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Was versteht man unter nuklearem Notfallschutz?
Struktur des nuklearen Notfallschutzes in Deutschland
Kommt es in einer kerntechnischen Anlage in Deutschland oder dem unmittelbar benachbarten Ausland zu einem Unfall, wird zum Schutz der Bevölkerung der radiologische Notfallschutz aktiviert.
Der Notfallschutz für kerntechnische Anlagen, Kernkraftwerke oder Zwischenlager für Atommüll, gliedert sich in den "anlageninternen" Notfallschutz und den "anlagenexternen" Notfallschutz (siehe Abbildung).
Anlageninterner Notfallschutz
Der anlageninterne Notfallschutz umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die innerhalb einer kerntechnischen Anlage (z.B. Kernkraftwerk) getroffen werden, um eine Freisetzung radioaktiver Stoffe zu verhindern oder möglichst zu minimieren. Sollten die anlageninternen Notfallschutzmaßnahmen in einem Ernstfall nicht oder nur zum Teil greifen, kann es zu Freisetzungen radioaktiver Stoffe aus einer kerntechnischen Anlage kommen. Dann werden anlagenexterne Maßnahmen erforderlich.
Anlagenexterner Notfallschutz
Der anlagenexterne Notfallschutz umfasst alle Maßnahmen außerhalb einer kerntechnischen Anlage zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt bei einem kerntechnischen Störfall oder Unfall. Dabei wird unterschieden zwischen Katastrophenschutz und Strahlenschutzvorsorge.
Katastrophenschutz
Der Katastrophenschutz dient der unmittelbaren Gefahrenabwehr in der näheren Umgebung einer kerntechnischen Anlage. Für Katastrophenschutzplanungen und -maßnahmen sind die Bundesländer zuständig. Der Bund gibt in Abstimmung mit den Ländern einen Rahmen für die Katastrophenschutzplanung im kerntechnischen Bereich vor, um eine möglichst einheitliche Vorgehensweise in den Ländern zu gewährleisten.
Bei den grundlegenden Katastrophenschutzmaßnahmen handelt es sich in erster Linie um kurzfristige Sofortmaßnahmen wie:
- die Evakuierung nach vorbereiteten Plänen als einschneidende aber auch wirkungsvolle Schutzmaßnahme, insbesondere wenn sie vor Durchzug der radioaktiven Wolke erfolgt sowie
- die Verteilung und Einnahme von Jodtabletten zur Minderung der Strahlenbelastung der Schilddrüse,
- die Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden zum Schutz gegen die radioaktive Strahlung,
- die Warnung der Bevölkerung vor dem Verzehr frisch geernteter Lebensmittel und von Frischmilch.
In der Frühphase eines Unfalls in einem Kernkraftwerk ist es für den Schutz von Mensch und Umwelt von entscheidender Bedeutung, schnell die zu erwartende radiologische Lage abschätzen zu können. Dazu ist es notwendig, die Ausbreitung der freigesetzten radioaktiven Stoffe und ihr weiteres Verhalten in der Umwelt zu simulieren.
Strahlenschutzvorsorge
Die Strahlenschutzvorsorge ist auf die großräumige Bewältigung von Schadenslagen durch einen vorsorgenden Schutz der Bevölkerung ausgerichtet und dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz. In denjenigen Gebieten, in denen Katastrophenschutzmaßnahmen nicht gerechtfertigt sind, dienen Maßnahmen der Strahlenschutzvorsorge dazu, die Strahlenexposition der Bevölkerung zu reduzieren. Das BfS – mit Unterstützung durch andere Bundes- und Länderbehörden - überwacht dazu die Umweltradioaktivität und bewertet die Daten.
Das Bundesumweltministerium BMU spricht, falls erforderlich, Verbote und Beschränkungen beim Verzehr von Lebensmitteln aus. In Abstimmung mit den Ländern kann das BMU der Bevölkerung bestimmte Verhaltensweisen empfehlen. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Strahlenschutzvorsorgegesetz.
Stand: 10.05.2017