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Insbesondere sonnenhungrige Bürgerinnen und Bürger sollten die
Hautkrebs-Früherkennung nutzen, die die Krankenkassen jetzt kostenlos
anbieten. Das rät das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Wie
BfS-Sprecher Werner Nording mitteilte, würden jährlich bis zu 140 000
Menschen in Deutschland neu an Hautkrebs erkranken. 90 Prozent der
Hautkrebserkrankungen würden mit höchster Wahrscheinlichkeit durch zu
viel Sonne verursacht. Die Zahl der Neuerkrankungen habe sich in den
letzten zehn Jahren verdoppelt. Gerade bei Hautkrebs gebe es mit Hilfe
der Früherkennung und guten Behandlungsmöglichkeiten aber gute
Heilungschancen.
Seit Anfang Juli hat Deutschland eine flächendeckende, standardisierte
Hautkrebs-Früherkennung eingeführt. Danach hat jeder gesetzlich
Krankenversicherte ab 35 Jahren Anspruch auf kostenlose
Vorsorgeuntersuchungen. Eine solche Untersuchung wird von der
Krankenkasse alle zwei Jahre bezahlt. "Dieses Angebot ist so wichtig,
weil noch keine Generation vorher ein so hohes Risiko hatte, an
Hautkrebs zu erkranken wie die heute 35-jährigen", sagte der Sprecher.
Zur Durchführung der Vorsorgeuntersuchung sind neben Hautärzten auch
Allgemeinmediziner, praktische Ärzte und Internisten berechtigt, die
eine entsprechende Weiterbildung vorweisen können. Da es sich bei dieser
Untersuchung um eine Früherkennungsmaßnahme handelt, wird hier keine
Praxisgebühr fällig.
Die wichtigste Vorsorgemaßnahme, um Hautkrebs vorzubeugen, ist jedoch
nach Auffassung des BfS ein vernünftiger Sonnenschutz. Wer sich ohne
Reue in der Sonne wohlfühlen möchte, sollte daher diese
Sonnenschutzregeln beachten:
- Die Haut langsam an die Sonne gewöhnen (jedoch nicht im Solarium).
- Mit leichter, weiter lichtdichter Kleidung die Haut vor direkter
Sonnenbestrahlung schützen.
- Den Kopf bedecken.
- Sonnenbrille tragen.
- Entblößte Haut durch Sonnenschutzmittel mit ausreichendem
Lichtschutzfaktor schützen. Der Sonnenschutz soll eine halbe Stunde vor
dem Aufenthalt im Freien aufgetragen werden,
um richtig zu wirken. Wiederholtes Eincremen gewährleistet die Wirkung
des Lichtschutzfaktors, kann sie aber nicht verlängern.
- Besonders bei Kindern ist unbedingt auf guten Sonnenschutz zu achten.
- Kinder unter zwei Jahren dürfen nicht der direkten Sonne ausgesetzt
werden.
- Mehr als 50 Sonnenbäder im Jahr sind nicht zu empfehlen.
Wer nicht auf den Besuch von Sonnenstudios verzichten möchte, sollte nur
nach den Kriterien des BfS zertifizierte Studios aufsuchen. Über die
aktuelle Belastung durch Sonnenstrahlen informiert das BfS mit dem
UV-Index (UVI). Das ist ein international gültiger Wert, mit dem man
sich ausrechnen kann, wie lange man sich unbeschadet der Sonne aussetzen
darf. Der UV-Index beschreibt den am Boden erwarteten Tagesspitzenwert
der sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung. "Je höher dieser Wert, desto
größer ist das Sonnenbrandrisiko", erläutert Nording.
Das BfS veröffentlicht im Internet regelmäßig die aktuellen
UVI-Messwerte sowie eine Drei-Tages-Prognose.
(http://www.bfs.de/uv/uv2/uvi)
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