beruflich strahlenexponierte Personen

Personen gelten nach der Strahlenschutzverordnung als beruflich strahlenexponiert, wenn sie bei ihrer Berufsausübung oder -ausbildung Strahlenexpositionen ausgesetzt sind und dabei in der StrlSchV festgelegte Dosisgrenzwerte überschritten werden. Es wird zwischen zwei Gruppen beruflich strahlenexponierter Personen unterschieden:

  • Personen der Kategorie A, wenn die Strahlenexposition im Kalenderjahr zu einer Körperdosis von mehr als 30 % der Dosisgrenzwerte gemäß StrlSchV führen kann.
  • Personen der Kategorie B, wenn die Strahlenexposition im Kalenderjahr zu einer Körperdosis zwischen 5 % bis 10 % und 30 % der Dosisgrenzwerte gemäß StrlSchV führen kann.

Für beruflich strahlenexponierte Personen unter 18 Jahren und das ungeborene Kind, das aufgrund der Beschäftigung der Mutter einer Strahlenexposition ausgesetzt ist, gelten niedrigere Dosisgrenzwerte.