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Was ist optische Strahlung?
Als optische Strahlung bezeichnet man einen Teilbereich des elektromagnetischen Spektrums mit Wellenlängen zwischen 100 nm und 1 mm. Dabei umfasst die optische Strahlung die Bereiche:
Die ultraviolette (UV-) Strahlung ist der energiereichste Teil der optischen Strahlung. Sie umfasst den Wellenlängenbereich von 100 Nanometer (nm) bis 400 nm.
Als sichtbares Licht bezeichnet man den Bereich des elektromagnetischen Spektrums, den Menschen sehen können. Die Wellenlängen reichen dabei von 400 nm bis 780 nm. Für manche Tiere ist ein größerer Bereich des Spektrums sichtbar als für den Menschen.
Infrarotstrahlung (IR-Strahlung) wird auch als Wärmestrahlung bezeichnet. Sie schließt sich in Richtung größerer Wellenlängen – von 780 nm bis 1 mm - an das sichtbare Licht an.
Optische Strahlung - natürlich oder künstlich
Optische Strahlung entsteht zum einen als natürliche Strahlung in der Sonne. Darüber hinaus kann optische Strahlung künstlich erzeugt werden, z.B. in Lasern, Lampen, LEDs, Heizstrahlern, Solarien, Lichtbögen usw. Manche optische Strahlenquellen, wie z.B. die Sonne, senden alle Bereiche der optischen Strahlung (UV, VIS und IR) aus. Künstliche optische Strahlenquellen hingegen können auch nur einen eng begrenzten Bereich der optischen Strahlung (z.B. LEDs) oder sogar nur einige wenige Wellenlängen (z.B. Laser) erzeugen. Für manche Anwendungen werden Teile des optischen Spektrums herausgefiltert.
Optische Strahlung – Übermaß kann schädlich sein
Menschen, die sich einem Übermaß an optischer Strahlung aussetzen, können ihre Haut und ihre Augen schädigen. Dies gilt sowohl für optische Strahlung natürlichen Ursprungs als auch für künstlich erzeugte optische Strahlung. Art und Ausmaß der Schädigung hängen von der Wellenlänge der Strahlung und der Dauer der Bestrahlung ab. Selbst Strahlung im Bereich des sichtbaren Lichts kann gesundheitliche Schäden hervorrufen. „In-die-Sonne-Gucken“ schädigt die Augen nicht nur wegen der UV-Strahlung, sondern vor allem auch wegen der hohen Intensität des sichtbaren Lichts und der Infrarotstrahlung.
UV-Strahlung – akute und langfristige Schäden
UV-Strahlung kann nicht nur sofortige (akute), sondern auch langfristige (chronische) Schäden verursachen. Akute Schäden durch UV-Strahlung sind beispielsweise der Sonnenbrand der Haut oder die Verblitzung der Hornhaut des Auges. Chronische Schäden durch UV-Strahlung reichen von vorzeitiger Hautalterung bis hin zum Hautkrebs.
IR-Strahlung – gesundheitliche Schäden sind möglich
Auch ein Übermaß an IR-Strahlung kann gesundheitliche Schäden verursachen. Neuere Untersuchungen weisen darauf hin, dass eine chronische Bestrahlung mit IR-Strahlung allein oder in Kombination mit UV-Strahlung Hautschäden hervorrufen kann.
Laser
Laser können in allen Bereichen der optischen Strahlung Augenschäden und Hautschäden hervorrufen.
Daher ist ein vernünftiger Umgang mit Strahlung aus allen Bereichen (UV, VIS, IR) der optischen Strahlung wichtig und notwendig.
Stand: 17.11.2016