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Schutzreaktion der Haut

  • Die Haut kann durch Bräunung und Bildung einer Lichtschwiele einen Eigenschutz aufbauen.
  • Der Eigenschutz bietet keinen vollständigen Schutz vor weiteren Erbgutschäden.
  • Die Haut von Kindern kann zwar einen Eigenschutz aufbauen, ist aber aufgrund ihrer Struktur sehr viel empfindlicher gegenüber UV-Strahlung als Erwachsenenhaut.
  • Hauttyp I ist nicht fähig, einen Eigenschutz der Haut aufzubauen.

Auf bereits erfolgte Erbgut-Schädigungen kann die Haut mit dem Aufbau eines Eigenschutzes reagieren: Die Haut wird braun (Bräunung) und die sogenannte Lichtschwiele bildet sich.

Bräunung

UV-B-Strahlung und UV-A-Strahlung lösen unterschiedliche Reaktionen aus:

  • UV-B-Strahlung: Unter dem Einfluss von UV-B-Strahlung bildet sich in Zellen der Oberhaut der Hautfarbstoff Melanin. UV-B-Strahlung erzeugt eine verzögerte Bräunung (maximale Bräunung nach 3 – 6 Tagen).
  • UV-A-Strahlung: UV-A-Strahlung bewirkt ein Nachdunkeln des vorhandenen Hautfarbstoffs Melanin. Wenn in der Haut Melanin vorhanden ist, kann die Haut sichtbar schneller bräunen. Die Bräune verschwindet allerdings ebenso schnell wieder.

Der Hautfarbstoff Melanin legt sich in den Hautzellen schützend über den Zellkern, um eine weitere Schädigung des im Zellkern befindlichen Erbguts (DNA) zu verhindern.

Lichtschwiele

Bei intensiver UV-A- und UV-B-Bestrahlung bildet sich die Lichtschwiele. Die Zellteilung in der Haut erhöht sich und die Hornschicht verdickt sich. Sowohl UV-B- als auch UV-A-Strahlung sind an diesem Prozess beteiligt, wobei UV-B-Strahlung eine stärkere Wirkung zeigt.

Kinderhaut und Menschen mit Hauttyp I

Kinderhaut ist anders aufgebaut ist als die von Erwachsenen. Darum liegen die Hautstammzellen der Kinderhaut näher an der Hautoberfläche und sind somit stärker der UV-Strahlung ausgesetzt. Jedes Kind benötigt daher maximalen Sonnenschutz – unabhängig vom Hauttyp. Ein Sonnenbrand ist unbedingt zu vermeiden.

Menschen mit Hauttyp I, also mit sehr heller Haut, häufig mit Sommersprossen, hellen Augen und rotblondem Haar, können weder bräunen noch eine Lichtschwiele bilden.

Hautkrebsrisiko trotz Eigenschutz

Gebräunte Haut bietet keinen Schutz vor Erbgutschäden durch UV-Strahlung Das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, besteht weiterhin.

Stand: 03.11.2023

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