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Die Störfallmeldestelle des Bundesamtes für Strahlenschutz
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Erfassung meldepflichtiger Ereignisse in kerntechnischen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland
Die Verordnung über den kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen (Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung AtSMV) vom 14. Oktober 1992 (BGBl. I S. 1766) verpflichtet die Betreiber kerntechnischer Einrichtungen, derartige Ereignisse an die jeweils zuständige Landesaufsichtsbehörde zu melden.
Die Störfallmeldestelle des BfS hat die Aufgabe, alle Ereignisse, die in kerntechnischen Einrichtungen (insbesondere in Kernkraftwerken) auftreten und die von der jeweils zuständigen Landesaufsichtsbehörde u.a. dem BfS weitergemeldet werden, zu erfassen, zu dokumentieren und für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auszuwerten. Das BfS unterstützt damit das Bundesumweltministerium in dessen Aufgabe, die Öffentlichkeit über solche Ereignisse zu unterrichten und trägt durch systematische Auswertung dazu bei, dass Störungen im Betriebsablauf in kerntechnischen Einrichtungen bereits im Vorfeld vermieden werden können.
Berichte über meldepflichtige Ereignisse und weitere Informationen zum Meldeverfahren sind unter der Internetadresse des BfS [http://www.bfs.de] abrufbar.
Anwendung des behördlichen Meldeverfahrens
Das Meldeverfahren umfasst vier Meldekategorien, die - ausgehend von der Dringlichkeit der Information für die Landesaufsichtsbehörde - verschiedene Meldefristen haben.
| Kategorie S |
(Sofortmeldung
- Meldefrist: unverzüglich)
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Kategorie E
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(Eilmeldung - Meldefrist innerhalb von 24 Stunden)
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Kategorie N
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(Normalmeldung - Meldefrist innerhalb von 5 Tagen)
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Kategorie V
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(Vor der Beladung des Reaktors mit Brennelementen -
Meldefrist innerhalb von 10 Tagen
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Einstufung nach der internationalen Bewertungsskala
Unabhängig vom behördlichen Meldeverfahren nach AtSMV erfolgt darüber hinaus die Einstufung der meldepflichtigen Ereignisse durch die Betreiber kerntechnischer Einrichtungen nach der Bewertungsskala der Internationalen Atomenergiebehörde, der „International Nuclear Event Scale“ (INES). Anhand der Bewertungsskala wird der Öffentlichkeit eine verständliche Auskunft darüber gegeben, welche Bedeutung ein meldepflichtiges Ereignis für die Sicherheit der Anlage hatte und inwieweit radiologische Auswirkungen für die Bevölkerung und Umgebung auftraten.
Die internationale Bewertungsskala (INES) umfasst gemäß dem gültigen Benutzerhandbuch die Stufen 1 bis 7 für Ereignisse mit wesentlicher sicherheits-technischer Bedeutung und die Stufe 0 für Ereignisse mit geringer oder ohne sicherheitstechnische Bedeutung. Somit ist die INES-Einstufung von Ereignissen in acht Stufen möglich (siehe Abb.). Die Bedeutung der einzelnen Stufen wird jeweils durch eine Zahl und eine Kurzbezeichnung gekennzeichnet. Die aktuellen INES-Meldungen sind unter der Internetadresse der IAEA (http://www-news.iaea.org) abrufbar.

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