Dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) sind durch das Errichtungsgesetz Aufgaben auf den Gebieten des Strahlenschutzes, der Strahlenschutzvorsorge, der kerntechnischen Sicherheit, der Beförderung radioaktiver Stoffe und der Entsorgung radioaktiver Abfälle einschließlich der Errichtung und des Betriebs von Anlagen zur Sicherstellung und Endlagerung zugewiesen. Auf den genannten Gebieten unterstützt das BfS das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fachlich und wissenschaftlich.
Der Strahlenschutz und die Errichtung, der Betrieb und die Stilllegung kerntechnischer Einrichtungen unterliegen in Deutschland aufgrund des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung der Grundanforderung, dass Entscheidungen unter Beachtung des Standes von Wissenschaft und Technik zu treffen sind. Die Ermittlung, Beschreibung und Weiterentwicklung des Standes von Wissenschaft und Technik ist damit eine wesentliche Anforderung für das BfS.
Um diese Anforderung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu erfüllen, initiiert und vergibt das BfS Forschungs- und Untersuchungsaufträge an Dritte aus dem Umweltforschungsplan (UFOPLAN). Darüber hinaus betreibt das BfS hierzu insbesondere auf dem Gebiet des Strahlenschutzes Eigenforschung, kooperiert mit nationalen und ausländischen Universitäten und Institutionen und beteiligt sich im Rahmen von EU-Forschungsvorhaben an internationalen Kooperationen und Forschungsverbünden zur Lösung generischer und grundlegender Fragen auf dem Gebiet des Strahlenschutzes und der Strahlenschutzvorsorge.
Unsere Forschung ist Ressortforschung
Die Forschung des BfS ist Ressortforschung. Sie schafft Grundlagen und Entscheidungshilfen für die sachgerechte Bearbeitung und Wahrnehmung der aktuellen und zukünftigen Aufgaben des BfS und des BMU.
Ressortforschung greift Fragen aus dem politisch-administrativen Bereich auf, transformiert sie in wissenschaftliche Fragestellungen, bearbeitet diese Fragestellungen mit Methoden und Verfahren nach dem Stand von Wissenschaft und Technik, analysiert die Ergebnisse und bereitet diese für die Umsetzung in Leitfäden, Regeln und Richtlinien und ihre Anwendung in der täglichen Praxis auf. Aber auch umgekehrt werden durch Ressortforschung wichtige Entwicklungen und neue Erkenntnisse aus Forschung und Wissenschaft identifiziert und die damit zusammenhängenden Fragestellungen, Handlungsnotwendigkeiten und Entscheidungserfordernisse für die Politik aufgezeigt.
Damit geht Ressortforschung über das klassische Forschungsverständnis hinaus und umfasst den Transfer der Forschungsergebnisse in die regulatorische und administrative Praxis als Entscheidungshilfe für Politik und Verwaltung.
Ressortforschung beinhaltet zwar die Bearbeitung rein wissenschaftlicher Fragestellungen mit geeigneten Methoden, erfordert jedoch weitere anspruchsvolle Arbeitsschritte:
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Analyse des aktuellen und zukünftigen Informationsbedarfs im politisch-administrativen Bereich
- Identifizierung des wissenschaftlichen Erkenntnisbedarfs und seine Konkretisierung in wissenschaftlich zu bearbeitende Fragestellungen
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Festlegung der wissenschaftlichen Bearbeitungstiefe unter Beachtung der Zielsetzung der Ressortaufgabe
- Aufbereitung der wissenschaftlichen Ergebnisse, um optimal zur Bewältigung der Res¬sortaufgaben beizutragen
- Effiziente Kommunikation an und Bereitstellung der Ergebnisse für die jeweiligen Adressaten und Akteure des politischen und administrativen Handelns und des Vollzugs, der Fachwelt und der interessierten Öffentlichkeit
Unsere Stärke ist die wissenschaftliche Kompetenz
Fachkompetenz ist eine notwendige Voraussetzung für das BfS, um seine Aufgaben wissenschaftsbasiert wahrnehmen zu können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BfS haben eine national und international anerkannt hohe fachliche und wissenschaftliche Kompetenz. Viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des BfS sind auf Grund ihrer Expertise und Erfahrung Mitglieder in nationalen und internationalen Fachgremien.
Das BfS ist wegen seiner Fachkompetenz Partner internationaler Institutionen und in vielen Netzwerken und Kooperationen engagiert, sowohl auf wissenschaftlicher als auch auf beratender und Regel setzender Ebene. Über seine wissenschaftlichen Arbeiten berichten das BfS und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Publikationen in Fachzeitschriften und auf Kongressen der Fachöffentlichkeit, durch Übersichtsartikel in populärwissenschaftlichen Zeitschriften, im Internet und auf Informationsveranstaltungen der interessierten allgemeinen Öffentlichkeit.
Unsere Herausforderung ist die Zusammenarbeit vieler Fachdisziplinen
Neben einem grundlegenden naturwissenschaftlichen Verständnis der in unseren Aufgabenfeldern auftretenden physikalischen, chemischen, biologischen, medizinischen und ökologischen Mechanismen und Zusammenhänge sind sozial- und gesellschaftswissenschaftliche sowie wirtschaftliche und rechtliche Aspekte Bestandteil unserer interdisziplinären Forschung. Unsere Forschung hat weiterhin zum Ziel, auf den genannten Gebieten Auswirkungen von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, technischen Innovationen und Veränderungen in der Gesellschaft, die unsere Aufgabenfelder betreffen, frühzeitig zu erkennen und, wo erforderlich, wissenschaftliche Erkenntnisse rechtzeitig bereitzustellen.
Unsere Forschung schafft damit wichtige Grundlagen und Voraussetzungen, um das Sicherheitsniveau in der Kerntechnik und im Strahlenschutz dem fortschreitenden Stand von Wissenschaft und Technik anzugleichen, dem Schutzbedürfnis der Allgemeinheit Rechnung zu tragen, mögliche Gefährdungen für Mensch und Umwelt durch die Anwendung von ionisierender und nichtionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen und die Nutzung der Kernenergie einzuschätzen, damit verbundene Risiken zu minimieren und im Sinne der Vorsorge den bestmöglichen Strahlenschutz zu gewährleisten.
Unser Anspruch ist die optimale Unterstützung der Amtsaufgaben durch Forschung
Die Qualität der Ressortforschung bemisst sich an der konsequenten Berücksichtigung und umfassenden Bearbeitung der oben genannten Arbeitsschritte. Im Ergebnis liefert qualitativ hochwertige Ressortforschung eine wissenschaftlich abgesicherte und belastbare Basis für anstehende und zukünftig zu treffende Entscheidungen und trägt somit wesentlich zur verantwortungsvollen Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben bei.
Qualitativ hochwertige Ressortforschung benötigt also auf Grund ihrer Nähe zu den Amtsaufgaben nicht nur wissenschaftliche Kompetenz, sondern erfordert zusätzlich detailliertes Wissen über Verwaltungshandeln und langjährige Erfahrung in der Umsetzbarkeit von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die regulatorische Praxis. Erst durch die Kombination dieser Kompetenzen wird unsere Ressortforschung bedarfsgerecht und entspricht sowohl dem Stand von Wissenschaft und Technik als auch den Bedürfnissen der Praxis.
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