-
Themen
Unternavigationspunkte
Themen
Elektromagnetische Felder
- Was sind elektromagnetische Felder?
- Statische und niederfrequente Felder
- Strahlenschutz beim Ausbau der Stromnetze
- Hochfrequente Felder
- Was sind hochfrequente Felder?
- Anwendungen hochfrequenter Felder
- Wo kommen hochfrequente Felder vor?
- BOS-Funk
- Freie Sprechfunkdienste und Amateurfunk
- WiMAX
- Schnurlose Festnetztelefone
- Kabellose Geräteverbindungen
- Babyüberwachungsgeräte
- Rundfunk und Fernsehen
- Mikrowellenkochgeräte
- Intelligente Stromzähler - Smart Meter
- Ganzkörperscanner
- Radar
- Wirkungen hochfrequenter Felder
- Schutz
- Strahlenschutz beim Mobilfunk
- Was ist Mobilfunk?
- Wirkungen
- Schutz
- Mobilfunk: Berichte und Bewertungen
- Deutsches Mobilfunk-Forschungsprogramm (DMF)
- Risikowahrnehmung / Risikokommunikation
- Interphone-Studie
- Krebs durch Mobilfunk-Basisstationen?
- Handys Eisenbahn
- Forschung Emissionsminderung Mobilfunk
- Handynutzung und männliche Fruchtbarkeit
- Dänische Kohortenstudie
- Neue Frequenzen: gesundheitliche Bewertungen
- Elektromagnetische Felder: Berichte und Bewertungen
Optische Strahlung
Ionisierende Strahlung
- Was ist ionisierende Strahlung?
- Radioaktivität in der Umwelt
- Wo kommt Radioaktivität in der Umwelt vor?
- Wie hoch ist die natürliche Strahlenbelastung in Deutschland?
- Luft, Boden und Wasser
- Radon
- Lebensmittel
- Welche Radionuklide kommen in Nahrungsmitteln vor?
- Natürliche Radioaktivität in der Nahrung
- Strahlenbelastung durch Nahrungsaufnahme
- Strahlenbelastung durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser
- Natürliche Radionuklide in Mineralwässern
- Strahlenbelastung von Pilzen und Wildbret
- Baumaterialien
- Altlasten
- Industrielle Rückstände (NORM)
- Labore des BfS
- Anwendungen in der Medizin
- Anwendungen in Alltag und Technik
- Wirkungen
- Wie wirkt Strahlung?
- Akute Strahlenschäden
- Wirkungen ausgewählter radioaktiver Stoffe
- Folgen eines Strahlenunfalls
- Krebs und Leukämie
- Genetische Strahlenwirkungen
- Individuelle Strahlenempfindlichkeit
- Epidemiologie strahlenbedingter Erkrankungen
- Ionisierende Strahlung: positive Wirkungen?
- Risikoabschätzung und Bewertung
- Strahlenschutz
- Nuklearer Notfallschutz
- Serviceangebote
-
Das BfS
Unternavigationspunkte
Das BfS
- Wir über uns
- Wissenschaft und Forschung
- Forschungsverständnis
- Wissenschaftliche Kooperationen
- EU-Forschungsrahmenprogramm
- BfS-Forschungsprogramm
- Drittmittelforschung
- Ressortforschung
- Ausgewählte Forschungsprojekte
- Ausgewählte Forschungsergebnisse
- Strahlenepidemiologische Forschung
- Niederfrequente Felder - blutbildendes und Immunsystem
- Kinderkrebs und Kernkraftwerke
- BfS-Forschungsvorhaben zur Wirkung starker statischer Magnetfelder
- Gesundheitliche Auswirkungen von TETRA
- Hochfrequente Felder: tumorfördernde Wirkung?
- Deutsches Mobilfunk Forschungsprogramm (DMF)
- Fachliche Stellungnahmen
- Gesetze und Regelungen
- BfS-Themen im Bundestag
- Links
Durchführung der Inkorporationsüberwachung
- Die Inkorporationsüberwachung stellt fest, ob von den in einem Strahlenschutzbereich Beschäftigten radioaktive Stoffe inkorporiert worden sind.
- Die üblichen Überwachungsverfahren zur Bestimmung der Körperdosis bei innerer Strahlenexposition sind In-vivo-Verfahren, In-vitro-Verfahren und Raumluftbestimmung.
- Der Aufgabenbereich "Inkorporationsüberwachung" wird seit 1996 von der Leitstelle Inkorporationsüberwachung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wahrgenommen.
Für den Umgang mit Quellen ionisierender Strahlung sind in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) Grenzwerte der Körperdosis für die jeweilige Person festgelegt. Für beruflich strahlenexponierte Beschäftigte beträgt dieser Wert 20 mSv im Jahr für die effektive Folgedosis. Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen kann sich die Körperdosis je nach den Arbeitsbedingungen, der chemischen Form des eingesetzten Stoffes und der Art der Radionuklide aus Anteilen der äußeren oder/und der inneren Strahlenexposition zusammensetzen.
Eine innere Exposition tritt immer dann auf, wenn Radionuklide in den Körper gelangt sind, man spricht dann von einer Inkorporation. Die durch Inhalation oder Ingestion zugeführte Aktivität darf nicht zu einer Überschreitung der Dosisgrenzwerte (effektive Folgedosis beziehungsweise Organdosis) der StrlSchV führen. Diese Grenzwerte dürfen auch nicht durch die Summe der Beiträge aus innerer und äußerer Strahlenexposition überschritten werden.
Verfahren und Zuständigkeiten
Die Überwachung auf Inkorporationen wird in der Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle, Teil 2 (2007), geregelt. Die für die Ermittlung der Körperdosis bei innerer Strahlenexposition üblichen Überwachungsverfahren zur Bestimmung der zugeführten Aktivität sind:
- In-vivo-Verfahren: Bestimmung der Aktivität im Körper oder in den Organen,
- In-vitro-Verfahren: Bestimmung der Aktivitätskonzentration in den Ausscheidungen,
- Raumluft-Messungen: Bestimmung der Aktivitätskonzentration in der Luft am Arbeitsplatz.
Die beiden ersten Verfahren werden von qualifizierten Messstellen, die für die Inkorporationsüberwachung zuständig sind, durchgeführt. Diese Messstellen werden von den jeweils zuständigen Landesbehörden ernannt (behördlich bestimmt). Das dritte Verfahren findet immer dann Anwendung, wenn die beiden erstgenannten Verfahren nicht geeignet sind, weil sie zum Beispiel zu unempfindlich sind oder weil das zu überwachende Radionuklid zu kurzlebig ist. Verantwortlich ist in diesem Fall der Strahlenschutzverantwortliche des Betriebes beziehungsweise der Strahlenschutzbeauftragte vor Ort.
Ermittlung der Dosis im Rückblick
Die Aufgabe der Inkorporationsüberwachung ist es, retrospektiv festzustellen, ob von den in einem Strahlenschutzbereich Beschäftigten radioaktive Stoffe inkorporiert worden sind. An Hand der ermittelten Überwachungsdaten werden die Aktivitätszufuhr und die daraus resultierende Körperdosis ermittelt. Das bedeutet, die Inkorporationsüberwachung soll auf der Basis von Messungen eine Strahlenexposition nachträglich ermitteln. Sie dient nicht dazu, vorbeugende Strahlenschutzaufgaben zu erfüllen, wie zum Beispiel die Optimierung von Strahlenschutzmaßnahmen.
Der Aufgabenbereich "Inkorporationsüberwachung" wird seit 1996 von der Leitstelle Inkorporationsüberwachung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wahrgenommen. Sie ist, soweit es nicht die Zuständigkeit der Länder betrifft, für alle Fragen im Zusammenhang mit der Inkorporationsüberwachung zuständig. Das Informations- und Beratungsspektrum umfasst dabei sowohl die Aktivitätsbestimmung im jeweiligen Medium (Körper, Urin, Stuhl und so weiter) als auch die zugehörige Dosisermittlung.
Stand: 10.11.2016