Seit 2005 (ab 2006 in elektronischer Form) sind hochradioaktive Strahlenquellen durch deren Anwender (Genehmigungsinhaber) an das HRQ-Register beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zu melden.
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Wer radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung (einschließlich Röntgenstrahlung) zu Forschungszwecken am Menschen einsetzen möchte, benötigt dafür eine Genehmigung. Für die Erteilung einer solchen Genehmigung ist das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig (§ 23 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) / § 28a Röntgenschutzverordnung (RöV)). Die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine Genehmigung erteilen zu können, sind in § 24 StrlSchV und § 28b RöV festgelegt.
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Das Radon-Kalibrierlaboratorium des BfS ist durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditiert und bietet verschiedene Dienstleistungen rund um die Messung von Radon- und Radonzerfallsprodukten an.
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