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BfS: UV-C-Strahlung als COVID-19-Therapie nicht geeignet

künstlerische Darstellung eines Virus VirusDarstellung eines Virus

Mit UV-C-Strahlung können Bakterien und Viren grundsätzlich abgetötet werden. Zur Heilung von Covid-19 ist UV-Strahlung nicht geeignet – auch nicht die künstlich erzeugte UV-C-Strahlung.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) widerspricht daher derzeit kursierenden Meldungen, wonach UV-Strahlung zur Bekämpfung der Erkrankung beitragen könne, und rät davon ab, sich intensiver UV-Strahlung auszusetzen, um das Corona-Virus loszuwerden.

Die natürliche Quelle von UV-C-Strahlung ist die Sonne. UV-C-Strahlung wird von der Erdatmosphäre vollständig ausgefiltert, sodass natürliche UV-C-Strahlung die Erdoberfläche nicht erreicht. Zur Desinfektion wird künstlich erzeugte UV-C-Strahlung mit ausreichend hoher Strahlungsdosis verwendet. Eine desinfizierende Wirkung von Sonnenstrahlung allgemein in Deutschland ist nicht nachgewiesen.

Künstliche UV-C-Strahlung kann Oberflächen entkeimen, keine Menschen

Künstlich erzeugte UV-C-Strahlung kann zur Desinfektion von Wasser, Luft und Oberflächen genutzt werden. Es geht dabei nicht um eine Abtötung des Virus auf oder in Lebewesen. In erster Linie wird diese Technik in Betrieben und Laboren eingesetzt. Vermehrt werden aber auch für den Hausgebrauch derartige UV-C-Entkeimungsgeräte angeboten.

Die Wirksamkeit solcher UV-C-Desinfektionslampen wird vom BfS nicht überprüft und beurteilt. Das BfS gibt auch keine Produktempfehlungen ab, warnt aber davor, UV-Entkeimungsgeräte am Körper einzusetzen.

Vorsicht: UV-C-Strahlung ist schädlich für den Menschen

UV-C-Strahlung ist, wie UV-A- und UV-B-Strahlung, schädlich für den Menschen. Denn:

  • UV-C-Strahlung kann auf ähnliche Art und Weise wie UV-B-Strahlung das Erbgut schädigen und ist darum wie auch UV-A- und UV-B-Strahlung krebserregend für den Menschen. Und das schon bei niedrigeren Intensitäten als den für eine Entkeimung notwendigen.
  • UV-C-Strahlung kann unterschiedliche gesundheitsschädliche Wirkungen in den Augen und auf der Haut verursachen:

    • Auge: UV-C-Strahlung kann das Oberflächengewebe des Auges schädigen. Studien über die versehentliche Exposition des Auges mit Werten, die über den Grenzwerten liegen, ergeben zwar im Allgemeinen, dass die Augensymptome in der Regel innerhalb von etwa einer Woche abklingen. Bei hoher Exposition können die Augenprobleme jedoch viel länger bestehen bleiben.
    • Haut: UV-C wird hauptsächlich von der Hornschicht der menschlichen Epidermis (Oberhaut) absorbiert. Die akuten Auswirkungen auf die Haut, wie beispielweise Erytheme (Sonnenbrände), sind als vorübergehende Erscheinungen bekannt.

Wer krank ist, sollte die Sonne meiden

Weder für die Bestrahlungsstärke noch für die Dosis (Bestrahlungsstärke multipliziert mit der Expositionszeit) von UV-C-Strahlung – und ebenso von UV-B- und UV-A-Strahlung – gibt es einen Schwellenwert, unter dem man sicher vor den Langzeitwirkungen auf Augen und Haut geschützt ist.

Darum sollte man keinesfalls in UV-Entkeimungsgeräte hineinsehen, darunter stehen oder auch nur Körperteile darunter halten.

Hinzu kommt: Wer krank ist, sollte nicht in die pralle Sonne – unter anderem auch, weil UV-Strahlung dazu führen kann, dass die körpereigene Immunabwehr unterdrückt wird und so Bakterien und Viren leichtes Spiel haben.

Stand: 03.06.2020

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