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Vorschriften für Gebäude und Arbeitsplätze

Symbol für Radon-Vorschriften Radon-Vorschriften

Der Schutz vor Radon und seinen Risiken für die Gesundheit ist im Strahlenschutzgesetz und in der Strahlenschutzverordnung geregelt.

Ziel ist es, den Eintritt von Radon in Gebäude weitgehend zu verhindern oder deutlich zu erschweren – insbesondere in Gebieten, in denen in vielen Gebäuden eine hohe Radon-Konzentration zu erwarten ist. In diesen Gebieten gelten Schutzvorschriften, die für Wohngebäude und Arbeitsplätze unterschiedlich sind.

Ein Referenzwert 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft soll gemäß Strahlenschutzgesetz als Maßstab für die Angemessenheit von Schutzmaßnahmen dienen.

Schutz vor Radon im Gesetz

Gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Radon

Der Schutz vor Radon ist im Strahlenschutzgesetz geregelt. Das Gesetz sieht verschiedene Maßnahmen vor, um die Gesundheit von Menschen in Gebieten mit hohem Radon-Vorkommen zu schützen. Die Maßnahmen betreffen sowohl Wohngebäude als auch Arbeitsplätze.

Eine Deutschlandkarte

Radon-Vorsorgegebiete

In Radon-Vorsorgegebieten gelten seit 2021 besondere Regelungen zum Schutz vor Radon, die über die bundesweit gültigen Vorschriften hinausgehen. Die Bundesländer waren verpflichtet, bis Ende 2020 Gebiete als Radon-Vorsorgegebiete auszuweisen, wenn dort in vielen Gebäuden eine hohe Konzentration von Radon zu erwarten ist. Grundlage für die Entscheidung der Bundesländer waren Radon-Messdaten und -prognosen. Bei der Auswertung der Daten konnten sich die Bundesländer unter anderem vom BfS unterstützen lassen.

Clipboard mit Plan und Radon

Radon-Maßnahmenplan des Bundesumweltministeriums

Um den Schutz der Bevölkerung vor Radon zu verbessern, hat das Bundesumweltministerium – unter Beteiligung der Bundesländer und des BfS – einen Radon-Maßnahmenplan erarbeitet. Er soll sowohl Fachleute als auch interessierte Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, welche Maßnahmen Bund und Länder planen, um die Radon-Belastung in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen zu senken.

300 Becquerel pro Kubikmeter

Referenzwert

Als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen zum Schutz vor Radon dient gemäß Strahlenschutzgesetz ein Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter. Ein Referenzwert ist kein Grenzwert, der nicht überschritten werden darf. Die Definition von "Referenzwert" ist international unterschiedlich. Allen Definitionen gemein ist, dass nicht erst bei Überschreitung des Referenzwertes gehandelt werden soll – Schutzmaßnahmen sind auch vorher sinnvoll.

Zeichnung einer Arbeitsplatzausstattung

Radon am Arbeitsplatz

Um die langfristigen Risiken durch Radon an Arbeitsplätzen in Deutschland zu verringern, soll die Radon-Konzentration dort im Jahresmittel unterhalb von 300 Becquerel pro Kubikmeter liegen. Ist die Radon-Konzentration höher, sind Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten an diesen Arbeitsplätzen zu ergreifen. An bestimmten Arbeitsplätzen besteht eine gesetzliche Pflicht, die Radon-Konzentration zu messen. Ein abgestuftes Verfahren hilft, den Aufwand für Arbeitgeber*innen gering zu halten.

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