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Altlasten

Der Begriff "Altlast" ist im Zusammenhang mit erhöhter natürlicher Radioaktivität erstmals 2017 im Strahlenschutzgesetz definiert worden. Danach handelt es sich um eine radioaktive Altlast, wenn im Ergebnis einer abgeschlossenen menschlichen Tätigkeit kontaminierte Flächen entstanden sind, aus denen eine inakzeptable Strahlenexposition entsteht. Hier wird jedoch zunächst allgemein der Begriff "Hinterlassenschaften" verwendet. Im Folgenden wird ein Überblick über die damit verbundene Problemstellung und die Arten der Hinterlassenschaften in Bergbau, Uranerzbergbau und Industrie gegeben. Vertiefende Informationen bietet die Fachinfothek.

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