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 Das Bundesamt für Strahlenschutz
Das BfS arbeitet für die Sicherheit und den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch ionisierende und nichtionisierende Strahlung. Im Bereich der ionisierenden Strahlung geht es zum Beispiel um die Röntgendiagnostik in der Medizin, die Sicherheit beim Umgang mit radioaktiven Stoffen in der Kerntechnik und den Schutz vor erhöhter natürlicher Radioaktivität. Zu den Arbeitsfeldern im Bereich nichtionisierender Strahlung gehören unter anderem der Schutz vor ultravioletter Strahlung und den Auswirkungen des Mobilfunks. Dabei hat neben der Abwehr von unmittelbaren Gefahren die Vorsorge zum Schutz der Bevölkerung, der Beschäftigten in der Arbeitswelt sowie der Patientinnen und Patienten in der Medizin eine entscheidende Bedeutung.
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Aktuelles
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Alles zum Ergebnis des Optionenvergleichs
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Die Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ist nach jetzigem Kenntnisstand die beste Variante beim weiteren Umgang mit den dort eingelagerten radioaktiven Abfällen. Untersucht wurden neben der Rückholung auch die Vollverfüllung der Schachtanlage sowie die Umlagerung der Abfälle in tiefere Schichten der Asse. Bei der Rückholung der Abfälle kann nach derzeitigem Kenntnisstand ein Langzeitsicherheitsnachweis erbracht werden.
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BfS erteilt Änderungsgenehmigung für das Transportbehälterlager Gorleben
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Die Genehmigung erlaubt im Zwischenlager Gorleben zukünftig die Nutzung der neuen Behälterbauart CASTOR® HAW28M für die Aufbewahrung von hochaktiven Glaskokillen aus der Wiederaufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe aus deutschen Reaktoren in der französischen Wiederaufarbeitungsanlage AREVA NC in La Hague. Darüber hinaus schließt die 4. Änderungsgenehmigung eine veränderte Aufstellung der vormals genehmigten Transport- und Lagerbehälter der französischen Bauart TN85 ein.
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