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Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) veröffentlicht heute die
Antragsunterlagen für das am Standort des abgeschalteten Kernkraftwerks
Obrigheim geplante Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente. Von
heute an bis einschließlich 07. Juli 2008 können die Bürgerinnen und
Bürger die Unterlagen einsehen und Einwendungen gegen den Bau des
Zwischenlagers erheben. Diese werden bei einem späteren
Erörterungstermin mit dem BfS, dem Antragsteller sowie den
Einwenderinnen und Einwendern diskutiert. Die Ergebnisse dieses
Erörterungstermins wird das BfS im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren
für das Zwischenlager berücksichtigen.
Die Betreiberin des Kernkraftwerks, die EnBW Kernkraft GmbH,
beabsichtigt auf dem Gelände des bereits 2005 abgeschalteten
Kernkraftwerks Obrigheim ausschließlich abgebrannte Brennelemente zu
lagern, die noch aus dem Betrieb des Reaktors stammen und die derzeit
noch im Nasslager auf dem Gelände lagern. Das Nasslager soll im Zuge des
Rückbaus des Kernkraftwerks abgebaut werden. Die Brennelemente sollen im
jetzt beantragten Zwischenlager für maximal 40 Jahre zwischengelagert
und später in ein Endlager im tiefen geologischen Untergrund gebracht
werden. Mit der Zwischenlagerung am Standort soll die Anzahl der
Transporte abgebrannter Brennelemente innerhalb Deutschlands (z.B. zu
den zentralen Zwischenlagern) reduziert werden. In Deutschland
existieren bereits 12 weitere Zwischenlager an den Standorten von
Kernkraftwerken.
Die EnBW Kernkraft GmbH hat die Lagerung von insgesamt 342 bestrahlten
Brennelementen in insgesamt 15 Transportbehältern der Behälterbauart
CASTOR 440/84 beantragt. Diese sollen in einer Lagerhalle aus Stahlbeton
gelagert werden, die 35 m lang, 18 m breit und 17 m hoch ist. Die
Außenwände der beantragten Halle sollen etwa 85 cm dick sein, die Dicke
des Betondaches soll etwa 55 cm betragen. Damit entspricht das
beantragte Zwischenlager anderen bereits genehmigten dezentralen
Zwischenlagern an den Standorten süddeutscher Kernkraftwerke. Das
ursprünglich beantragte Zwischenlagerkonzept, das die Aufbewahrung der
Behälter liegend unter einzelnen Betonumhausungen vorsah, hatte die
Betreiberin zurückgezogen, nachdem BfS und die
Reaktorsicherheitskommission grundlegende sicherheitstechnische Bedenken
geäußert hatten.
Die Antragsunterlagen für das Zwischenlager liegen während der
Öffnungszeiten beim
Bundesamt für Strahlenschutz
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter-Lebenstedt
sowie im
Rathaus der Gemeinde Obrigheim
Hauptstraße 7
74847 Obrigheim (Baden)
aus. Sie sind außerdem im Internet unter http://www.bfs.de/de/transport/gv/dezentrale_zl/standort/obrigheim.html einsehbar. Eingesehen werden können unter anderem der Antrag selbst, die
Kurzbeschreibung, der Sicherheitsbericht sowie die
Umweltverträglichkeitsstudie zum Vorhaben.
Einwendungen gegen das Vorhaben müssen spätestens bis zum 7. Juli
schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundesamt für Strahlenschutz,
Willy-Brandt-Str. 5, 38226 Salzgitter erhoben werden. Auf den
Internetseiten des BfS gibt es einen "Wegweiser durch das
Genehmigungsverfahren", in dem alles Wissenswerte rund um die
Genehmigung von Zwischenlagern zusammengefasst ist.
Der Termin für die später folgende Erörterung der Einwendungen wird nach
dem 07. August festgelegt und dann vom BfS rechtzeitig bekannt gegeben.
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