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Menschlicher Einfluss kann natürliche Umweltradioaktivität erhöhen
- Die wesentliche Quelle der natürlichen Strahlenexposition sind die in der Erdrinde enthaltenen Radionuklide der Zerfallsreihen des Uran-238, Uran-235 und des Thorium-232.
- Vor allem durch den Bergbau, aber auch bei der Verarbeitung von Rohstoffen können diese Radionuklide in erhöhten Konzentrationen in die Umwelt gelangen.
- Für den Bereich der radioaktiven Hinterlassenschaften gibt es - mit Ausnahme der Regelungen zur Sanierung der Hinterlassenschaften des ostdeutschen Uranerzbergbaus - noch keine hinreichenden Regelungen.
Rekultivierte Bergehalde des Uranerzbergbaus
Die wesentliche Quelle der natürlichen Strahlenexposition sind die in der Erdrinde enthaltenen Radionuklide der Zerfallsreihen des Uran-238, Uran-235 und des Thorium-232. Vor allem durch den Bergbau, aber auch bei der Verarbeitung von Rohstoffen können diese Radionuklide in erhöhten Konzentrationen in die Umwelt gelangen.
Während dem Strahlenschutz bei industriellen Rückständen auf der Grundlage der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) seit 2001 von vornherein Rechnung getragen wird, können für Altlasten nur nachträglich Strahlenschutzmassnahmen ergriffen werden.
Vorkommen
Erze, insbesondere das Uranerz weisen erhöhte Gehalte an Radionukliden auf. Bei den Erzen sind hier vor allem die Uranerzvorkommen in Sachsen und Thüringen, aber auch die Vorkommen von Silber, Kupfer, Zinn und anderen Wertstoffen in bestimmten Regionen Deutschlands, wie zum Beispiel dem Erzgebirge, zu nennen.
Andere Rohstoffe mit erhöhten Gehalten an natürlichen Radionukliden, wie beispielsweise Bauxit und Phosphaterze, wurden in großen Mengen importiert.
Anreicherung in Rückständen aus Aufbereitung und Verarbeitung
Bei der Aufbereitung und Verarbeitung der Rohstoffe können diese Radionuklide in den Rückständen (zum Beispiel in Schlämmen, Schlacken, Stäuben, Aschen, Inkrustationen) angereichert werden und Konzentrationen erreichen, die gegenüber dem geogenen Niveau erheblich erhöht sind und somit aus der Sicht des Strahlenschutzes nicht mehr außer Acht gelassen werden können.
Radioaktive Hinterlassenschaften
In der Vergangenheit wurden solche Rückstände in Unkenntnis, zum Teil auch unter Missachtung der darin enthaltenen erhöhten Radioaktivität, auf Halden und in Rückstandsbecken deponiert oder auch weiter verwertet. Durch Sickerwasser, aber auch durch Unfälle, wie zum Beispiel bei Dammbrüchen von Rückstandsbecken, können Radionuklide in gelöster Form oder feste Rückstände freigesetzt und im ungünstigsten Fall in Flusssedimenten oder Auenböden abgelagert worden sein.
Teilweise wurden ehemalige Industriestandorte mit radioaktiven Hinterlassenschaften neu bebaut. In Abhängigkeit von den Standort- und Nutzungsbedingungen können als Folge solcher Hinterlassenschaften im Einzelfall Strahlenexpositionen entstehen, die nachträglich Schutzmaßnahmen erfordern.
Für den Bereich der radioaktiven Hinterlassenschaften gibt es - mit Ausnahme der Regelungen zur Sanierung der Hinterlassenschaften des ostdeutschen Uranerzbergbaus - noch keine hinreichenden Regelungen.
Stand: 21.09.2017