das
beantragte Zwischenlager anderen bereits genehmigten dezentralen
Zwischenlagern an den Standorten süddeutscher Kernkraftwerke.
Das ursprünglich beantragte Zwischenlagerkonzept, das die Aufbewahrung
der Behälter liegend unter einzelnen Betonumhausungen vorsah, hatte die
Betreiberin zurückgezogen, nachdem das BfS Bedenken dagegen geäußert und
die Reaktor-Sicherheitskommission um Überprüfung gebeten hatte. Die
Reaktor-Sicherheitskommission hatte dabei festgestellt, dass der
ursprüngliche Antrag die Grundsätze der sicherheitstechnischen
Leitlinien für Zwischenlager in einzelnen Punkten nicht erfüllt.
Die Brennelemente sollen für maximal 40 Jahre zwischengelagert und
später in ein Endlager im tiefen geologischen Untergrund gebracht
werden. Mit der Zwischenlagerung am Standort ist sichergestellt, dass
auch weiterhin keine innerdeutschen Transporte zu den zentralen
Zwischenlagern stattfinden und sich die Anzahl der Transporte innerhalb
Deutschlands insgesamt reduziert. In Deutschland existieren bereits 12
weitere Zwischenlager an den Standorten von Kernkraftwerken.
Bis zur Entscheidung über den Antrag sind noch umfangreiche Prüfungen
notwendig, zu denen auch unabhängige Sachverständige hinzugezogen
werden. Im Zusammenhang mit dem Baugenehmigungsverfahren wird eine
gemeinsame Umweltverträglichkeitsprüfung unter Federführung des BfS
erfolgen. Das BfS wird außerdem, wie auch bei früheren
Genehmigungsverfahren für dezentrale Zwischenlager, mögliche
terroristische Anschläge wie beispielsweise den bewusst herbeigeführten
Flugzeugabsturz eines Passagierflugzeugs, in die Prüfungen einbeziehen.
Weitere Informationen zu dezentralen Zwischenlagern, zum
Erörterungstermin in Mosbach und zur Tagesordnung sind auf der
Internetseite des BfS unter http://www.bfs.de abrufbar.
Der Erörterungstermin findet am
Mittwoch, den 8. Oktober 2008
im Kultur- und Tagungszentrum "Alte Mälzerei", Alte Bergsteige 7, 74821
Mosbach, statt. Er beginnt um 15 Uhr und wird bei Bedarf an den darauf
folgenden Tagen fortgesetzt.
Nähere Informationen zum geplanten Ablauf des Erörterungstermins können
dem Info-Faltblatt auf der Internetseite des BfS entnommen werden.
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