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Hinterlassenschaften

Über Jahrhunderte sind im Bergbau und in der Industrie Rückstände mit erhöhter natürlicher Radioaktivität entstanden, die meist auf Halden oder in Rückstandsbecken deponiert wurden. Gesichtspunkte des Strahlenschutzes wurden dabei nicht berücksichtigt. In Abhängigkeit von den jeweiligen Standort- und Nutzungsbedingungen können erhöhte innere und/oder äußere Strahlenexpositionen für einzelne Personen der Bevölkerung nachträgliche Strahlenschutzmaßnahmen erfordern. Typisch für solche Rückstandsablagerungen ist, dass der Verursacher nicht mehr existiert oder haftbar zu machen ist. Seit 2017 wurde im Strahlenschutzgesetz eine Regelung getroffen, auf deren Grundlage der Eigentümer einer radiologischen Hinterlassenschaft zur Sanierung oder anderen Maßnahmen verpflichtet werden kann, die zu einer Reduzierung der Strahlenexposition führen. Im Folgenden wird ein Überblick über die Dimension dieser Hinterlassenschaften in Deutschland gegeben.

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