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Laserpointer
- Laserpointer sind Geräte etwa in der Größe eines Kugelschreibers, die zum Beispiel bei Vorträgen als optischer Zeigestab genutzt werden. Sie senden gebündelte sichtbare Strahlung (Wellenlängen im Bereich von 400 – 780 Nanometer) aus.
- Bei Laserpointern bestehen vor allem Risiken für die Augen. Wegen der starken Bündelung trifft Laserstrahlung mit hoher Intensität auf eine kleine Fläche. Sichtbare Laserstrahlung erreicht die Netzhaut und kann diese vorübergehend oder sogar bleibend schädigen.
- Personen können geblendet werden. Dadurch wird das Risiko für Unfälle erhöht. Besonders gefährlich wird es, wenn Piloten oder Fahrzeugführer betroffen sind!
- Laser sind kein Spielzeug und gehören nicht in Kinderhände!
Laserpointer sind Geräte etwa in der Größe eines Kugelschreibers, die zum Beispiel bei Vorträgen als optischer Zeigestab genutzt werden. Sie senden gebündelte sichtbare Strahlung (Wellenlängen im Bereich von 400 – 780 Nanometer) aus, meistens die Farben Rot, Grün oder Blau.
Welche Risiken bestehen?
Bei Laserpointern bestehen vor allem Risiken für die Augen. Wegen der starken Bündelung trifft Laserstrahlung mit hoher Intensität auf eine kleine Fläche. Sichtbare Laserstrahlung erreicht die Netzhaut und kann diese vorübergehend oder sogar bleibend schädigen. Bei stichprobenartigen Messungen konnten Laserpointer mit teilweise gefährlich hohen Ausgangsleistungen gefunden werden, einige sogar mit falscher oder fehlender Klassifikation. Daher kann auch bei handelsüblichen Laserpointern das Risiko nicht ausgeschlossen werden, einen Augenschaden zu erleiden.
Außerdem können Personen geblendet werden. Dadurch wird das Risiko für Unfälle erhöht. Besonders gefährlich wird es, wenn Piloten oder Fahrzeugführer betroffen sind!
Welche Laserpointer sind erlaubt?
In Deutschland dürfen frei im Raum beweglich betriebene Lasereinrichtungen, die lediglich zur Lichtprojektion eingesetzt werden, nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie maximal der Laserklasse 2 M angehören. Das gilt für Laserpointer, aber auch für Laser, die beispielsweise als Justierhilfe oder als Distanzmessgeräte eingesetzt werden.
Regelungen werden nicht immer eingehalten
Gegen diese Regelung wird immer wieder verstoßen. In der Datenbank Gefährliche Produkte in Deutschland im Produktsicherheitsportal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) finden sich Beispiele für nicht oder fehlerhaft gekennzeichnete Laserprodukte.
Sind Laser der Klasse 2 immer ungefährlich?
Nein. Laser der Klasse 2 gelten bei kurzem Hineinschauen für das Auge als ungefährlich, weil durch das starke sichtbare Licht innerhalb von 0,25 Sekunden ein Abwenden beziehungsweise ein Lidschlussreflex ausgelöst werden soll. In einer von der BAuA durchgeführten Untersuchung zeigten jedoch nur ca. 17 % der Probanden tatsächlich einen solchen Lidschluss-Reflex. Eine ausreichende Schutzwirkung ist fraglich!
Das BfS empfiehlt daher:
- Verwenden Sie möglichst nur Laserpointer der Klasse 1. Laserpointer mit grünem Licht erreichen mit kleinerer Leistung größere Helligkeit. Allerdings haben Messungen gezeigt, dass von einigen Laserpointern nicht nur sichtbares grünes Licht, sondern auch unsichtbare Laserstrahlung im Infrarotbereich (1064 nm) abgegeben wird. Starke Infrarot-Laserstrahlung kann die Netzhaut schädigen. Bei guten Produkten werden diese Infrarot-Anteile herausgefiltert. Leider kann der Verbraucher beim Kauf nicht erkennen, ob dies bei einem Produkt der Fall ist. Er muss sich auf Herstellerangaben verlassen.
- Achten Sie auf Kennzeichnung und Warnhinweise. Kaufen und verwenden Sie keine Laserpointer, bei denen die Laserklasse nicht angegeben ist.
- Laser sind kein Spielzeug und gehören nicht in Kinderhände!
Stand: 08.06.2017