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Überwachung der Ableitungen radioaktiver Stoffe aus kerntechnischen Anlagen
- Die Ableitungen radioaktiver Stoffe aus kerntechnischen Anlagen (Emission) mit Fortluft und Abwasser werden regelmäßig und dauerhaft überwacht und bilanziert.
- Die im Rahmen der Emissionsüberwachung "Fortluft" und "Abwasser" ermittelten Aktivitätsableitungen werden nach gesetzlichen Vorgaben an das Bundesumweltministerium (BMUV) und an die Europäische Kommission übermittelt.
- Zusätzlich sind die gemeldeten Aktivitätsableitungen im Jahresbericht "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" des Bundesumweltministeriums dokumentiert.
Die atomrechtlich zuständigen Genehmigungsbehörden schreiben Höchstwerte für die Ableitungen radioaktiver Stoffe aus kerntechnischen Anlagen fest. Um die Einhaltung dieser Genehmigungswerte sicherzustellen, werden Ableitungen radioaktiver Stoffe aus kerntechnischen Anlagen (Emission) mit Fortluft und Abwasser regelmäßig und dauerhaft überwacht und bilanziert. Daraus wird schließlich die resultierende Exposition der Bevölkerung ermittelt. Unter Exposition wird die Einwirkung ionisierender Strahlung auf den menschlichen Körper durch Strahlungsquellen außerhalb und innerhalb des Körpers oder das Ausmaß dieser Einwirkung verstanden.
Die Betreiber der kerntechnischen Anlagen sind dazu verpflichtet,
- die Ableitungen zu minimieren sowie
- alle abgeleiteten radioaktiven Stoffe nach Art und Aktivität zu bestimmen, zu dokumentieren und zu bilanzieren (sogenannte "Eigenüberwachung").
Die erforderlichen Messungen werden dokumentiert und der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde Bericht erstattet.
Aktivitätsableitungen mit der Fortluft
Aktivitätsableitungen mit der Fortluft
Über die Kamine kerntechnischer Anlagen gelangen radioaktive Stoffe mit der Fortluft in die Umwelt.
Ein repräsentativer Anteil der Fortluft wird für die Bilanzierung kontinuierlich über Sammeleinrichtungen geleitet (siehe Grafik).
Nach vorab festgelegten Zeiträumen werden die Aktivitäten der Radionuklide, die sich in dieser Zeit auf den Sammelmedien abgelagert haben, bestimmt und die resultierenden Aktivitätskonzentrationen dieser Radionuklide in der Fortluft ermittelt. Da es sich bei dieser Art der Probenentnahme um ein sogenanntes "integrierendes Verfahren" handelt, werden auch kurzzeitige Emissionen zuverlässig erfasst.
Zusätzlich werden über sogenannte "Online-Monitoring-Einrichtungen" gammastrahlende Radionuklide (zum Beispiel Cobalt-60) und Jod-Isotope kontinuierlich überwacht. Diese Messungen ermöglichen es, Erhöhungen von Aktivitätsableitungen unverzüglich zu erkennen und gewährleisten darüber hinaus auch die Erfassung von Aktivitätsableitungen kurzlebiger Radionuklide wie Jod-133.
Radioaktive Edelgase können nur mit großem Aufwand auf Sammelmedien abgeschieden werden. Um sie zu erfassen, wird daher ein repräsentativer Teil der Kaminfortluft ständig durch eine Messkammer geleitet. Auf diese Weise können Aktivitätsableitungen dieser Edelgase kontinuierlich ermittelt und bilanziert werden.
Aktivitätsableitungen mit dem Abwasser
Aktivitätsableitungen mit dem Abwasser
Im Gegensatz zur Fortluft müssen alle radioaktiven Abwässer in Auffangbehältern gesammelt werden. Erst wenn eine Entscheidungsmessung ergeben hat, dass vorgegebene Genehmigungswerte nicht überschritten werden, dürfen sie über den Vorfluter an die Umwelt abgegeben werden.
Der Betreiber bestimmt die Aktivitäten der im Abwasser enthaltenen
- alpha-,
- beta- und
- gammastrahlenden Radionuklide.
Die abgeleiteten radioaktiven Stoffe werden bilanziert.
Überblick: Aktivitätsableitungen aus kerntechnischen Anlagen in Deutschland
Seit den 1960er Jahren erfolgt die Bilanzierung von radioaktiven Stoffen mit der Fortluft und dem Abwasser. Bis auf die Ableitung von Tritium (H-3) mit dem Abwasser und Kohlenstoff-14 (C-14) in der Fortluft sind alle anderen Radionuklidgruppen seit den 1970er Jahren in der Tendenz rückläufig.
Dies ist zum einen durch die Abschaltung von Kernkraftwerken bedingt (1993 waren 20 Kernkraftwerke in Betrieb, 2022 drei Anlagen), zum anderen wurden die Anlagen mit Rückhalteeinrichtungen für radioaktive Stoffe in der Fortluft (sogenannte "Vollfilterung") nachgerüstet.
Berichterstattung ist gesetzlicher Auftrag
Die im Rahmen der Emissionsüberwachung "Fortluft" und "Abwasser" ermittelten Aktivitätsableitungen werden nach gesetzlichen Vorgaben an das Bundesumweltministerium (BMUV) und an die Europäische Kommission übermittelt.
Zusätzlich sind die gemeldeten Aktivitätsableitungen im Jahresbericht "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" des Bundesumweltministeriums dokumentiert.
Stand: 08.11.2023