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Empfehlungen zur Richtlinie zur Inkorporationsüberwachung (RiPhyKo 2)

Die am 1. März 2007 in Kraft getretene Richtlinie zur Inkorporationsüberwachung (RiPhyKo 2) gilt für verschiedene Anwendungsgebiete:

  • Medizin,
  • Kerntechnik,
  • Industrie usw.

Die Richtlinie ist daher naturgemäß in vielen Punkten nur sehr allgemein gehalten. Es ist das Ziel der vorliegenden Empfehlung, die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden bei der Anwendung der RiPhyKo 2 zu unterstützen.

Die Empfehlung soll bei der Anwendung offener radioaktiver Stoffe speziell in der Nuklearmedizin den zuständigen Behörden Hilfestellung bei der Beurteilung des vom Anwender vorgeschlagenen Konzeptes der Inkorporationsüberwachung gemäß Kapitel 2 der RiPhyKo 2 geben.

Die Empfehlung für die Anwendung der Richtlinie zur Inkorporationsüberwachung im Bereich der Nuklearmedizin steht im Digitalen Online Repositorium und Informations-System (DORIS) des Bundesamtes für Strahlenschutz zur Verfügung. Außerdem hat das Bundesamt für Strahlenschutz aufgrund eigener Untersuchungen Empfehlungen zum Strahlenschutz bei der Radioimmuntherapie und bei der Radiosynoviorthese (RSO) herausgegeben.

Stand: 25.01.2024

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