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Besserer Schutz vor Radon durch neues Gesetz
Erstmals ist der Schutz vor dem natürlichen und radioaktiven Edelgas Radon gesetzlich geregelt. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das seit vielen Jahren zu den Gesundheitsrisiken durch Radon informiert und sich für einen besseren gesetzlichen Schutz der Bürgerinnen und Bürger einsetzt, begrüßt ausdrücklich diesen grundlegenden Vorstoß.
Schutz vor Radon erstmals gesetzlich geregelt
Der Schutz vor Radon lag bislang vor allem im Ermessen der Hauseigentümer. Das Gesetz, das der Bundesrat am 12. Mai 2017 verabschiedet hat, bietet erstmals eine gesetzliche Grundlage für verbindliche Regeln zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in Gebäuden der öffentlichen Hand wie Kindergärten oder Schulen.
Radon ist ein natürlich vorkommendes, radioaktives Edelgas, das überall in Deutschland vorkommt. Je nach Gesteinsuntergrund tritt es stärker oder geringer auf. Unter freiem Himmel verdünnt sich das Gas sehr schnell und stellt daher kaum ein Risiko dar. Wenn es sich aber in der Rauminnenluft anreichert, erhöht sich das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. In diesem Fall sollten Maßnahmen zur Gebäudesanierung ergriffen werden.
Auf Basis von Studien hat das BfS empfohlen, nach Möglichkeit den Wert von 100 Becquerel pro Kubikmeter für die Radon-Aktivitätskonzentration in der Innenluft nicht zu überschreiten. Dies stellt nach bisherigen Erkenntnissen den bestmöglichen Schutz dar.
Gesetz erfüllt Anforderungen der europäischen Richtlinie
In einem Gesetzgebungsverfahren sind allerdings mehrere Belange und Interessen in Einklang zu bringen, etwa dass beim effektiven Schutz und den geforderten Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Der nun im Gesetz festgelegte Wert von 300 Becquerel pro Kubikmeter soll diesem Aspekt Rechnung tragen. Gleichzeitig erfüllt er die Anforderungen der europäischen Richtlinie 2013/59/Euratom.
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen noch zu wenig praktische Erfahrungen bei der flächendeckenden Radonsanierung und den dadurch erreichbaren Konzentrationswerten vor. Das neue Strahlenschutzgesetz sieht daher vor, die Wirksamkeit der Maßnahmen spätestens nach 10 Jahren zu überprüfen. Auch dies begrüßt das BfS ausdrücklich.
Stand: 31.05.2017