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Überwachung des fliegenden Personals

  • In großen Höhen wirkt deutlich mehr Höhenstrahlung auf den Menschen als am Boden.
  • Piloten und flugbegleitendes Personal sind als beruflich strahlenexponierte Personen überwachungspflichtig, wenn sie während der Flüge durch Höhenstrahlung eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert im Kalenderjahr erhalten können.
  • Das Strahlenschutzregister des BfS erfasst seit August 2003 die monatlich ermittelten Dosiswerte des fliegenden Personals.
  • Für das Flugpersonal wird die Strahlenbelastung pro Flug mittels anerkannter Rechenprogramme anhand von Flugdaten berechnet.
  • Die Prüfung von Rechenprogrammen zur Abschätzung der Körperdosis des fliegenden Personals im Rahmen der Anerkennungsverfahren beim Luftfahrt-Bundesamt erfolgt durch das BfS.

Strahlenbelastung in unterschiedlichen Flughöhen Flughöhen StrahlenbelastungStrahlenbelastung in unterschiedlichen Höhen

In großen Höhen wirkt deutlich mehr Höhenstrahlung auf den Menschen als am Boden. Im Flugzeug gibt es keine Möglichkeit, sich dagegen abzuschirmen. Piloten und flugbegleitendes Personal können daher, vor allem wenn sie häufig Langstrecken auf den Polrouten fliegen, Strahlendosen erhalten, die durchaus vergleichbar sind mit Dosiswerten von Berufsgruppen, die ionisierende Strahlung einsetzen oder die mit radioaktiven Quellen umgehen.

Strahlenschutzüberwachung des fliegenden Personals

Die EU-Richtlinie 96/29 EURATOM, die durch die EU-Richtlinie 2013/59 EURATOM ersetzt wurde, verlangte eine Strahlenschutzüberwachung des fliegenden Personals. In Deutschland wurde diese Forderung erstmals 2001mit der Novelle der Strahlenschutzverordnung und 2018 mit dem Strahlenschutzgesetz (StrSchG) in Verbindung mit der neuen Strahlenschutzverordnung (StrSchV) in nationales Recht umgesetzt: Überwachungspflichtig ist Luftfahrtpersonal dann, wenn es in einem Beschäftigungsverhältnis gemäß deutschem Arbeitsrecht steht und während der Flüge durch Höhenstrahlung eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert im Kalenderjahr erhalten kann.

Für diese Beschäftigten ist die Körperdosis zu ermitteln, zu begrenzen und unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu reduzieren. Die Betreiber von Flugzeugen sind verpflichtet, die Dosiswerte zu ermitteln und durch eine entsprechende Planung des Personaleinsatzes und der Flugrouten die Strahlendosis ihrer Beschäftigten zu reduzieren.

Strahlenschutzregister des BfS erfasst Strahlenbelastung des Cockpit- und Kabinenpersonals deutscher Luftfahrtgesellschaften

Das Strahlenschutzregister des BfS erfasst seit August 2003 für alle beruflich strahlenexponierten Personen die monatlich gemessenen oder berechneten Dosiswerte. Es überwacht unter anderem die Einhaltung der Grenzwerte der zulässigen Jahresdosen und die Berufslebensdosis.

Da die physikalischen Bedingungen auf Flügen sehr genau bekannt sind, wird die Strahlenbelastung pro Flug anhand von Flugdaten berechnet. Dazu dürfen die Fluggesellschaften die vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassenen Computerprogramme einsetzen. Die für die Zulassung erforderliche Prüfung dieser Rechenprogramme übernimmt das BfS. Es legt dahingehend auch die Anforderungen für eine erfolgreiche Anerkennung fest. Die Programme ermitteln auf der Basis von physikalischen Messungen (zum Beispiel der Neutronenflussdichte) und anhand der Flugdaten (Start- und Zielflughafen, Flugdauer und -höhe, Datum) die effektive Dosis, die aus dem jeweiligen Flug resultiert.

Die Fluggesellschaften melden die errechneten Werte an das Luftfahrt-Bundesamt, das die Aufsicht über das fliegende Personal führt und unter anderem die Einhaltung von Dosisgrenzwerten überwacht. Dies gewährleistet auch für das fliegende Personal eine rechtlich abgesicherte Strahlenschutzüberwachung. Das Luftfahrt-Bundesamt übermittelt jeweils die Monatsdosen der Beschäftigten an das Strahlenschutzregister des BfS.

Jahresdosis in verschiedenen Tätigkeitsbereichen Mittlere Jahresdosis nach TätigkeitsbereichenMittlere Jahresdosis der beruflich strahlenexponierten Personen in verschiedenen Berufsgruppen im Jahr 2019 (N = Anzahl der strahlenexponierten Personen pro Berufsgruppe)

Berufsgruppe mit vergleichsweise hoher Strahlenbelastung

Das fliegende Personal stellte 2019 mit rund 41.000 Beschäftigten etwa zehn Prozent aller beruflich strahlenschutzüberwachten Personen, die im Strahlenschutzregister des BfS geführt werden. Diese zehn Prozent erhalten mit einer Kollektivdosis von zirka 75 Personen-Sievert zwei Drittel der gesamten beruflich bedingten Strahlendosis in Deutschland.

Die Abbildung zeigt, dass das fliegende Personal im Vergleich mit anderen strahlenexponierten Arbeitsgebieten mit einer durchschnittlichen effektiven Jahresdosis von 1,82 Millisievert zu einer der am stärksten strahlenexponierten Berufsgruppen zählt. Die durchschnittliche Strahlenbelastung des medizinischen Personals liegt im Vergleich dazu mit 0,32 Millisievert effektiver Dosis pro Jahr deutlich niedriger. Das Schlusslicht bildet der Bereich der Forschung und Entwicklung, für den sich eine mittlere effektive Jahresdosis von 0,21 Millisievert ergibt.

Jahresdosis Vergleich Personal, das ionisierende Strahlung anwendet / Flugpersonal Vergleich Häufigkeitsverteilung Jahresdosis verschiedener BerufsgruppenVergleich der Häufigkeitsverteilungen der Jahresdosis beruflich strahlenexponierter Personen in verschiedenen Bereichen im Jahr 2019

Charakteristisch ist auch der Unterschied bei den Dosisverteilungen, wie die 3. Abbildung zeigt: Beim fliegenden Personal (blaue Balken) sind Jahresdosiswerte von 1,5 bis 2,0 Millisievert am häufigsten, alle anderen verteilen sich in etwa symmetrisch um diese Gruppe. Dagegen haben in allen anderen beruflichen Bereichen (Medizin, Forschung, Kerntechnik, Industrie) die meisten strahlenexponierten Personen nur Dosiswerte bis 0,5 Millisievert; mit steigenden Dosiswerten fallen die Häufigkeiten dann steil ab. Allerdings sind beim fliegenden Personal Jahresdosen über acht Millisievert praktisch nicht möglich.

Begrenzte Möglichkeiten zur Minimierung der Strahlenbelastung

Es ist bislang technisch nicht möglich, Flugzeuge gegen die Höhenstrahlung abzuschirmen. Geringere Flughöhen oder weniger dosisintensive Flugrouten sind in der Regel nicht zielführend, da sie Kosten und Umweltbelastung erhöhen; außerdem begrenzen die Belange der Flugsicherheit, die immer Priorität haben, den Handlungsspielraum. Die Möglichkeiten des Strahlenschutzes beschränken sich daher auf vergleichsweise wenige Maßnahmen bei der Flugplanung, um Routendosen zu senken, sowie bei der Einsatzplanung der Crews, um eine möglichst faire Verteilung der Dosis auf das Personal zu erreichen.

Stand: 13.10.2022

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