Bauartzulassung nach RöV
Bauartzulassung nach StrlSchV
Novellierung der strahlenschutzrechtlichen Verordnungen vom 4. Oktober 2011

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Erteilte Bauartzulassungen nach RöV
 
In der folgenden Tabelle finden Sie alle nach der Röntgenverordnung erfolgten Bauartzulassungen. mehr...


   
Hinweise zu den Anträgen nach Röntgenverordnung
 
Die Bauartzulassung von Röntgenstrahlern und Röntgeneinrichtungen für nichtmedizinische Zwecke sowie von Störstrahlern wird durch die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung, RöV) geregelt. mehr...


Fragen und Antworten
 
Wissenswertes für Zulassungsinhaber und Betreiber bauartzugelassener Vorrichtungen mehr...


   
Angaben zur Bestimmung des Sachverständigen zur Überwachung der Qualitätskontrolle
 
Gemäß Paragraph (§) 9 Nummer 2 der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (RöV) hat die Zulassungsbehörde einen Sachverständigen für die Überwachung der Qualitätskontrolle vor der Abgabe der gefertigten bauartzugelassenen Vorrichtung zu bestimmen. mehr...


Antragsformulare, Technische Angaben
 
Entsprechend dem Typ der Vorrichtung reicht der Antragsteller bei der Zulassungsbehörde mit dem Antrag auf Bauartzulassung Unterlagen mit technischen Angaben ein. mehr...


   
Antragsformular Administrative Angaben
 
Mit dem Antrag auf Bauartzulassung nach Röntgenverordnung (RöV) reicht der Antragsteller bei der Zulassungsbehörde administrative Unterlagen ein. mehr...


Bauartzulassung und Betrieb von Vakuumschaltkammern
 
Mitteilung "Bauartzulassung und Betrieb von Vakuumschaltkammern gemäß §§ 5, 8 und Anlage 2 Nummer 5 Röntgenverordnung (RöV)" des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) mehr...