Strahlenschutzkommission (SSK)

Nach der Satzung der Strahlenschutzkommission (SSK) vom 22 Dezember 1998 hat die SSK den Auftrag, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in den Angelegenheiten des Schutzes vor den Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen zu beraten. Im einzelnen umfassen die Aufgaben der SSK:

  • Stellungnahmen und Empfehlungen zur Bewertung biologischer Strahlenwirkungen und zu Dosis-Wirkungsbeziehungen,
  • Erarbeitung von Vorschlägen für Dosisgrenzwerte und daraus abgeleiteter Grenzwerte,
  • Beobachtung der Entwicklung der Strahlenexposition der Gesamtbevölkerung, spezieller Gruppen der Bevölkerung und beruflich strahlenexponierter Personen,
  • Anregung zu und Beratung bei der Erarbeitung von Richtlinien und besonderen Maßnahmen zum Schutz vor den Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen,
  • Beratung bei der Erarbeitung von Empfehlungen zum Notfallschutz und bei der Planung von Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlenexposition bei kerntechnischen Anlagen.