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Leitstelle Inkorporationsüberwachung des BfS

Die Leitstelle Inkorporationsüberwachung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) ist zuständig für

  • die Qualitätssicherung von Überwachungsverfahren,
  • die Vereinheitlichung und Harmonisierung von Analyse-, Mess- und Interpretationsverfahren,
  • die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (Ressortforschungsplan-Vorhaben),
  • die Beratung und
  • die Berichterstattung.

Darüber hinaus ist sie in die radiologische Notfallvorsorge integriert.

Organigramm zeigt Aufgabenverteilung in der Inkorporationsüberwachung Organigramm Leitstelle InkorporationsüberwachungOrganigramm der Leitstelle Inkorporationsüberwachung des BfS

Zur Erfüllung der Leitstellenaufgaben verfügt die Leitstelle über eigene In-vivo- und In-vitro-Messeinrichtungen (siehe Organigramm). Weiterhin steht sie mit verschiedenen nationalen, internationalen und supranationalen Institutionen in Kontakt.

Qualitätssicherung von Überwachungsverfahren

Im Rahmen der Qualitätssicherung von Verfahren, mit denen eine Aufnahme von Radionukliden in den Körper überwacht wird,

  • setzt die Leitstelle Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß Paragraph § 172 (3) Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) um,
  • führt sie regelmäßig In-vitro- und In-vivo-Ringversuche durch,
  • bewertet die Leitstelle Qualitätssicherungsmaßnahmen und
  • entwickelt sie Qualitätssicherungskonzepte.

Person zur Untersuchung in einem Ganzkörperzähler Ganzkörperzähler BerlinGanzkörperzähler des BfS am Standort Berlin; zwei Germaniumdetektoren (ober- und unterhalb der Liege) scannen die zu messende Person, um eine eventuelle Inkorporation feststellen zu können.

Die Leitstelle Inkorporationsüberwachung des BfS bietet darüber hinaus den Inkorporationsmessstellen Unterstützung bei der internen Qualitätssicherung an, beispielsweise durch die Vermietung von Kalibrierphantomen.

Harmonisierung von Analyse-, Mess- und Interpretationsverfahren

Um Analyse-, Mess- und Dosisberechnungsverfahren zu vereinheitlichen und damit vergleichbar zu machen,

  • bewertet die Leitstelle bestehende Analyse-, Mess- und Dosisberechnungsverfahren,
  • und empfiehlt einzelne Verfahren, zum Beispiel im Rahmen von Messanleitungen und Leitfäden.

Dazu ist die Leitstelle Inkorporationsüberwachung des BfS in den entsprechenden nationalen, internationalen und supranationalen Institutionen vertreten oder mit diesen Institutionen in Kontakt – wie zum Beispiel

  • Deutsches Institut für Normung (DIN),
  • Arbeitskreis Inkorporationsüberwachung (AKI) des Deutsch-Schweizerischen Fachverbands für Strahlenschutz,
  • Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP),
  • Internationale Organisation für Normung (ISO),
  • Internationale Atomenergiebehörde (IAEA).

Ganzkörperzähler Ganzkörperzähler NeuherbergGanzkörperzähler in Neuherberg in Messbereitschaft: mit vier elektrisch gekühlten Germanium-Detektoren wird die zu messende Person auf eine mögliche Inkorporation untersucht

Beratungen

Die Leitstelle Inkorporationsüberwachung des BfS berät Bundes- und Landeseinrichtungen, aber auch die Bevölkerung zu allen Fragen, die auftreten können, wenn zum Beispiel durch Inhalation, Ingestion, über die Haut oder durch eine offene Wunde Radionuklide in den Körper gelangen. Im Rahmen dieser Beratungsaufgabe

  • bewertet sie Überwachungsdaten und gibt dazu fachliche oder auch gutachtliche Stellungnahmen ab,
  • unterstützt sie das Bundesumweltministerium fachlich,
  • berät sie andere Bundes- und Landeseinrichtungen; insbesondere Aufsichtsbehörden und behördlich bestimmte Inkorporationsmessstellen in fachlicher Hinsicht,
  • beantwortet sie Anfragen der Bevölkerung und untersucht in begründeten Fällen auch Einzelpersonen in den Messeinrichtungen der Leitstelle.

Berichterstattung

Die Leitstelle Inkorporationsüberwachung des BfS ermittelt durch Messung von Referenzgruppen der Bevölkerung beziehungsweise durch Einbeziehung von Messergebnissen anderer Stellen in Deutschland die innere Strahlenexposition durch künstliche radioaktive Stoffe in der Umwelt. Seit den 1960er-Jahren (damals noch als Teil des Bundesgesundheitsamtes (BGA)) wurde die Inkorporation von Radionukliden aus dem Fallout atmosphärischer Kernwaffentests durch fortlaufende Ganzkörpermessungen dokumentiert und seit dem Unfall 1986 in Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) verstärkt weitergeführt. Darüber

  • berichtet die Leitstelle dem Bundesumweltministerium,
  • informiert die Leitstelle die Europäische Union (EU).

Die Ergebnisse werden in den Jahresberichten des Bundesumweltministeriums zur Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung veröffentlicht und an die zuständigen Stellen der EU weitergegeben.

Radiologische Notfallvorsorge

Auf Grund der Erfahrungen des Polonium-210-Vergiftungsfalls "Litwinenko" (siehe Jahresbericht des BfS 2007, S. 38-41) wurde das bisherige Aufgabenspektrum der Leitstelle um die radiologische Notfallvorsorge erweitert. Im Rahmen dieser Aufgaben

  • koordiniert die Leitstelle die analytischen, messtechnischen und dosimetrischen Kapazitäten der behördlich bestimmten Messstellen in Deutschland,
  • stellt die Leitstelle Informationen für Behörden und die Bevölkerung bereit und berät diese,
  • hält die Leitstelle Messeinrichtungen für den In-vivo-Bereich sowie spezielle Analyse- und Messmethoden für den In-vitro-Bereich bereit,
  • ermittelt und bewertet die Leitstelle die innere Dosis für die betroffenen Personen im Ereignisfall.

Nach dem Reaktorunfall im japanischen Kernkraftwerk Fukushima Dai-ichi im März 2011 hat die Leitstelle Inkorporationsüberwachung beispielsweise mittels der eigenen Messeinrichtungen zahlreiche aus Japan eingereiste Personen auf deren Wunsch untersucht, die landesweit erhobenen Daten gebündelt und anderen Behörden und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt (siehe Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung: Jahresbericht 2011, S. 117 f.) Informationen dazu finden sich auch in unserer FAQ: "Welche Strahlendosen haben Personen erhalten, die sich zur Zeit des Unfalls in Fukushima in Japan aufhielten?"

Stand: 25.01.2024

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