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Bundesamt für Strahlenschutz: Themen und Aufgabenschwerpunkte
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Aktuelles
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BfS am 26. Mai beim "ffn-Kindertag" in Salzgitter
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Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) nimmt am Sonntag, den 26. Mai 2013, mit seinem UV-Infomobil am "ffn-Kindertag" am Salzgittersee teil. Von 10 bis 18 Uhr sorgt Radio ffn für ein abwechslungsreiches Bühnenprogramm mit bekannten Künstlern. Im UV-Infomobil des BfS lässt sich währenddessen mit Sonnenbrillen-Prüfung, UV-Messstation, leicht verständlichen Animationen und Kinderbereich ganz praktisch erfahren, wo versteckte Gefahren der Sonne lauern.
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Rückführung und Rücktransport aus der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente
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Seit dem Jahr 2005 finden keine Transporte deutscher Brennelemente zur Wiederaufarbeitung mehr statt. Bis dahin wurden etwa 6.670 Tonnen Schwermetall (Uran und Spaltprodukte der abgebrannten Brennelemente) zu Wiederaufarbeitungsanlagen gebracht.
Auch wenn keine weiteren Transporte aus Deutschland in die Wiederaufarbeitung stattfinden, lagern noch Wiederaufarbeitungsabfälle bei den entsprechenden Anlagen im Ausland. Gemäß den existierenden vertraglichen Verpflichtungen besteht für Deutschland die Pflicht, diese zurückzunehmen.
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Genehmigung von Zwischenlagern für Kernbrennstoffe
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Sollen Kernbrennstoffe außerhalb eines Kernkraftwerks in einem Zwischenlager aufbewahrt werden, ist dafür eine Genehmigung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) erforderlich. Die Verantwortung dafür, dass zu jedem Zeitpunkt alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen, trägt der Besitzer des radioaktiven Materials bzw. der Betreiber des Zwischenlagers als Genehmigungsinhaber.
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Genehmigung von Kernbrennstofftransporten
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Will ein Transporteur Kernbrennstoffe transportieren, benötigt er eine Beförderungsgenehmigung. Dazu stellt er einen Antrag beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Das BfS prüft, ob die Sicherheitskriterien nach dem Atomgesetz (AtG) § 4 erfüllt sind und ob die Rechtsvorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter eingehalten werden. Welche der beantragten Routen genutzt wird und wann der Transport stattfindet, liegt in der Verantwortung des Genehmigungsinhabers.
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