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Stellungnahme zu Bemerkungen des Bundesrechnungshofs zu Schacht Konrad
Zu den Bemerkungen "2016 Bemerkungen Band II Nr. 05 - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vernachlässigt Fachaufsicht beim Endlager Konrad" des Bundesrechnungshof erklärt das Bundesamt für Strahlenschutz:
Der Bericht des Bundesrechnungshofs unterstreicht, dass die vom BfS seit langer Zeit verfolgte und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit konsequent umgesetzte Neuorganisation im Strahlenschutz- und Endlagerbereich richtig und notwendig ist. Sie bietet die Grundlage, die durch die bislang geltenden Vertragsgrundlagen und Zuständigkeiten entstandenen Doppelstrukturen und Schnittstellen abzuschaffen.
Bereits im Juli 2005 wies der damalige Präsident des BfS, Wolfram König, den Präsidenten des Bundesrechnungshofes in einem Schreiben darauf hin, dass "… die Endlagerplanung und -errichtung einer Neuordnung bedarf"
. Gleichzeitig bat er um Unterstützung für das Vorhaben mit dem Ziel "… Neuregelungen anzustoßen, die mich in die Lage versetzen, zukünftig Steuermittel sparsam und wirtschaftlich im Rahmen meiner gesetzlichen Zuständigkeit verwenden zu können"
.
Im November 2014 präsentierte König gegenüber der Endlager-Kommission Vorschläge, um die Abläufe und Prozesse in den Endlager-Projekten zu verbessern. 2016 beschloss der Gesetzgeber mit breiter Mehrheit die Neuorganisation.
Vertrag sichert DBE Monopolstellung bei Betrieb von Endlagern
Seit dem 25. April 2017 ist im Zuge der Neuorganisation die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) für die Errichtung und den Betrieb von Schacht Konrad zuständig. Die bisherigen Betreiberaufgaben des BfS sind zu diesem Datum in die BGE übergegangen. In der Folge werden die Betreibergesellschaften Asse GmbH und die sich zu 75 Prozent in Eigentümerschaft der Kernkraftwerksbetreiber befindende Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern mbH (DBE) mit der staatlichen BGE verschmolzen. Vor der Neuorganisation lag die generelle Aufgabe von Errichtung und Betrieb von Endlagern beim BfS. 1984 hatte die Bundesregierung allerdings die DBE mit der "Planung und Errichtung der Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle"
beauftragt und ihr im Rahmen eines unkündbaren Kooperationsvertrags vertraglich eine Monopolstellung für diese Aufgaben eingeräumt. Das damals neugegründete BfS musste 1989 in den Kooperationsvertrag eintreten und war bis dato an die DBE gebunden.
Während dem BfS die Aufgabe des Betreibers und Bauherrn oblag, führt die DBE bislang die Planung und bauliche Errichtung des Endlagers Konrad als öffentliches Bauvorhaben durch. Die DBE ist für die Gesamtkoordination des Bauablaufs und für die Ausführungsplanung zuständig. Laut Vertrag ist es Aufgabe der DBE, die Ablauf-, Zeit- und Kostenplanung für die Errichtung des Endlagers Konrad aufzustellen. Das BfS hatte dabei keine unmittelbaren Einflussmöglichkeiten auf das operative Geschäft des Unternehmens. Die DBE gibt seit 2013 als Fertigstellungstermin für Schacht Konrad das Jahr 2022 an. Das BfS hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass dieser Termin einzuhalten ist und ihr dabei seine Unterstützung angeboten.
Einordnung der Darstellung des Bundesrechnungshofs
In seinen Bemerkungen stellt der Bundesrechnungshof diese Rahmenbedingungen, unter der die Errichtung von Schacht Konrad zum ersten nach Atomrecht genehmigten Endlager erfolgt, an einigen Punkten nicht zutreffend oder vollständig dar:
- Der Bundesrechnungshof schreibt:
"Das Bundesamt durfte sich privater Dritter bedienen, um seine Aufgaben zu erfüllen."
Tatsächlich MUSSTE sich das BfS bei Betrieb, Errichtung und Stilllegung einer Dritten und konkret der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb eines Endlagers mbH (DBE) bedienen. Auf die problematische Struktur hatte das BfS den Bundesrechnungshof bereits im Juli 2005 hingewiesen. - In der Bemerkung des Bundesrechnungshofes heißt es weiter:
"Im Jahr 2008 beauftragte es (das BfS) die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE), das Endlager Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in einem ehemaligen Bergwerk zu errichten."
Aufgrund des geltenden Kooperationsvertrages musste die DBE beauftragt werden, das BfS hatte also keine Wahlmöglichkeit.
Stand: 26.04.2017