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Das Strahlenschutzregister - Überblick und Kontakt

  • Das Strahlenschutzregister erfasst Daten zur beruflichen Strahlenexposition. Damit trägt es zur Strahlenschutzüberwachung jener Arbeitskräfte bei, die beruflich bedingt ionisierender Strahlung ausgesetzt sind.
  • Es führt Messwerte und Meldungen von den behördlich bestimmten Messstellen, von den Aufsichtsbehörden der Länder und den regionalen Registrierbehörden zusammen.
  • Neben der personenbezogenen Überwachung der Strahlenbelastung und der systematischen detaillierten statistischen Auswertung der Expositionsdaten gehört die Erteilung von Auskünften über die erfassten Daten zu den Hauptaufgaben des Strahlenschutzregisters.

Kontakt zum Strahlenschutzregister

Bundesamt für Strahlenschutz
Strahlenschutzregister

Ingolstädter Landstraße 1
85764 Oberschleißheim / Neuherberg
Deutschland

E-Mail: ssr@bfs.de

Fax: 03018 333-2415

Das Strahlenschutzregister ist eine zentrale Einrichtung des Bundes und wird vom Bundesamt für Strahlenschutz betrieben. Es trägt zur Strahlenschutzüberwachung jener Arbeitskräfte bei, die beruflich bedingt ionisierender Strahlung ausgesetzt sind. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erfüllt damit eine gesetzliche Aufgabe, die bisher im Atomgesetz, mit Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzgesetzes in diesem Gesetz festgelegt ist.

Das Strahlenschutzregister überwacht die Einhaltung der Grenzwerte für beruflich exponierte Personen (Jahresdosis und Berufslebensdosis) sowie die Ausgabe von Strahlenpässen.

Im Strahlenschutzregister erfasste Daten

Im Strahlenschutzregister werden verschiedene Messwerte und Meldungen zusammengeführt:

  • die von den behördlich bestimmten Messstellen festgestellten Körperdosiswerte aus äußerer und innerer beruflich bedingter Strahlenexposition,
  • die gegebenenfalls von den Aufsichtsbehörden der Länder festgesetzten Ersatzdosen,
  • weitere Mitteilungen zur Dosiskontrolle, sowie
  • Meldungen der regionalen Registrierbehörden über die Ausgabe von Strahlenpässen und damit zusammenhängende amtliche Vorgänge.

Änderungen durch das neue Strahlenschutzgesetz: Einführung einer eindeutigen persönlichen Kennnummer

  • Auf der Grundlage des neuen Strahlenschutzgesetzes (§ 170 StrlSchG) benötigen seit dem 31.12.2018 alle Personen, für die Eintragungen ins Strahlenschutzregister des BfS erfolgen (beruflich exponierte Personen und Inhaber von Strahlenpässen), ein eindeutiges Personenkennzeichen: die sogenannte Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).
  • Die SSR-Nummer erleichtert und verbessert die Zuordnung und Bilanzierung der individuellen Dosiswerte aus der beruflichen Strahlenexposition im Strahlenschutzregister. Sie ersetzt außerdem die bisherige Strahlenpassnummer.
  • Die SSR-Nummer wird vom BfS vergeben. Sie wird durch eine nicht rückführbare Verschlüsselung aus der Sozialversicherungsnummer (§ 147 SGB VI) und den Personendaten des zu überwachenden Beschäftigten abgeleitet.
  • Die Beantragung der SSR-Nummer und die Übertragung der dafür nötigen Personendaten für beruflich exponierte Personen und Inhaber von Strahlenpässen erfolgt durch den Strahlenschutzverantwortlichen bzw. den entsprechenden Verpflichteten/Verantwortlichen des Beschäftigungsbetriebs oder eine von ihm autorisierte Person.

Statistische Auswertung

Die Aufgaben des Strahlenschutzregisters sind nicht auf die personenbezogene Überwachung der Strahlenexposition beschränkt. Ebenso wichtig ist die systematische und detaillierte statistische Auswertung der Expositionsdaten, die dem Nachweis der Optimierung der Strahlenexposition dient. In Europa gilt neben den Grenzwerten auch das Optimierungsgebot. Das heißt, die Strahlenexposition ist unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte so niedrig wie vernünftigerweise möglich zu halten, wobei wirtschaftliche und soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind.

Den Nachweis, welche Expositionsniveaus erreicht werden können, zeigen die vielfältigen statistischen Auswertungen der Expositionsdaten, die den zeitlichen Trend und den gegenwärtigen Stand der Strahlenexposition in den verschiedensten Tätigkeitsbereichen abbilden.

Auch können mit statistischen Analysen Arbeitsfelder, in denen zum Beispiel vergleichsweise hohe Kollektiv- oder Individualdosen auftreten, identifiziert oder abgeschätzt werden. Zum Beispiel kann die Anzahl der Frauen im gebärfähigen Alter erhoben werden, die mit bestimmten Radionukliden umgehen.

Falls erforderlich können gezielte Strahlenschutzmaßnahmen getroffen werden. Dies kann bei technologisch bedingten Veränderungen eine Rolle spielen; zum Beispiel wenn in der Medizin neue Diagnose- und Therapiemöglichkeiten zu einer veränderten Strahlenexposition des Personals führen.

Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister

Eine der Hauptaufgaben des Strahlenschutzregisters ist die Erteilung von Auskünften über die erfassten Daten zur beruflichen Strahlenexposition. Neben den zuständigen Behörden, Unfallversicherungen und Strahlenschutzverantwortlichen werden auch den Betroffenen selbst Auskünfte über die zu ihrer Person gespeicherten Daten erteilt. Diese können formlos unter Angabe der entsprechenden Personendaten abgefragt werden.

Bereitstellung von Daten für wissenschaftliche Auswertungen

Die umfangreichen Datenbestände werden auch für wissenschaftliche Auswertungen bereitgestellt. Zum Beispiel können unter epidemiologischen Gesichtspunkten Zusammenhänge zwischen der Strahlenexposition und ihren möglichen gesundheitlichen Auswirkungen erforscht werden.

Historische Entwicklung des Strahlenschutzregisters

Das Strahlenschutzregister wurde seit seiner Gründung ständig ausgebaut. Seit 1992 werden alle Strahlenpassausgaben zentral erfasst. Die regelmäßige Erfassung aller Personendosismeldungen erfolgt seit Mai 1997. Darüber hinaus wurden weitere elektronische Daten der Messstellen ins Strahlenschutzregister integriert, diese Daten reichen bis ins Jahr 1960 zurück.

2002 begann die Erfassung von Inkorporationsdaten. Seit August 2003 werden auch große Teile des Flugpersonals der Luftfahrtgesellschaften bezüglich ihrer Strahlenexposition durch die kosmisch bedingte Höhenstrahlung überwacht. Am 31.12.2018 wurde die Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer) eingeführt, welche die Zuordnung und Bilanzierung von Dosiswerten verbessert.

Stand: 28.06.2023

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