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Strahlenschutz in der Strahlentherapie

Um einen Tumor unter Kontrolle zu halten, benötigt man eine ausreichend hohe Strahlendosis. In vielen Fällen führt eine höhere Dosis zu einer höheren Heilungswahrscheinlichkeit. Demgegenüber müssen strahlensensible Risikoorgane in der Umgebung des Tumors bestmöglich geschont werden. Nur auf diese Weise können strahlenbedingte Nebenwirkungen, die zum Teil erst lange nach einer Strahlentherapie auftreten und die Lebensqualität eines Patienten beeinträchtigen können, weitgehend vermieden werden.

Abwägen von Nutzen und Risiko

Jede Strahlentherapie kann zu Nebenwirkungen führen. Zum Schutz des Patienten muss daher vor einer Bestrahlung eine sogenannte rechtfertigende Indikation durch den behandelnden fachkundigen Arzt gestellt werden. Das bedeutet, dass eine Strahlentherapie nur durchgeführt werden darf, wenn der erwartete Nutzen der Therapie (Heilung der Krankheit oder Linderung der Beschwerden) das Risiko für den Patienten (Auftreten von Nebenwirkungen) übersteigt.

Der Arzt muss bei dieser Abwägung auch berücksichtigen, ob für seinen Patienten strahlungsärmere alternative Behandlungsmöglichkeiten in Frage kommen, die ähnlich erfolgversprechend sind.

Schutz des Patienten

Viele Maßnahmen im Vorfeld und während der Bestrahlung schützen den Patienten vor zu hohen Strahlendosen. Dazu gehören

  • ein individueller Bestrahlungsplan
  • die Ruhigstellung der bestrahlten Körperregion mit Hilfe von Lagerungshilfen
  • regelmäßige Feldkontrollen
  • eine optimal an den Tumor und die umliegenden gesunden Organe angepasste Dosisverteilung

Das grundlegende Prinzip der Fraktionierung (Aufteilung der Gesamt-Strahlendosis auf viele kleine Einzeldosen, sogenannte Fraktionen) dient der Vermeidung von Nebenwirkungen an gesundem Gewebe und somit dem Schutz des Patienten.

Die Entwicklung neuer Therapieformen (zum Beispiel die Bestrahlung mit Protonen und Schwerionen) sollen die Verabreichung höherer Strahlendosen bei größtmöglicher Schonung der umgebenden gesunden Organe ermöglichen. Damit soll die Heilungsrate erhöht und gleichzeitig – ebenfalls im Sinne des Strahlenschutzes – die Verträglichkeit verbessert werden. Ob dies gelingt, wird im Rahmen klinischer Studien untersucht.

Stand: 02.08.2022

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