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Press Release 005 as of 2003/02/26

Nach Inkrafttreten der neuen Röntgenverordnung
Aktuelle Informationen des Bundesamtes für Strahlenschutz zur Röntgendiagnostik


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Wie lässt sich die Strahlenbelastung durch Röntgenuntersuchungen verringern? Der Röntgenpass dokumentiert alle bislang durchgeführten Röntgenaufnahmen – so lassen sich unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden. Arztpraxen und Kliniken, die Röntgenuntersuchungen durchführen, müssen ihren Patientinnen und Patienten den Röntgenpass anbieten. Zudem ist jeder Arzt verpflichtet, dem weiterbehandelnden Arzt oder dem Patienten Röntgenaufnahmen leihweise zu überlassen. Die Notwendigkeit, insbesondere Nutzen und Risiko jeder Röntgenuntersuchung sollte den Patientinnen und Patienten vorab erläutert werden. Während der Aufnahme müssen die nicht untersuchten Körperteile geschützt werden.

Diese und weitere Tipps und Informationen rund ums Thema Röntgendiagnostik gibt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in seinem Informationsblatt “Strahlen Themen: Röntgendiagnostik – schädlich oder nützlich”, das entsprechend der neuen Röntgenverordnung aktualisiert wurde. Auf acht Seiten sind wesentliche Informationen über Röntgenstrahlung und ihre Wirkung, die verschiedenen Anwendungsbereiche der Röntgendiagnostik sowie Informationen über Strahlendosen, Risiken und Maßnahmen des Strahlenschutzes verständlich und übersichtlich dargestellt. Zahlreiche Abbildungen und Grafiken erläutern und ergänzen die Texte.

Zur Auslage in Arztpraxen und Krankenhäusern stellt das BfS laminierte Exemplare zur Verfügung. So können sich Patientinnen und Patienten in unmittelbarer zeitlicher und örtlicher Nähe von Röntgenuntersuchungen informieren.

Die “Strahlen Themen Röntgendiagnostik – schädlich oder nützlich” sind zu beziehen beim:

Bundesamt für Strahlenschutz
Postfach 10 01 49
38201 Salzgitter
Tel.: 030 18/333-1130
Fax: 030 18/333-1150
info@bfs.de
www.bfs.de

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