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Home > Press > Year 2004 > BfS-PM 13/04 vom 24.06.04
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Press Release 013 as of 2004/06/24
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Bundesamt für Strahlenschutz will medizinische Strahlenbelastung in Deutschland senken
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Bundesumweltminister Trittin zum BfS-Jahresbericht: „Zwischenlager vermeiden Atomtransporte“
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No English version available. Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Bundesamtes für
Strahlenschutz:
Die Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente und ein besserer
medizinischer Strahlenschutz sind Schwerpunkte des Jahresberichts 2003
des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Bundesumweltminister Jürgen
Trittin und der Präsident des BfS, Wolfram König, stellten ihn heute in
Berlin vor. Trittin: „Mit der zügigen Erteilung aller Genehmigungen für
die zwölf beantragten dezentralen Zwischenlager an den Standorten der
Atomkraftwerke durch das BfS sind die Voraussetzungen erfüllt, um
Atommülltransporte drastisch zu reduzieren. Das Konzept der
Bundesregierung für eine dezentrale Zwischenlagerung abgebrannter
Brennelemente hat damit bereits jetzt Wirkung gezeigt.“ Zudem sei –
vier Jahre nach dem Atomkonsens – die ursprünglich geplante Anzahl von
etwa 500 Behältern abgebrannter Brennelemente für die ausländische
Wiederaufbereitung nahezu halbiert. Trittin: „Damit schaffen wir die
Vorgabe des Atomgesetzes, ab dem 30. Juni 2005 keine Transporte in die
Wiederaufarbeitung mehr zuzulassen.“ Seit dem Regierungswechsel 1998
hat es keine innerdeutschen Transporte von den Atomkraftwerken zu den
zentralen Zwischenlagern Gorleben und Ahaus mehr gegeben. Diese
Transporte sind durch die Inbetriebnahme von Interimslagern überflüssig
geworden.
Ein besserer medizinischer Strahlenschutz bildet den zweiten
thematischen Schwerpunkt im BfS-Jahresbericht. Wolfram König betonte,
dass die medizinisch verursachte Strahlenbelastung der deutschen
Bevölkerung international weiterhin auf hohem Niveau liege. Im
Vergleich zum Jahr 1996 sei die durchschnittliche Strahlenbelastung um
etwa 0,2 mSv auf 1,8 mSv pro Einwohner gestiegen. Dieser Anstieg – so
König – sei auf die vermehrte Anwendung der dosisintensiven
Computertomographie (CT) zurückzuführen.
Im Jahr 2001 wurden in Deutschland rund 150 Millionen radiologische
Untersuchungen vorgenommen, das entspricht 1,8 Untersuchungen pro
Einwohner. Mit der Novellierung der Röntgenverordnung und der
Einführung von diagnostischen Referenzwerten (DRW) wurden geeignete
Maßnahmen ergriffen, um diesem Trend entgegenzuwirken. König: „Ich
rechne damit, dass in Deutschland damit die Strahlenbelastung künftig
gesenkt werden kann“.
Weiter nehme als diagnostisches Verfahren die Computertomographie in
der medizinischen Versorgung einen immer breiteren Raum ein. Ihr Anteil
an der mittleren Dosis betrug im Jahr 1996 ein Drittel, mittlerweile
habe sie sich auf die Hälfte erhöht. Diese weltweit beobachtete Zunahme
spiegele die gestiegene Bedeutung dieses Verfahrens in der Medizin
wieder.
Gleichzeitig würden radiologische Untersuchungen in der Bundesrepublik
– im Gegensatz zu anderen Ländern – nicht ausschließlich in dafür
spezialisierten Zentren durchgeführt. Die breite Streuung von
Röntgengeräten in Praxen niedergelassener Ärzte verschiedener
Fachrichtungen (z.B. für Orthopädie) seien ein deutlicher Hinweis auf
einen Verbesserungsbedarf im Gesundheitswesen. „Bei der Entscheidung
über die Anwendung tragen die Ärzte eine hohe Verantwortung. Nutzen und
Risiko einer radiologischen Untersuchung müssen künftig noch
sorgfältiger abgewogen werden, um den Trend der steigenden
Strahlenbelastung zu stoppen“, sagte König.
Für Untersuchungen am Menschen seien nach der neuen Röntgenverordnung
die diagnostischen Referenzwerte zu Grunde zu legen. Diese dürfen nicht
beständig und ungerechtfertigt überschritten werden. Neben den
diagnostischen Referenzwerten spiele auch die Einhaltung technischer
Standards für die verwendeten Geräte und deren technische
Fortentwicklung eine entscheidende Rolle zur Minimierung der
individuellen Strahlenbelastung.
„Ein für alle Beteiligten gutes Hilfsmittel zur Vermeidung medizinisch
nicht gerechtfertigter Röntgenuntersuchungen ist der Röntgenpass. Durch
den in jeder Praxis erhältlichen Ausweis können unnötige
Doppeluntersuchungen verhindert und Vergleichsmöglichkeiten mit
vorangegangenen Aufnahmen geschaffen werden“, so König weiter. Die
Notwendigkeit einer radiologischen Untersuchung sollte zusätzlich von
allen Patientinnen und Patienten individuell beim behandelnden Arzt
hinterfragt werden.
Bundesumweltminister Trittin wies in diesem Zusammenhang auf die
Bedeutung eines effizienten Mammographie-Screenings hin. „Jährlich
erkranken in Deutschland rund 47.000 Frauen an Brustkrebs, rund 17.600
Frauen pro Jahr sterben an dieser Erkrankung. Die flächendeckenden
Röntgenuntersuchungen, die derzeit vorbereitet werden, können einen
wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Brustkrebses leisten. Dabei müssen
hohe Qualitätsstandards gewahrt sein.“ Hierzu gehören unter anderem
eine tägliche Qualitätskontrolle der Röntgengeräte, eine
Doppelbefundung - zweifache ärztliche Auswertung - der Aufnahmen und
ein anspruchsvolles Qualitätsmanagement entlang der gesamten
Screeningkette. Nur so seien die Reihenuntersuchungen gerechtfertigt.
Hinweis: Der vollständige Jahresbericht 2003 des BfS ist im Internet
(http://www.bfs.de/bfs/druck/jahresberichte/jb2003.html) abrufbar oder kann kostenlos beim Bundesamt für
Strahlenschutz, Postfach 10 01 49, 38226 Salzgitter, e-Mail:
info@bfs.de, Fax: 03018/333-1150, bestellt werden.
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