Die Vergabe von Forschungsmitteln aus dem Budget der EU erfolgt in einem inhaltlich und zeitlich fest umrissenen Rahmen, dem sogenannten Forschungsrahmenprogramm (FRP). In diesem Rahmenprogramm werden alle Maßnahmen der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (FTE) zusammengefasst.
Seit Einführung des ersten Rahmenprogramms für Forschung, Technik und Entwicklung im Jahre 1984 nimmt die Europäische Union bei der Planung und Ausführung multidisziplinärer Forschungs- und Kooperationsmaßnahmen in Europa eine führende Rolle ein.
Derzeit läuft bereits das siebte Forschungsrahmenprogramm. Es verfügt über das bisher größte Gesamtbudget von 54 Milliarden Euro.
Vorrangiges Ziel des Forschungsrahmenprogramms ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft sowie die Unterstützung der Forschungsmaßnahmen, die auf Grund der Politik der Gemeinschaft erforderlich sind. Im Vordergrund steht somit die grenzüberschreitende Forschung und Entwicklung, die die Grundlage für eine innovative europäische Wirtschaft legt und gleichzeitig einen unmittelbaren Nutzen für den Bürger hat.
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Zentrale Aufgabe der Nationalen Kontaktstellen (NKS) ist die Beratung von Antragstellenden in dem von ihnen betreuten Bereich des jeweiligen Rahmenprogramms. Die Nationale Kontaktstelle für den Bereich EURATOM–Strahlenschutz – ist im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) angesiedelt.
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Der Schwerpunkt des Sechsten Rahmenprogramms (FP6) 2002 bis 2006 lag auf hochwertigen Forschungsmaßnahmen, in deren Rahmen Wissenschaft und Forschung in Europa fokussiert und integriert werden kann. Überdies sollte die transnationale Zusammenarbeit optimiert werden.
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