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Empfehlungen und Richtlinie

  • Die Strahlenschutzkommission hat erste fachlich begründete Empfehlungen zum Umgang mit den Folgen des Uranerzbergbaus nach dessen Stilllegung gegeben, um dringend benötigte behördliche Entscheidungen zu unterstützen.
  • Zur weiteren Kontrolle des Sanierungsverlaufs ist eine Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung bei bergbaulichen Tätigkeiten verabschiedet worden. Die Richtlinie findet in den neuen Bundesländern Anwendung bei der Stilllegung und Sanierung von Anlagen und Einrichtungen des Uranerzbergbaus und der Uranerzaufbereitung sowie bei Arbeiten an Halden und industriellen Absetzanlagen und bei der Verwendung darin abgelagerter Materialien.
  • Alle Veränderungen im Laufe der Sanierungsarbeiten müssen bei der zuständigen Behörde beantragt werden, die die dabei unvermeidlich entstehenden radioaktiven Ableitungen prüft und genehmigt.
  • Dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) obliegt die zentrale Erfassung der Ergebnisse der Emissions- und Immissionsüberwachung nach der REI Bergbau und die Berichterstattung darüber an das Umweltministerium sowie den Bundestag und Bundesrat.

Empfehlungen zum Umgang mit der durch bergbauliche Tätigkeiten verursachten besonderen Strahlenschutzsituation

Unmittelbar nach der Stilllegung des Uranerzbergbaus hat die Strahlenschutzkommission (SSK) Empfehlungen zum Umgang mit der durch bergbauliche Tätigkeiten verursachten besonderen Strahlenschutzsituation gegeben, die für behördliche Entscheidungen dringend erforderlich waren. Darin formuliert die Strahlenschutzkommission Richtwerte, bei deren Einhaltung davon auszugehen ist, dass Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlenexposition nicht erforderlich sind.

Bei der Festlegung dieser Richtwerte folgte die Strahlenschutzkommission dem Grundprinzip, dass für Verhältnisse, die unter üblichen Bedingungen auch natürlicherweise auftreten können, Interventionsmaßnahmen aus Gründen des Strahlenschutzes nicht gerechtfertigt sind. Die im Projekt "Radiologische Erfassung, Untersuchung und Bewertung bergbaulicher Altlasten (Altlastenkataster)" angewandten Bewertungskriterien orientieren sich an den SSK-Empfehlungen.

Die SSK-Empfehlungen wurden vor allem in den Jahren von 1990 bis 1994 verabschiedet und befassen sich mit dringenden Fragestellungen, die bei der Sanierung der Uranbergbaugebiete auftraten. Dazu gehören Hinweise zur möglichen Nutzung von Halden und bergbaulich beeinflussten Flächen sowie von Wässern, aber auch zur Freigabe von Schrott und Bauschutt und zur Nutzung von kontaminierten Gebäuden im Uranbergbaugebiet. Ergänzend äußerte sich die Strahlenschutzkommission zur Verwendung von Kupferschlacke aus dem Mansfelder Raum. Alle SSK-Empfehlungen sind unter SSK Online als PDF-Dateien verfügbar.

Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung

Im Zuge der weiteren Sanierung der Regionen des ehemaligen Uranerzbergbaus wurde 1997 eine Vorschrift zur Überwachung dieser Arbeiten verabschiedet: Die Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung bei bergbaulichen Tätigkeiten (REI Bergbau) findet gemäß § 162 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in den neuen Bundesländern Anwendung.

Alle Veränderungen im Laufe der Sanierungsarbeiten müssen bei der zuständigen Behörde beantragt werden, die die dabei unvermeidlich entstehenden radioaktiven Ableitungen prüft und genehmigt. Die Emissionsüberwachung und Immissionsüberwachung ermöglicht dann eine Kontrolle der Einhaltung von zulässigen Aktivitätsabgaben und eine Beurteilung der aus diesen Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser und sonstigen Freisetzungen resultierenden Strahlenexposition des Menschen.

Dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) obliegt die zentrale Erfassung der Ergebnisse der Emissions- und Immissionsüberwachung nach der REI Bergbau und die Berichterstattung darüber an das Umweltministerium sowie den Bundestag und Bundesrat.

Stand: 27.02.2023

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