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Weiterführende Informationen für die Beantragung von SSR-Nummern

  • Diese Informationen richten sich an Strahlenschutzverantwortliche oder Verpflichtete nach § 131 Absatz 1 oder § 145 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG oder Verantwortliche nach § 115 Absatz 2 oder § 153 Absatz 1 StrlSchG, die beruflich exponierte Personen beschäftigen und die für die Beantragung von SSR-Nummern verantwortlich sind oder an Personen, die von den oben genannten Personen beauftragt wurden (im Folgenden als Antragsteller bezeichnet).
  • Bei der Beantragung der SSR-Nummer erfolgt im ersten Schritt die Registrierung des Antragstellers.
  • Im zweiten Schritt werden die Daten übermittelt - mit Hilfe einer Webanwendung oder eines Webservices.
  • Die Ausgabe der SSR-Nummer durch das BfS erfolgt entsprechend auf demselben Weg.
  • Die Beantragung der SSR-Nummer beim BfS ist seit dem 31.12.2018 möglich.

Die Adresse des SSR-Portals zur Beantragung der Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer) ist

https://ssr.bfs.de/ssrportal

Datenschutzerklärung

Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Beantragung einer persönlichen Kennnummer (SSR-Nummer) und zur Überwachung von Dosisgrenzwerten durch das Bundesamt für Strahlenschutz gemäß § 170 Strahlenschutzgesetz verarbeitet. Die Angabe personenbezogener Daten ist nötig, um eine eindeutige Zuordnung und Bilanzierung der individuellen Dosiswerte aus der beruflichen Strahlenexposition im Strahlenschutzregister zu gewährleisten.

Eine Ausnahme hinsichtlich der in § 170 Strahlenschutzgesetz genannten personenbezogenen Daten bildet die zum Zweck der Erzeugung der SSR-Nummer verwendete Sozialversicherungsnummer. Diese wird direkt nach kryptographischer Verarbeitung zur SSR-Nummer im BfS gelöscht. Die Sozialversicherungsnummer wird im BfS nicht gespeichert und kann auch nicht wieder aus der SSR-Nummer rekonstruiert werden.

Bitte beachten Sie, dass personenbezogene Daten grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben werden, sondern lediglich der Überwachung von Dosisgrenzwerten dienen.

Im Einzelfall können die gemeldeten personenbezogenen Daten jedoch gemäß § 170 Strahlenschutzgesetz mit schriftlicher Einwilligung der betroffenen Personen zu Forschungszwecken verwendet oder an Dritte übermittelt werden. Ohne diese Einwilligung dürfen die Daten ausschließlich nach den dafür vorgesehenen Maßgaben des § 27 Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet bzw. nach § 170 Strahlenschutzgesetz übermittelt werden.

Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Daten, finden Sie in der Datenschutzerklärung des BfS.

Wie wird die SSR-Nummer beantragt?

Schritt 1: Registrierung des Antragstellers

Die Beantragung der SSR-Nummer beim BfS und die Übermittlung der dafür nötigen Daten ist gemäß § 170 Absatz 4 Satz 4 StrlSchG sicherzustellen vom

  • Strahlenschutzverantwortlichen oder
  • Verpflichteten nach § 131 Absatz 1 oder § 145 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG oder
  • Verantwortlichen nach § 115 Absatz 2 oder § 153 Absatz 1 StrlSchG.

Die Beantragung der SSR-Nummern kann entsprechend delegiert werden, z.B. an den Strahlenschutzbeauftragten oder an die Personalabteilung. Zur Vereinfachung wird im Folgenden ausschließlich vom Antragsteller gesprochen.

Als Antragsteller rufen Sie die gesicherte SSR-Internetseite https://ssr.bfs.de/ssrportal auf und machen folgende Angaben zu Ihrer Person:

  • Familienname, Vornamen des Antragstellers
  • Geschäftsadresse des Antragstellers
  • Betriebsnummer (§ 18i SGB IV) des Beschäftigungsbetriebs des Antragstellers (optional)
  • E-Mail-Adresse des Antragstellers (personenbezogen, keine Gruppen-Adresse)

Nach Überprüfung der Angaben erhalten Sie an die angegebene E-Mail-Adresse die Zugangsdaten für Ihr Profil, über das Sie sowohl Ihr Profil verwalten als auch aktuell und in Zukunft per Webanwendung SSR-Nummern beantragen und Daten übermitteln können.

Dateneingabe und -ausgabe

Welche Daten sind an das BfS zu übermitteln?

Unabhängig von den technischen Übertragungsoptionen sind vom Antragsteller für die zu überwachenden Beschäftigten folgende Daten an das BfS zu übermitteln:

  • Sozialversicherungsnummer (§ 147 SGB VI) bzw. geeignete ausländische Identifikationsnummer (dies ist die im jeweiligen Land zum Zwecke der Strahlenschutzüberwachung verwendete Nummer, in der Regel die "Social Security Number" oder die "National Identification Number")
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsname
  • Akademischer Grad
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

Welche Daten werden zurückgegeben?

Nach Erzeugung der SSR-Nummer durch das BfS werden unabhängig von den technischen Übertragungsoptionen folgende Daten des Beschäftigten an den Antragsteller zurückgegeben:

  • SSR-Nummer
  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsname
  • Akademischer Grad
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

Schritt 2: Datenübermittlung

  • Option 1: Webanwendung (Mensch-zu-Maschine-Schnittstelle)

    Diese Option ist vor allem dann gut geeignet, wenn Sie als Antragsteller SSR-Nummern für eine geringe Anzahl an Beschäftigten beantragen wollen. Bei dieser Option erfolgt die Übertragung der Datensätze durch direkte Eingabe der Daten (siehe "Welche Daten sind an das BfS zu übermitteln?") durch den Antragsteller über die bereits oben beschriebene SSR-Internetseite. Dafür benötigen Sie lediglich eine Internetverbindung und einen Webbrowser. Sie können die Daten manuell per Tastatur in eine Dialogmaske innerhalb der Webanwendung eingeben. Alternativ können Sie in die Dialogmaske eine Datei (CSV/TXT-Format) einlesen. Die Spezifikationen für die Dateneingabe finden Sie in der Datei Spezifikationen für die Nutzung der Webanwendung (inkl. CSV/TXT-Datei) für Antragsteller von SSR-Nummern. Die ausgegebenen Datensätze werden ebenfalls über die Dialogmaske angezeigt und sind über die Webanwendung als Datei (CSV/TXT-Format) speicherbar.

  • Option 2: Webservice (Maschine-zu-Maschine-Schnittstelle)

    Diese Option ist vor allem dann gut geeignet, wenn Sie als Antragsteller SSR-Nummern für eine größere Anzahl an Beschäftigten beantragen wollen. Die Übertragung der Datensätze zwischen dem Betrieb und dem BfS erfolgt bei dieser Option mit Hilfe einer sog. SOAP-Webservice-Schnittstelle. Nähere Informationen dazu finden Sie in dem Artikel Spezifikationen für die Nutzung des Webservices.

    Mit Hilfe dieser Schnittstelle können Funktionen des Strahlenschutzregisters direkt an das interne IT-System auf Seiten des Betriebs angebunden werden. Beispielsweise könnte ein Betrieb sein ERP-System so anpassen lassen, dass im Rahmen des regulären Einstellungsprozesses bei Bedarf eine neue SSR-Nummer automatisch generiert wird.

    Der eigentliche Programmieraufwand ist im Regelfall gering, da der erforderliche Programmcode mit geeigneten Programmier-Tools aus der Schnittstellenbeschreibung automatisch generiert wird. Es ist jedoch vorteilhaft, wenn auf Seiten Ihres Betriebs ein IT-Dienstleister mit Kenntnissen im SOAP-Webservice zur Verfügung steht.

    Für vorab durchführbare Tests des Webservice kann Ihnen vom BfS eine Testumgebung und Testdaten zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich bei Interesse per E-Mail an: ssr@bfs.de

Was ist bei der Dateneingabe zu beachten?

  • Plausibilitätstests bei der Dateneingabe:

    Während der Dateneingabe durch den Antragsteller wird eine automatische Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Sozialversicherungsnummern und Personendaten durchgeführt (mittels Prüfziffer, semantische Prüfung). Fehlerhafte Eintragungen bzw. Datensätze werden dem Antragsteller mit einem entsprechenden Vermerk über die Webanwendung bzw. über den Webservice zurückgemeldet.

  • Eingabefehler:

    Wurden bei der Beantragung einer SSR-Nummer Eingabefehler begangen, so können Sie diese über das SSR-Portal nach Freischaltung durch das BfS korrigieren. Dabei bleibt die ursprüngliche SSR-Nummer erhalten. Schreiben Sie uns hierzu einfach eine formlose E-Mail an ssr@bfs.de. Alle weiteren Informationen erhalten Sie dann von uns per E-Mail.

    Achtung: Zur Durchführung von Korrekturen sind (ebenso wie zur Beantragung von SSR-Nummern) nur Strahlenschutzverantwortliche bzw. entsprechend Verpflichtete, Verantwortliche sowie Strahlenschutzbeauftragte (SSB) bzw. sonstige beauftragte Personen berechtigt. Falls Sie zur letztgenannten Personengruppe gehören, ist es sehr wichtig, dass Sie die für Sie zuständige Person des betrieblichen Strahlenschutzes (in der Regel SSB) über die Korrekturen informieren, damit die Änderungen dann durch den SSB allen weiteren zuständigen Stellen in der beruflichen Strahlenschutzüberwachung (Dosismessstellen, ggf. Strahlenpassregistrierbehörden) mitgeteilt werden können. Geschieht dies nicht, würde es später bei der Datenübertragung von der Messstelle an das Strahlenschutzregister beim automatisierten Abgleich der Personendaten zu Fehlermeldungen kommen.

  • Namensänderung z.B. nach Heirat oder Scheidung:

    Bei einer Änderung des Vor- bzw. Familiennamens (z.B. nach Heirat oder Scheidung oder im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung) muss kein Korrekturvorgang über das SSR-Portal vorgenommen werden. Es genügt, wenn der neue Vor- bzw. Familienname (zusammen mit dem unveränderten Geburtsnamen und der unveränderten SSR-Nummer) bei der nächsten Dosimeter- oder Strahlenpassbeantragung der entsprechenden Messstelle bzw. Registrierbehörde übermittelt wird. Bei der darauffolgenden Dosis- bzw. Strahlenpassmeldung durch die Messstelle/Behörde an das Strahlenschutzregister wird der neue Vor- bzw. Familienname dann automatisch im Strahlenschutzregister übernommen.

  • Mehrfacheingabe:

    Der Vorgang zur Übermittlung der Personendaten des Beschäftigten und Erzeugung der SSR-Nummer sollte nur einmalig für jeden Beschäftigten erfolgen. Wird eine Sozialversicherungsnummer (bzw. ausländische ID-Nummer) versehentlich ober absichtlich mehrfach eingegeben (z.B. nach Betriebswechsel des Beschäftigten oder bei Verlust der SSR-Nummer), so wird kein neuer Eintrag in der Datenbank angelegt und eine entsprechende Fehlermeldung zurückgegeben.

    Ähnliches gilt für den Fall, dass die SSR-Nummer ausschließlich auf Basis der Personendaten erstellt wird (Typ C). Hier wird bei der Eingabe überprüft, ob die Personendaten bereits in der Datenbank existieren. Wenn dies der Fall ist, wird kein neuer Eintrag erzeugt und eine entsprechende Meldung zurückgegeben.

Wie werden die Daten zurückgegeben?

Im Rahmen der Datenausgabe können Sie die Datensätze als CSV-Datei aus der Webanwendung heraus lokal abspeichern. Der Webservice gibt die entsprechenden Daten als Resultat zurück. In beiden Fällen wird zusätzlich für jede einzelne Person ein eigenes PDF-Dokument erzeugt (speicherbar aus der Webanwendung heraus oder automatisch mittels Webservice mitgeschickt). Es dient als persönliches Dokument zum Verbleib beim Beschäftigten und muss daher von Ihnen als Antragsteller entsprechend personenbezogen zugestellt werden.

Zudem müssen die Beschäftigten über die Hintergründe und Bedeutung der SSR-Nummer informiert werden (z.B. im Rahmen einer Strahlenschutzunterweisung).

Stand: 28.06.2023

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