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Das Anzeige- bzw. Genehmigungsverfahren "Medizinische Forschung"

Auf diesen Seiten finden Sie nähere Informationen über die bestehenden Regelungen für die Anwendung von radioaktiven Stoffen oder anderen Arten ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung, praktische Hinweise sowie die für die Antragstellung bzw. für die Einreichung einer Anzeige erforderlichen BfS-Formblätter.

Verfahren zur Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung

Wer zum Zweck der medizinischen Forschung radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung am Menschen anwenden möchte, bedarf dafür einer Genehmigung, sofern die Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung nicht nach § 32 Absatz 1 StrlSchG anzeigebedürftig ist.

Häufig gestellte Fragen zum Thema "studienbedingte Strahlenanwendungen in der medizinischen Forschung"

In dieser Fragensammlung finden Sie Antworten auf wichtige Fragen rund um die Themen "studienbedingte Strahlenanwendungen" und "Genehmigungs- und Anzeigeverfahren zur Anwendung radioaktiver Stoffe und / oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung".

Anzeige

Die hier als Word-Dokument bereitgestellten Formblätter bilden die Grundlage für die Prüfung der eingereichten Anzeige durch das BfS. Zuvor verfügbare Versionen verlieren spätestens 6 Monate nach einer Aktualisierung ihre Gültigkeit und werden vom BfS dann nicht zur Prüfung angenommen. Ebenso wenig werden Formblätter mit eigenmächtig abgeänderter Formblattmaske zur Prüfung angenommen.

Auflistungen der beim BfS gemäß § 92 StrlSchV und § 28g RöV registrierten Ethik-Kommissionen

Vor Erteilung einer Genehmigung und / oder vor Beginn einer anzeigebedürftigen Strahlenanwendung muss die zustimmende Stellungnahme einer beim BfS registrierten Ethikkommission vorliegen. In einer Übersicht hat das BfS alle berechtigten Ethikkommissionen aufgeführt.

Aktuelle Verfahrens- und Bearbeitungsdauer im Anzeige- und Genehmigungsverfahren "Medizinische Forschung"

Seit dem III. Quartal 2023 veröffentlichen wir an dieser Stelle die aktuellen Verfahrenszeiten - insbesondere für Antragsstellende und Einreichende, um Transparenz und Planbarkeit für diese Gruppen weiter zu verbessern.

Antragstellung

Die hier als Word-Dokument bereitgestellten Formblätter bilden die Grundlage für die Antragsprüfung durch das BfS. Zuvor verfügbare Versionen verlieren spätestens 6 Monate nach einer Aktualisierung ihre Gültigkeit und werden vom BfS dann nicht zur Prüfung angenommen. Ebenso wenig werden Formblätter mit eigenmächtig abgeänderter Formblattmaske zur Prüfung angenommen.

Abbruch-, Unterbrechungs- oder Beendigungsmitteilung (§ 141 StrlSchV)

Nach Abschluss der genehmigten / angezeigten, studienbedingten Strahlenanwendungen ist das BfS vom zur medizinischen Forschung Berechtigten gemäß § 141 Absatz 2 StrlSchV unverzüglich über die Beendigung zu unterrichten.

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