Selbstverpflichtung

Freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber gegenüber der Bundesregierung vom 06. Dezember 2001 mit dem Ziel, die Vorsorge im Bereich des Mobilfunks weiter zu verbessern.

Zentrale Inhalte:

  • Verbesserung der Information der Behörden vor Ort,
  • gemeinsame Nutzung von Antennenstandorten,
  • alternative Standortprüfung bei Kindergärten und Schulen,
  • Verbesserung des Verbraucherschutzes,
  • Kennzeichnung von Handys und
  • Verstärkung der Forschung.

Ferner schlagen die Mobilfunkbetreiber vor, ein Messnetz zur kontinuierlichen Überprüfung der elektromagnetischen Felder aufzubauen.